Doehring wird Immofinanz-Vorständin
Frühere CPI-Managerin startet am 1. Mai
von Stefan Posch
Der Aufsichtsrat der Immofinanz hat - wie heute früh bereits das immoflash-Morgenjournal berichtete - die frühere CPI-Managerin Radka Doehring mit Wirkung zum 1. Mai 2022 für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt. Das Vorstandsteam wird sich somit aus Radka Doehring, Dietmar Reindl und Stefan Schönauer zusammensetzen.
"Mit Radka Doehring gewinnen wir eine erstklassige Managerin, die über umfassende Expertise im Finanzbereich, in Transformationsprozessen, der Digitalisierung und Unternehmensführung verfügt. Mit ihrem Wissen und ihrer langjährigen internationalen Erfahrung ergänzt sie unser Vorstandsteam hervorragend. Wir sind überzeugt, dass dieses Team nun bestens aufgestellt ist, um den erfolgreichen Kurs der Immofinanz weiter zu gestalten", sagt Miroslava Greštiaková, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Immofinanz.
Radka Doehring ist eine erfahrene Managerin mit großer internationaler Expertise. In ihrer über 25-jährigen Karriere war sie in verschiedenen Führungspositionen in Unternehmen sowie im öffentlichen Sektor tätig. Zuletzt war sie mehr als neun Jahre als Finance Director für Finanzen, Liegenschaftsverwaltung und Rundfunkgebühren bei RTVS, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaft der Slowakei, verantwortlich. Davor fungierte sie in leitenden Positionen bei der CPI Property Group, den Hauptaktionär der Immofinanz, und der börsennotierten Central European Media Enterprises. Die Wirtschaftsprüferin, die auch in den USA und Großbritannien studiert hat, spricht mehrere Sprachen.
"Ich bin sehr froh und dankbar für die Gelegenheit, Teil des Vorstandsteams der Immofinanz zu werden. Ich freue mich darauf, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen und die Teams dabei zu unterstützen, unsere Kunden auch in Zukunft optimal zu betreuen", sagt Radka Doehring.
Neue Richtlinien treten mit 1. Juli in Kraft
Strengere Kreditvorgaben
von Stefan Posch
Wie bereits vom Immoflash berichtet, plant die FMA neue Richtlinien bei der Vergabe von Wohnkrediten.
Heute hat die FMA das Begutachtungsverfahren zu ihrer "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)" eingeleitet. Mit dieser Verordnung setzt die FMA die Empfehlungen und Vorgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien um. Die Begutachtungsfrist läuft bis 20. Mai 2022, die Verordnung soll dann mit 1. Juli 2022 in Kraft treten.
"Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, fragilen Niedrigzinsumfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen," so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Angesichts des volatilen wirtschaftlichen Umfelds muss bei der Kreditvergabe die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen."
Entsprechend der Empfehlungen des FMSG und aufbauend auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erlässt die FMA in diesem Verordnungsentwurf folgende Obergrenzen für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen, die ab 1. Juli 2022 neu vereinbart werden:
Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird.
Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
Um Renovierungen und Sanierungen - insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger - zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 40.000 von diesen Vorgaben ausgenommen (dies gilt für maximal 2% aller einschlägigen Finanzierungen des jeweiligen Instituts, "institutsbezogenes Geringfügigkeitskontingent").