Aktuell sind eine Vielzahl von Artikel, Newslettern und Kommentaren zum Thema Mietsminderungsansprüche im Umlauf. Auch die Justizministerin Alma Zadić hat ihre Rechtsmeinung dazu öffentlichkeitswirksam geäußert. So klar ist es aber nicht, ob die Kosten bei einer behördlichen Schließung allein der Vermieter tragen muss.
„In den öffentlichen Medien findet sich derzeit vielfach die Rechtsmeinung, das Corona-Virus bzw. die damit verbundenen Beschränkungen würden den Mieter von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung entbinden. Diese Rechtsauffassung ist in ihrer Allgemeinheit keinesfalls zutreffend und kann bei unreflektierter Anwendung für den Mieter mit nicht unerheblichen Folgen verbunden sein“, heißt es etwa in einer Analyse des Rechtsanwalts Herbert Gartner. Die entscheidende Frage sei, ob die nunmehrige Situation, bei der durch eine gesetzliche Maßnahme bestimmte Tätigkeiten in bestimmten „Lokalitäten“ untersagt werden, überhaupt unter den „Seuchenbegriff“ des § 1104 ABGB fällt. Dies ist laut Gartner zu verneinen, die Gebrauchsbeeinträchtigung ergebe sich nicht aus einer „Seuche“, sondern nur aus einem bestimmten Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufsgruppen auf bestimmte Art und Weise.
Erwin Widerhofer und Thomas Hafner von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Engin-Deniz sehen in einem Gespräch mit dem immoflash den Seuchenbegriff erfüllt. „Wir glauben schon, dass § 1104 ABGB zutrifft. Wie weit das Objekt aber betroffen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden“, so die Reachtsanwälte. So könnten etwa geschlossene Geschäftslokale noch weiterhin als Lager benutzt werden, oder Restaurants Zulieferungen durchführen. Vermieter empfehlen sie die Nutzungsmöglichkeit zu überprüfen und auch zu dokumentieren. Zu beachten sei auch, ob der Mietvertrag einen Ausschluss der §§ 1104, 1105 ABGB enthält.
Auch Georg Edlauer, Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, konstatiert verschiedene Rechtsmeinungen zu diesem Thema, wobei sich langsam eine einheitliche Betrachtungsweise abzeichnen würde. Jene der Justizministerin sei aber eine von mehreren. „Juristische Klarheit wird wohl erst ein OGH-Urteil frühestens im nächsten Jahr bringen. Wir plädieren aber dafür, dass zwischen Mieter und Vermieter zeitgerecht und individuell ein Konsens angestrebt wird. Es ist 1.000 Mal zielführender, dass der Mieter wirtschaftlich überlebt, als wenn er in Konkurs geschickt wird und so die Geschäftsfläche leer steht“, gibt er zu bedenken. „Wir dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns nach der Corona-Krise in einem rezessiven wirtschaftlichen Umfeld befinden werden“ ergänzt er.
Anton Holzapfel betont gegenüber dem immoflash, dass nicht allein die Immobilienwirtschaft für die Entlastung von Gewerbetreibenden und Handel aufkommen kann. „Wir als ÖVI sind auch dabei, dies bei der Politik zu deponieren“, so Holzapfel. Juristisch sei das Thema Mietzinsminderung nach Paragraf 1104 ABGB auch mehr oder weniger Neuland. „Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 1953 aufgrund einer Beschlagnahme eines Mietobjekts durch eine der Siegermächte des 2. Weltkrieges. Davor etwa auch eines aus dem Jahr 1905. Vergleichbares ist nicht vorgekommen, und daher auch nicht ausjudiziert“, so Holzapfel.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Im Vergleich zur Zeit vor Beginn der Krise sind die Anfragen hinsichtlich Anmietung oder Kauf einer Wohnung drastisch zurückgegangen und liegen zwischen 30 und 40 Prozent des Normalniveaus. Das ist angesichts der gegenwärtigen Prioritäten in einem durchschnittlichen Privathaushalt keineswegs überraschend. Bereits wenige Tage nach der von der Bundesregierung verhängten Einschränkung persönlicher Kontakte ist bereits klar ersichtlich, dass die Zugriffe auf Online-Informationen und die vermehrt zur Verfügung stehenden Online-Besichtigungen mittels 3D-Technik, die EHL bereits seit längerer Zeit seinen Kunden anbietet, stark steigen.
Sandra Bauernfeind: „Geplante Anmietungen, die vor Ausbruch der Krise angebahnt wurden und für die bereits Besichtigungen erfolgt sind, werden von einem großen Teil der Interessenten weiterverfolgt bzw.
werden bereits dieser Tage abgeschlossen. Auch die Übergaben von Wohnungen werden von den Hausverwaltungen gemäß den derzeit geltenden Hygienevorschriften durchgeführt.“ Bei Eigentumswohnungen komme es wegen der wirtschaftlichen Verunsicherung zu vereinzelten Rücktritten von Kaufangeboten, es gebe aber auch in geringerem Ausmaß neue Kaufanbote.
Geringer fällt der Rückgang bei Vorsorgewohnungen aus. Die Zahl der Anfragen liegt bei etwa 50 Prozent des Normalniveaus. Hier steht den offensichtlichen negativen Einflussfaktoren ein steigendes Interesse seitens Investoren gegenüber, die nach dem Aktiencrash die vergleichsweise hohe Stabilität von Immobilieninvestitionen suchen.
Die längerfristigen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden voraussichtlich geringer ausfallen als auf den gewerblichen Immobilienmarkt.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
immoflash hatte es ja bereits als sehr wahrscheinlich angekündigt, jetzt ist es fix und offiziell: Vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen und Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 hat der Vorstand der S Immo entschieden, die ursprünglich für den 24.04.2020 in Wien geplante 31. ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.
Sobald die Durchführung einer rechtskonformen Hauptversammlung unter Prävention etwaiger gesundheitlicher Risiken der Teilnehmer absehbar sei, werde sich die S Immo um eine möglichst baldige Nachholung der ordentlichen Hauptversammlung bemühen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der s Immo hervor.
Im übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Die Transaktionstätigkeit im Bereich des gewerblichen Investmentmarktes ist gegenüber dem Vorkrisenniveau deutlich reduziert, aber nicht völlig zum Erliegen gekommen. Insbesondere wenn Objekte bereits besichtigt wurden und Kaufverhandlungen ein fortgeschrittenes Stadium erreicht haben, werden diese vielfach fortgeführt. Allerdings sind auch zahlreiche Gespräche unterbrochen und neue Transaktionen werden derzeit kaum gestartet. Teilweise liegt das an rein technischen Problemen (keine Flüge, keine Besichtigungsmöglichkeiten, Heimarbeit, Mitarbeiter in Quarantäne, etc.), teilweise an der Verunsicherung über die weitere Entwicklung.
Da Investoren bei neuen Angeboten noch abwarten, lässt sich auch noch nicht sagen, ob die von Bankenseite bekundete Bereitschaft, neue Finanzierungen zu gewähren bzw. ihre Kapazitäten, sich um neue oder noch wenig fortgeschrittene Investitionsvorhaben zu kümmern, tatsächlich gegeben sind.
Deutlich geringer sind die akuten Auswirkungen der Krise auf Investments in Wohnimmobilien. Das Interesse an Veranlagungen in Zinshäuser oder Neubauobjekte ist weiterhin gegeben, aufgrund der hohen Volatilität auf den Aktienmärkten sind auch einige neue, sicherheitsorientierte Interessenten dazugekommen.
Sehr positiv sei laut EHL, dass sich bisher noch keine Bestandshalter gezwungen sehen, Assets unter Zeitdruck zu verkaufen. Hingegen bekunden besonders liquiditätsstarke Investoren bereits jetzt vorsorglich großes Interesse, falls Objekte in der näheren Zukunft kurzfristig zu günstigen Konditionen zum Verkauf stehen sollten.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Aufgrund der Vorgabe der Bundesregierung mussten mit Dienstag, 17. März, alle Restaurants die Bewirtung und zahlreiche Hotels ihren Betrieb vollständig einstellen. Viele Gastronomen und Hoteliers stehen vor existenziellen Problemen, da sie über keine Einnahmen mehr verfügen, aber weiterhin Ausgaben haben. Bei der Frage, ob nun eine Mietaussetzung oder zumindest Mietzinsreduktion überhaupt möglich wäre, ist gibt es einen feinen, aber in diesem Fall entscheidenden Unterschied, ob es sich dabei um ein klassisches Mietverhältnis oder einen Pachtvertrag handelt, bringt nun die Rechtsschutzversicherung DAS ein. Lokale mit langfristigen Pachtverträgen, die einen Zustellservice anbieten, haben geringere Chancen für eine Minderung. Bei Zweifeln, ob die Zinsreduktion durchgesetzt werden kann, sollte der Miet- oder Pachtzins nur unter Vorbehalt der späteren rechtlichen Klärung bezahlt werden. Um Zins- und Räumungsklagen zu vermeiden, rät der Rechtsschutzspezialist, das Gespräch mit dem Vermieter oder Verpächter zu suchen.
Bevor geklärt werden kann, ob eine Reduktion der monatlichen Kosten für ein Gastronomielokal durchsetzbar ist, ist zu eruieren, ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt und wie der Vertragszweck umschrieben wurde.
Beim Pachtvertrag gibt es bei bloß teilweiser - nicht gänzlicher - Unbrauchbarkeit eine zeitliche Komponente. Bei Verträgen, die nämlich für mehr als ein Jahr, also längerfristig, geschlossen wurden, und bei denen das Pachtobjekt nur teilweise unbrauchbar geworden ist, besteht möglicherweise gar kein Minderungsanspruch.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Die vor einer Woche im Zuge der Corona-Pandemie von der Online-Suchmaschine ImmobilienScout24 gestartete Initiative zu verstärkten Live-Besichtigungen trägt offenbar Früchte. Mehr als 200 Makler haben das Angebot zur kostenfreien Kennzeichnung von Livevideos auf dem Portal angenommen, heißt es vonseiten ImmobilienScout. Damit können Suchende jetzt mehr als 10.000 Immobilienprojekte virtuell besichtigen, so das Portal. Jeder siebte Besucher der Plattform interessiere sich für die Möglichkeit auch jetzt Immobilien virtuell einem Check zu unterziehen und sich einen ersten Eindruck vom potenziell neuen Zuhause zu machen.
Damit könne die Wohnungssuche weiterhin aktiv vorangetrieben werden. Aktuelle werden auf ImmobilienScout24 8.200 Wohnimmobilien und 2.000 Gewerbeobjekte mit Live-Videobesichtigung angeboten.
Die virtuelle Wohnungsbesichtigung sei nicht nur für alle, die dringend ein neues Zuhause suchen, eine große Erleichterung, es ist auch für Makler eine Möglichkeit, ihr Business weiterzuführen. „Das positive Feedback der Makler zeigt uns, dass wir zur richtigen Zeit gestartet sind. In der jetzigen Situation müssen alle Österreicherinnen und Österreicher zusammenhalten. Wir freuen uns, dass wir mit der Video-Livebesichtigung sowohl für die Wohnungssuchenden als auch für die Branche der Makler einen Weg gefunden haben, das Rad weiter am Laufen zu halten“, so Markus Dejmek, Österreich-Geschäftsführer von ImmobilienScout24.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Die Krise hat bereits in den ersten Tagen zu einer deutlichen Reduktion der Nachfrage nach Büroflächen geführt. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die meisten Unternehmen derzeit mit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beschäftigt sind. Darüber hinaus verzeichnet der Markt auch erste Absagen für bereits geplante Anmietungen.
Von weiter fortgeschrittenen Mietvertragsgesprächen, bei denen es schon eine Einigung über die wesentlichen wirtschaftlichen Parameter gibt, wird nach Einschätzung der EHL ein Großteil weitergeführt werden und im Regelfall sollten diese auch tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden können.
Büroanmietungen, die sich noch in einem frühen Stadium befinden, werden entweder sistiert oder mit mäßiger Geschwindigkeit fortgeführt.
Zahlreiche Unternehmen werden nach Überwinden der Krise ihre Expansionspläne kritisch hinterfragen. Das wird teilweise zur zeitlichen Verschiebung von Anmietungen führen, und bei Unternehmen, die durch die Krise nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wurden, wird es auch zur Absage von Umzugs- und / oder Expansionsplänen kommen.
Positiv hervorzuheben sei, dass aktuell in Wien kein nennenswerter Leerstand zu verzeichnen ist (Q1 2020; 4,7 Prozent) und auch die heuer auf den Markt kommenden Objekte bereits großteils vorverwertet sind. Ein starkes Überangebot an Flächen ist daher nicht zu erwarten, da die Fertigstellung von in Bau befindlichen Bürogebäuden deutlich verspätet erfolgen wird.
Als weitere Auswirkung für den Wiener Büromarkt ist eine geringere Nachfrage nach Co-Working-Flächen zu erwarten. Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Durch den Umstand, dass durch die Corona-Pandemie das gesamte öffentliche Leben nahezu stillsteht und alles - bis auf Lebensmittelhändler und Geschäfte für den täglichen Bedarf - geschlossen hat, könnte eine Trendwende für den Logistikimmobiliensektor einleiten. Davon geht Andreas Liebsch, Geschäftsführer des Logistikentwicklers Go Asset, in einer aktuellen Analyse aus. Durch den Lockdown werde E-Commerce weiter wachsen, da mittlerweile auch die ältere Bevölkerung den Convenience-Faktor zunehmend erkannt hat. Damit werde vor allem die Citylogistik eine wesentlich stärkere Rolle spielen, innerstädtische Handelsflächen werden weiter schrumpfen. Liebsch: „Durch die weitere Zunahme des E‐Commerce und die damit verbundene Konsumentenerwartung hinsichtlich Schnelligkeit und Pünktlichkeit der Zustellung werden Logistikimmobilien noch weiter in die Städte rücken und deren Anzahl erhöht werden.“ Ebenfalls notwendig wird auch eine Diversifikation der Produktionsstandorte sein. Dass viele produzierenden Unternehmen ihre Produktion etwa nach China verlagert hat, wird jetzt zum Bumerang. Da werde ein Umdenken einsetzen. „Die COVID‐19 Krise macht transparent, was es bedeutet, wenn Unternehmen von einem oder wenigen Produzenten abhängig sind und diese/r geografisch im wahrsten Sinne des Wortes “am anderen Ende der Welt" sitzt. Vielfach kam es zu Produktionsschließungen, weil die Ware aus Asien nicht ankam. Das ist insbesondere im Bereich der FMCG‐Güterindustrie (Fast Moving Consumer Goods) und bei vielen europäischen Produzenten mit Zulieferern aus Asien der Fall." Doch wenn die Produktion wieder nach Europa zurückkehrt, wird demnach auch die Nachfrage an Logistikimmobilien steigen, was diese Assetklasse für Investoren nachhaltig attraktiv machen würde.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Die Deutsche Wohnen kauft ein Wohndevelopment-Portfolio. Wie die Isaria Wohnbau AG mitteilen lässt, habe man sich mit der Deutsche Wohnen auf die Veräußerung wesentlicher Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Plattform des Münchener Projektentwicklers geeinigt. Die Transaktion soll im Laufe des Jahres vollzogen werden, vorbehaltlich der Isaria-Hauptversammlung, die erst ihre Zustimmung erteilen muss sowie üblicher handelsrechtlicher Zustimmungen. „Die Transaktion spricht für die Qualität unserer Projekt-Pipeline. Beide Seiten ergänzen sich gut und können ihre jeweiligen Stärken einbringen“, so Peter Finkbeiner, Vorstandsvorsitzender der Isaria Wohnbau AG in einer entsprechenden Stellungnahme. Der Mehrheitsgesellschafter der Isaria, ein dem US-amerikanischen Lone Star Funds verbundenes Unternehmen, hatte das Unternehmen 2016 im Rahmen eines Delisting übernommen und 2019 einen Prozess zur Veräußerung seiner Anteile angestoßen.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Anwalt Christoph Urbanek hat einen 10-Punkte-Checkliste für jetzige Handlungsnotwendigkeiten erstellt.
1. Kontakt zu Kreditgeber(n) aufnehmen: Welche Kreditverträge haben Fälligkeitstermine in unmittelbar nächster Zeit, welcher Art sind diese Fälligkeiten und sind diese von der verfügbaren Liquidität bzw. dem Budgetplan des Projektes gedeckt. Existiert eine aktuelle Aufstellung.
2. Finanzierungen fällig bzw. kündbar: Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen in den konkreten Kreditverhältnissen und können daraus Fälligkeiten entstehen? Zu denken ist an die Einhaltung von Finanzkennzahlen, Zusicherungen (Representations and Warranties), Covenants, Milestones/Terminvereinbarungen, etc. Die Anwendung der MAC-Klausel (Verschlechterungen der Gesamtsituation im Kundenumfeld) wird ebenfalls heiß diskutiert und könnte zu einer Verstärkung der Kündigungsmöglichkeiten führen.
3. Sind einzelne Objekte durch Mietausfälle bedroht: Die Mietfortzahlung insbesondere bei Geschäfts- und Büromietflächen wird derzeit heftig diskutiert. Allerlei "Expertenmeinungen" sind derzeit im Umlauf und sind teilweise stark widersprüchlich.
4. Gibt es materielle Bauverzögerungen durch Baustopp: Selbst bei noch in der Zukunft liegenden Terminen kann dies bereits durch weitreichende Formulierungen in manchen Kreditverträgen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund darstellen.
5. Gibt es Kündigungsgründe in den übrigen Projektverträgen: Evtl. sind wiederum Verpflichtungen bzw. Zusicherungen im Kreditvertrag bereits wieder verletzt und stellen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund dar.
6. Besteht Insolvenzgefahr: Und zwar entweder für das Unternehmen selbst, oder einen wesentlichen Projektpartner oder einzelne Projektgesellschaften? Festzuhalten ist, dass die Insolvenz selbst in den Verträgen meist einen Verzugsfall darstellt, aber rechtlich nicht ausschlaggebend ist für die Kündigung des Kreditvertrages. Es können sich aber unter Umständen andere Vertragsverletzungen daraus ergeben.
7. Gibt es Mitarbeiter die auf Kurzarbeit umgestellt werden müssen/sollen: Diese arbeitsrechtliche Spezialmaterie wird gerade durch die aktuelle Gesetzgebung immer wieder verändert und zum Vorteil der Unternehmer verbessert, evtl. haben sich in den letzten Tagen hier Anwendungspunkte ergeben.
8. Sind die steuerlichen Maßnahmen ergriffen worden: Wurden sämtliche steuerlichen Handlungen vorgenommen, wie insbesondere Stundungen, Senkungen etc. Wurde dazu bereits ein Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer geführt und was sind seine Empfehlungen?
9. Ist ein Zugriff auf den Krisenbewältigungsfonds möglich bzw. sinnvoll: Gibt es die Möglichkeit für das Unternehmen bzw. einzelne Projekte zusätzliche Liquidität durch Mittel aus dem speziell geschaffenen COVID19-Fonds zu generieren, und damit die Fortführung des Projektes sicherstellen.
10. Woran hab ich noch nicht gedacht: Vielleicht gibt es ja noch weitere wichtige Themen wie Datenschutz, Force Majeure Klauseln, sonstige Finanzierungen im Projekt (wie Mezzaninkapital, Crowd Funding, Anleihen etc), Versicherungen, etc. Haben Vertragspartner sich dazu schon gemeldet oder müssen verständigt werden?
Im übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Die Corona-Pandemie in Europa hat massive Auswirkungen auf die Logistik. In Deutschland etwa droht ein Engpass für Lagerflächen - vor allem für den Lebensmitteleinzelhandel. Nachschub an Lebensmittel ist schließlich mehr als genug vorhanden - doch die müssen möglichst ortsnahe gelagert werden. Der Themenkreis Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik (BVL) sieht den Flaschenhals nicht nur in der Produktion, dem Personal und Ruhezeiten für LKW-Fahrer, sondern besonders bei den Lagerflächen. Seit zwei Wochen seien etwa Edeka, Rewe, Aldi & Co. auf Flächensuche.
"Bei den Maklerhäusern stehen die Telefone nicht mehr still. Innerhalb von drei Tagen erreichten alleine uns Anfragen über insgesamt eine Million Quadratmeter Lagerfläche - fast alle aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Medizinbereich", so Kuno Neumeier, Logivest-Geschäftsführer und Sprecher des Themenkreises Logistikimmobilien. Zum Vergleich: 2019 wurden deutschlandweit insgesamt 4,2 Millionen Quadratmeter neue Logistikflächen über alle Branchen hinweg entwickelt. Der Bedarf lag laut Experten aber bei mehr als sieben Millionen Quadratmetern.
Um die Situation zu entspannen, würden mehrere Logistikimmobilienentwickler neue Lagerflächen, die ursprünglich langfristig vermietet hätten werden sollen, an Lebensmitteleinzelhändler für drei bis sechs Monate zur Miete. Auch Industrieunternehmen und Speditionen würde bereits kurzfristig freie Flächen zur Verfügung stellen.
Das Szenario beschreibt die chronische Unterproduktion an Logistikimmobilien in Deutschland der vergangenen Jahre. Kuno Neumeier hofft im Zuge der Corona-Krise, dass Kommunen jetzt eher bereit sind, mehr Flächen für die Logistik bereitzustellen als bisher. Vor allem in Metropolen. "Viele Logistikzentren entstehen nicht mehr auf der grünen Wiese, sondern auf Industriebrachen, die revitalisiert werden. In Regionen, wo Industriebrachen oder ehemalige Militäranlagen verkauft werden, entstehen auch Brownfield-Projekte (in bereits bebauten Baufeldern, Anm.). Aber ganz ohne Läger auf neuem Bauland geht es nicht."
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Auch der österreichische Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) reagiert auf die Corona-Pandemie und kündigte in einem Newsletter an, allfällige Delogierungen bis auf weiteres auszusetzen. In dem Schreiben, dass dem immoflash vorliegt, heißt es demnach, dass man bereits vergangene Woche die Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen habe, derzeit keine Delogierungen vorzunehmen. Bernd Rießland, Obmann des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen: „Delogierungen etwa wegen Mietrückständen sind in der aktuellen Situation wenig produktiv und stellen die Betroffen zurzeit vor unlösbare Aufgaben.“ Herwig Pernsteiner, Obmannstellvertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen, fügt hinzu: „Wir haben bereits mit vielen Unternehmen in ganz Österreich gesprochen, die alle dieser Ansicht sind und diesen Weg mit uns gemeinsam gehen.“
Ebenso wolle man Mieten bei Bewohnern stunden, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. „Unsere Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass wir im Falle von krisenbedingten Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungsmöglichkeiten suchen und finden werden“, sagt Christian Struber als Obmann der ARGE Eigenheim. Das umfasse unter anderem „sozial adäquate Stundungen und Ratenzahlungen“.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Einzelhandelsimmobilien sind von den aktuellen Marktverwerfungen besonders betroffen, meldet EHL.
Abgesehen vom boomenden Lebensmittelhandel sind fast alle übrigen Flächen mit kleineren Ausnahmen für Anbieter des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Drogeriemärkte und Apotheken derzeit auf behördliche Anordnung hin geschlossen. Allein in den Geschäften der 242 österreichischen Einkaufszentren kommt es laut aktuellen Schätzungen zu einem täglichen Umsatzausfall von rund 30 Millionen Euro.
Zahlreiche Vermieter sehen sich mit Forderungen nach Mietreduktionen aufgrund der Unbenutzbarkeit der Flächen konfrontiert, insgesamt betrifft dies nach aktuellen Schätzungen Mieten im Ausmaß von rund 90 Millionen Euro pro Monat.
Die mittel- und langfristige Folgen: Ein wesentlicher Teil der Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen wird nach der Krise nur dann solvent bleiben, wenn das staatliche Stützungspaket greift und die beschlossenen Einschränkungen spätestens im 3. Quartal aufgehoben werden können.
Ungeachtet dessen ist damit zu rechnen, dass sich der Strukturwandel auf dem Markt für Einzelhandelsimmobilien verschärfen wird. Expansive Handelsketten werden ihre Expansionspläne redimensionieren oder zeitlich strecken, bereits begonnene Reduktionen des Filialnetzes werden vielfach beschleunigt werden. Auch wird der Trend zum Online-Einkauf durch die aktuelle Situation weiter verstärkt, da viele bisher nicht online-affine Kunden gezwungenermaßen beginnen, im Netz einzukaufen. Der Flächenbedarf von nicht durch Onlineeinkäufe substituierbaren Geschäftsmodellen im Bereich der Gastronomie und der Dienstleistungen wird hingegen kaum sinken.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
In Zeiten wie diesen rücken auch Laborimmobilien in den Fokus von Investoren. Zumindest lässt sich das aus dem jüngsten Zukauf von Wealthcap schließen. Diese hat jetzt 89,8 Prozent der Besitzgesellschaft der Hauptverwaltung eines auf Impfstoffe spezialisierten Pharmaunternehmens in Tübingen erworben. Verkauft hatte diese die Medea Real Estate im Auftrag eines Schweizer Family Offices. „Wir freuen uns über diesen Ankauf: Wir konnten ein zukunftsstarkes Objekt mit Büro- und Laborflächen mit einem hoch innovativen Unternehmen gewinnen, das weltweit führend in der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen ist“, sagt Joachim Mur, Leiter Investment und Transaktionsmanagement Real Estate bei Wealthcap.
Das im Februar 2020 fertiggestellte Gebäude mit ca. 13.000 m² Büro-, Labor- und Lagerflächen liegt an einem neuen Campus für innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen, dem „Cyber Valley Tübingen“. Dort sind die Universität Tübingen, das Robert Koch Institut, ein Max-Planck Institut und viele weitere ansässig. Die Immobilie wurde kürzlich an den Mieter übergeben, der diese langfristig anmietet.
In Tübingen unterhält unter anderem das Pharmaunternehmen CureVac seinen Hauptsitz, die vor kurzem in die Schlagzeilen geriet, da das Unternehmen an Impfstoffen gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 forscht und die Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump sich erfolglos die Exklusivrechte an diesem sichern wollte.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Aktuell sind eine Vielzahl von Artikel, Newslettern und Kommentaren zum Thema Mietsminderungsansprüche im Umlauf. Auch die Justizministerin Alma Zadić hat ihre Rechtsmeinung dazu öffentlichkeitswirksam geäußert. So klar ist es aber nicht, ob die Kosten bei einer behördlichen Schließung allein der Vermieter tragen muss.
„In den öffentlichen Medien findet sich derzeit vielfach die Rechtsmeinung, das Corona-Virus bzw. die damit verbundenen Beschränkungen würden den Mieter von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung entbinden. Diese Rechtsauffassung ist in ihrer Allgemeinheit keinesfalls zutreffend und kann bei unreflektierter Anwendung für den Mieter mit nicht unerheblichen Folgen verbunden sein“, heißt es etwa in einer Analyse des Rechtsanwalts Herbert Gartner. Die entscheidende Frage sei, ob die nunmehrige Situation, bei der durch eine gesetzliche Maßnahme bestimmte Tätigkeiten in bestimmten „Lokalitäten“ untersagt werden, überhaupt unter den „Seuchenbegriff“ des § 1104 ABGB fällt. Dies ist laut Gartner zu verneinen, die Gebrauchsbeeinträchtigung ergebe sich nicht aus einer „Seuche“, sondern nur aus einem bestimmten Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufsgruppen auf bestimmte Art und Weise.
Erwin Widerhofer und Thomas Hafner von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Engin-Deniz sehen in einem Gespräch mit dem immoflash den Seuchenbegriff erfüllt. „Wir glauben schon, dass § 1104 ABGB zutrifft. Wie weit das Objekt aber betroffen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden“, so die Reachtsanwälte. So könnten etwa geschlossene Geschäftslokale noch weiterhin als Lager benutzt werden, oder Restaurants Zulieferungen durchführen. Vermieter empfehlen sie die Nutzungsmöglichkeit zu überprüfen und auch zu dokumentieren. Zu beachten sei auch, ob der Mietvertrag einen Ausschluss der §§ 1104, 1105 ABGB enthält.
Auch Georg Edlauer, Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, konstatiert verschiedene Rechtsmeinungen zu diesem Thema, wobei sich langsam eine einheitliche Betrachtungsweise abzeichnen würde. Jene der Justizministerin sei aber eine von mehreren. „Juristische Klarheit wird wohl erst ein OGH-Urteil frühestens im nächsten Jahr bringen. Wir plädieren aber dafür, dass zwischen Mieter und Vermieter zeitgerecht und individuell ein Konsens angestrebt wird. Es ist 1.000 Mal zielführender, dass der Mieter wirtschaftlich überlebt, als wenn er in Konkurs geschickt wird und so die Geschäftsfläche leer steht“, gibt er zu bedenken. „Wir dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns nach der Corona-Krise in einem rezessiven wirtschaftlichen Umfeld befinden werden“ ergänzt er.
Anton Holzapfel betont gegenüber dem immoflash, dass nicht allein die Immobilienwirtschaft für die Entlastung von Gewerbetreibenden und Handel aufkommen kann. „Wir als ÖVI sind auch dabei, dies bei der Politik zu deponieren“, so Holzapfel. Juristisch sei das Thema Mietzinsminderung nach Paragraf 1104 ABGB auch mehr oder weniger Neuland. „Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 1953 aufgrund einer Beschlagnahme eines Mietobjekts durch eine der Siegermächte des 2. Weltkrieges. Davor etwa auch eines aus dem Jahr 1905. Vergleichbares ist nicht vorgekommen, und daher auch nicht ausjudiziert“, so Holzapfel.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Die Welt nach Corona
Wohnen bleibt stabil
von Gerhard Rodler
Im Vergleich zur Zeit vor Beginn der Krise sind die Anfragen hinsichtlich Anmietung oder Kauf einer Wohnung drastisch zurückgegangen und liegen zwischen 30 und 40 Prozent des Normalniveaus. Das ist angesichts der gegenwärtigen Prioritäten in einem durchschnittlichen Privathaushalt keineswegs überraschend. Bereits wenige Tage nach der von der Bundesregierung verhängten Einschränkung persönlicher Kontakte ist bereits klar ersichtlich, dass die Zugriffe auf Online-Informationen und die vermehrt zur Verfügung stehenden Online-Besichtigungen mittels 3D-Technik, die EHL bereits seit längerer Zeit seinen Kunden anbietet, stark steigen.
Sandra Bauernfeind: „Geplante Anmietungen, die vor Ausbruch der Krise angebahnt wurden und für die bereits Besichtigungen erfolgt sind, werden von einem großen Teil der Interessenten weiterverfolgt bzw.
werden bereits dieser Tage abgeschlossen. Auch die Übergaben von Wohnungen werden von den Hausverwaltungen gemäß den derzeit geltenden Hygienevorschriften durchgeführt.“ Bei Eigentumswohnungen komme es wegen der wirtschaftlichen Verunsicherung zu vereinzelten Rücktritten von Kaufangeboten, es gebe aber auch in geringerem Ausmaß neue Kaufanbote.
Geringer fällt der Rückgang bei Vorsorgewohnungen aus. Die Zahl der Anfragen liegt bei etwa 50 Prozent des Normalniveaus. Hier steht den offensichtlichen negativen Einflussfaktoren ein steigendes Interesse seitens Investoren gegenüber, die nach dem Aktiencrash die vergleichsweise hohe Stabilität von Immobilieninvestitionen suchen.
Die längerfristigen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden voraussichtlich geringer ausfallen als auf den gewerblichen Immobilienmarkt.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
immoflash hatte es ja bereits als sehr wahrscheinlich angekündigt, jetzt ist es fix und offiziell: Vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen und Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 hat der Vorstand der S Immo entschieden, die ursprünglich für den 24.04.2020 in Wien geplante 31. ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.
Sobald die Durchführung einer rechtskonformen Hauptversammlung unter Prävention etwaiger gesundheitlicher Risiken der Teilnehmer absehbar sei, werde sich die S Immo um eine möglichst baldige Nachholung der ordentlichen Hauptversammlung bemühen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der s Immo hervor.
Im übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Die Welt nach Corona
Investmentmarkt etwas langsamer
von Gerhard Rodler
Die Transaktionstätigkeit im Bereich des gewerblichen Investmentmarktes ist gegenüber dem Vorkrisenniveau deutlich reduziert, aber nicht völlig zum Erliegen gekommen. Insbesondere wenn Objekte bereits besichtigt wurden und Kaufverhandlungen ein fortgeschrittenes Stadium erreicht haben, werden diese vielfach fortgeführt. Allerdings sind auch zahlreiche Gespräche unterbrochen und neue Transaktionen werden derzeit kaum gestartet. Teilweise liegt das an rein technischen Problemen (keine Flüge, keine Besichtigungsmöglichkeiten, Heimarbeit, Mitarbeiter in Quarantäne, etc.), teilweise an der Verunsicherung über die weitere Entwicklung.
Da Investoren bei neuen Angeboten noch abwarten, lässt sich auch noch nicht sagen, ob die von Bankenseite bekundete Bereitschaft, neue Finanzierungen zu gewähren bzw. ihre Kapazitäten, sich um neue oder noch wenig fortgeschrittene Investitionsvorhaben zu kümmern, tatsächlich gegeben sind.
Deutlich geringer sind die akuten Auswirkungen der Krise auf Investments in Wohnimmobilien. Das Interesse an Veranlagungen in Zinshäuser oder Neubauobjekte ist weiterhin gegeben, aufgrund der hohen Volatilität auf den Aktienmärkten sind auch einige neue, sicherheitsorientierte Interessenten dazugekommen.
Sehr positiv sei laut EHL, dass sich bisher noch keine Bestandshalter gezwungen sehen, Assets unter Zeitdruck zu verkaufen. Hingegen bekunden besonders liquiditätsstarke Investoren bereits jetzt vorsorglich großes Interesse, falls Objekte in der näheren Zukunft kurzfristig zu günstigen Konditionen zum Verkauf stehen sollten.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Aufgrund der Vorgabe der Bundesregierung mussten mit Dienstag, 17. März, alle Restaurants die Bewirtung und zahlreiche Hotels ihren Betrieb vollständig einstellen. Viele Gastronomen und Hoteliers stehen vor existenziellen Problemen, da sie über keine Einnahmen mehr verfügen, aber weiterhin Ausgaben haben. Bei der Frage, ob nun eine Mietaussetzung oder zumindest Mietzinsreduktion überhaupt möglich wäre, ist gibt es einen feinen, aber in diesem Fall entscheidenden Unterschied, ob es sich dabei um ein klassisches Mietverhältnis oder einen Pachtvertrag handelt, bringt nun die Rechtsschutzversicherung DAS ein. Lokale mit langfristigen Pachtverträgen, die einen Zustellservice anbieten, haben geringere Chancen für eine Minderung. Bei Zweifeln, ob die Zinsreduktion durchgesetzt werden kann, sollte der Miet- oder Pachtzins nur unter Vorbehalt der späteren rechtlichen Klärung bezahlt werden. Um Zins- und Räumungsklagen zu vermeiden, rät der Rechtsschutzspezialist, das Gespräch mit dem Vermieter oder Verpächter zu suchen.
Bevor geklärt werden kann, ob eine Reduktion der monatlichen Kosten für ein Gastronomielokal durchsetzbar ist, ist zu eruieren, ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt und wie der Vertragszweck umschrieben wurde.
Beim Pachtvertrag gibt es bei bloß teilweiser - nicht gänzlicher - Unbrauchbarkeit eine zeitliche Komponente. Bei Verträgen, die nämlich für mehr als ein Jahr, also längerfristig, geschlossen wurden, und bei denen das Pachtobjekt nur teilweise unbrauchbar geworden ist, besteht möglicherweise gar kein Minderungsanspruch.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Bereits mehr als 10.000 Projekte digitalisiert
Scout rüstet bei Videobesichtigung auf
von Charles Steiner
Die vor einer Woche im Zuge der Corona-Pandemie von der Online-Suchmaschine ImmobilienScout24 gestartete Initiative zu verstärkten Live-Besichtigungen trägt offenbar Früchte. Mehr als 200 Makler haben das Angebot zur kostenfreien Kennzeichnung von Livevideos auf dem Portal angenommen, heißt es vonseiten ImmobilienScout. Damit können Suchende jetzt mehr als 10.000 Immobilienprojekte virtuell besichtigen, so das Portal. Jeder siebte Besucher der Plattform interessiere sich für die Möglichkeit auch jetzt Immobilien virtuell einem Check zu unterziehen und sich einen ersten Eindruck vom potenziell neuen Zuhause zu machen.
Damit könne die Wohnungssuche weiterhin aktiv vorangetrieben werden. Aktuelle werden auf ImmobilienScout24 8.200 Wohnimmobilien und 2.000 Gewerbeobjekte mit Live-Videobesichtigung angeboten.
Die virtuelle Wohnungsbesichtigung sei nicht nur für alle, die dringend ein neues Zuhause suchen, eine große Erleichterung, es ist auch für Makler eine Möglichkeit, ihr Business weiterzuführen. „Das positive Feedback der Makler zeigt uns, dass wir zur richtigen Zeit gestartet sind. In der jetzigen Situation müssen alle Österreicherinnen und Österreicher zusammenhalten. Wir freuen uns, dass wir mit der Video-Livebesichtigung sowohl für die Wohnungssuchenden als auch für die Branche der Makler einen Weg gefunden haben, das Rad weiter am Laufen zu halten“, so Markus Dejmek, Österreich-Geschäftsführer von ImmobilienScout24.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Die Welt nach Corona
Kaum Leerstand bei Büros
von Gerhard Rodler
Die Krise hat bereits in den ersten Tagen zu einer deutlichen Reduktion der Nachfrage nach Büroflächen geführt. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die meisten Unternehmen derzeit mit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beschäftigt sind. Darüber hinaus verzeichnet der Markt auch erste Absagen für bereits geplante Anmietungen.
Von weiter fortgeschrittenen Mietvertragsgesprächen, bei denen es schon eine Einigung über die wesentlichen wirtschaftlichen Parameter gibt, wird nach Einschätzung der EHL ein Großteil weitergeführt werden und im Regelfall sollten diese auch tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden können.
Büroanmietungen, die sich noch in einem frühen Stadium befinden, werden entweder sistiert oder mit mäßiger Geschwindigkeit fortgeführt.
Zahlreiche Unternehmen werden nach Überwinden der Krise ihre Expansionspläne kritisch hinterfragen. Das wird teilweise zur zeitlichen Verschiebung von Anmietungen führen, und bei Unternehmen, die durch die Krise nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wurden, wird es auch zur Absage von Umzugs- und / oder Expansionsplänen kommen.
Positiv hervorzuheben sei, dass aktuell in Wien kein nennenswerter Leerstand zu verzeichnen ist (Q1 2020; 4,7 Prozent) und auch die heuer auf den Markt kommenden Objekte bereits großteils vorverwertet sind. Ein starkes Überangebot an Flächen ist daher nicht zu erwarten, da die Fertigstellung von in Bau befindlichen Bürogebäuden deutlich verspätet erfolgen wird.
Als weitere Auswirkung für den Wiener Büromarkt ist eine geringere Nachfrage nach Co-Working-Flächen zu erwarten. Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Corona lässt E-Commerce weiter wachsen
Citylogistik wird immer wichtiger
von Charles Steiner
Durch den Umstand, dass durch die Corona-Pandemie das gesamte öffentliche Leben nahezu stillsteht und alles - bis auf Lebensmittelhändler und Geschäfte für den täglichen Bedarf - geschlossen hat, könnte eine Trendwende für den Logistikimmobiliensektor einleiten. Davon geht Andreas Liebsch, Geschäftsführer des Logistikentwicklers Go Asset, in einer aktuellen Analyse aus. Durch den Lockdown werde E-Commerce weiter wachsen, da mittlerweile auch die ältere Bevölkerung den Convenience-Faktor zunehmend erkannt hat. Damit werde vor allem die Citylogistik eine wesentlich stärkere Rolle spielen, innerstädtische Handelsflächen werden weiter schrumpfen. Liebsch: „Durch die weitere Zunahme des E‐Commerce und die damit verbundene Konsumentenerwartung hinsichtlich Schnelligkeit und Pünktlichkeit der Zustellung werden Logistikimmobilien noch weiter in die Städte rücken und deren Anzahl erhöht werden.“ Ebenfalls notwendig wird auch eine Diversifikation der Produktionsstandorte sein. Dass viele produzierenden Unternehmen ihre Produktion etwa nach China verlagert hat, wird jetzt zum Bumerang. Da werde ein Umdenken einsetzen. „Die COVID‐19 Krise macht transparent, was es bedeutet, wenn Unternehmen von einem oder wenigen Produzenten abhängig sind und diese/r geografisch im wahrsten Sinne des Wortes “am anderen Ende der Welt" sitzt. Vielfach kam es zu Produktionsschließungen, weil die Ware aus Asien nicht ankam. Das ist insbesondere im Bereich der FMCG‐Güterindustrie (Fast Moving Consumer Goods) und bei vielen europäischen Produzenten mit Zulieferern aus Asien der Fall." Doch wenn die Produktion wieder nach Europa zurückkehrt, wird demnach auch die Nachfrage an Logistikimmobilien steigen, was diese Assetklasse für Investoren nachhaltig attraktiv machen würde.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Deutsche Wohnen erwirbt Immo-Projekte
Isaria verkauft Wohn-Pipeline
von Günther Schneider
Die Deutsche Wohnen kauft ein Wohndevelopment-Portfolio. Wie die Isaria Wohnbau AG mitteilen lässt, habe man sich mit der Deutsche Wohnen auf die Veräußerung wesentlicher Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Plattform des Münchener Projektentwicklers geeinigt. Die Transaktion soll im Laufe des Jahres vollzogen werden, vorbehaltlich der Isaria-Hauptversammlung, die erst ihre Zustimmung erteilen muss sowie üblicher handelsrechtlicher Zustimmungen. „Die Transaktion spricht für die Qualität unserer Projekt-Pipeline. Beide Seiten ergänzen sich gut und können ihre jeweiligen Stärken einbringen“, so Peter Finkbeiner, Vorstandsvorsitzender der Isaria Wohnbau AG in einer entsprechenden Stellungnahme. Der Mehrheitsgesellschafter der Isaria, ein dem US-amerikanischen Lone Star Funds verbundenes Unternehmen, hatte das Unternehmen 2016 im Rahmen eines Delisting übernommen und 2019 einen Prozess zur Veräußerung seiner Anteile angestoßen.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
Corona-Krise und die Folgen:
Das sollten Kreditnehmer jetzt beachten
von Gerhard Rodler
Anwalt Christoph Urbanek hat einen 10-Punkte-Checkliste für jetzige Handlungsnotwendigkeiten erstellt.
1. Kontakt zu Kreditgeber(n) aufnehmen: Welche Kreditverträge haben Fälligkeitstermine in unmittelbar nächster Zeit, welcher Art sind diese Fälligkeiten und sind diese von der verfügbaren Liquidität bzw. dem Budgetplan des Projektes gedeckt. Existiert eine aktuelle Aufstellung.
2. Finanzierungen fällig bzw. kündbar: Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen in den konkreten Kreditverhältnissen und können daraus Fälligkeiten entstehen? Zu denken ist an die Einhaltung von Finanzkennzahlen, Zusicherungen (Representations and Warranties), Covenants, Milestones/Terminvereinbarungen, etc. Die Anwendung der MAC-Klausel (Verschlechterungen der Gesamtsituation im Kundenumfeld) wird ebenfalls heiß diskutiert und könnte zu einer Verstärkung der Kündigungsmöglichkeiten führen.
3. Sind einzelne Objekte durch Mietausfälle bedroht: Die Mietfortzahlung insbesondere bei Geschäfts- und Büromietflächen wird derzeit heftig diskutiert. Allerlei "Expertenmeinungen" sind derzeit im Umlauf und sind teilweise stark widersprüchlich.
4. Gibt es materielle Bauverzögerungen durch Baustopp: Selbst bei noch in der Zukunft liegenden Terminen kann dies bereits durch weitreichende Formulierungen in manchen Kreditverträgen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund darstellen.
5. Gibt es Kündigungsgründe in den übrigen Projektverträgen: Evtl. sind wiederum Verpflichtungen bzw. Zusicherungen im Kreditvertrag bereits wieder verletzt und stellen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund dar.
6. Besteht Insolvenzgefahr: Und zwar entweder für das Unternehmen selbst, oder einen wesentlichen Projektpartner oder einzelne Projektgesellschaften? Festzuhalten ist, dass die Insolvenz selbst in den Verträgen meist einen Verzugsfall darstellt, aber rechtlich nicht ausschlaggebend ist für die Kündigung des Kreditvertrages. Es können sich aber unter Umständen andere Vertragsverletzungen daraus ergeben.
7. Gibt es Mitarbeiter die auf Kurzarbeit umgestellt werden müssen/sollen: Diese arbeitsrechtliche Spezialmaterie wird gerade durch die aktuelle Gesetzgebung immer wieder verändert und zum Vorteil der Unternehmer verbessert, evtl. haben sich in den letzten Tagen hier Anwendungspunkte ergeben.
8. Sind die steuerlichen Maßnahmen ergriffen worden: Wurden sämtliche steuerlichen Handlungen vorgenommen, wie insbesondere Stundungen, Senkungen etc. Wurde dazu bereits ein Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer geführt und was sind seine Empfehlungen?
9. Ist ein Zugriff auf den Krisenbewältigungsfonds möglich bzw. sinnvoll: Gibt es die Möglichkeit für das Unternehmen bzw. einzelne Projekte zusätzliche Liquidität durch Mittel aus dem speziell geschaffenen COVID19-Fonds zu generieren, und damit die Fortführung des Projektes sicherstellen.
10. Woran hab ich noch nicht gedacht: Vielleicht gibt es ja noch weitere wichtige Themen wie Datenschutz, Force Majeure Klauseln, sonstige Finanzierungen im Projekt (wie Mezzaninkapital, Crowd Funding, Anleihen etc), Versicherungen, etc. Haben Vertragspartner sich dazu schon gemeldet oder müssen verständigt werden?
Im übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Vor allem für den Lebensmittelhandel
Lagerflächen dringend gesucht
von Charles Steiner
Die Corona-Pandemie in Europa hat massive Auswirkungen auf die Logistik. In Deutschland etwa droht ein Engpass für Lagerflächen - vor allem für den Lebensmitteleinzelhandel. Nachschub an Lebensmittel ist schließlich mehr als genug vorhanden - doch die müssen möglichst ortsnahe gelagert werden. Der Themenkreis Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik (BVL) sieht den Flaschenhals nicht nur in der Produktion, dem Personal und Ruhezeiten für LKW-Fahrer, sondern besonders bei den Lagerflächen. Seit zwei Wochen seien etwa Edeka, Rewe, Aldi & Co. auf Flächensuche.
"Bei den Maklerhäusern stehen die Telefone nicht mehr still. Innerhalb von drei Tagen erreichten alleine uns Anfragen über insgesamt eine Million Quadratmeter Lagerfläche - fast alle aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Medizinbereich", so Kuno Neumeier, Logivest-Geschäftsführer und Sprecher des Themenkreises Logistikimmobilien. Zum Vergleich: 2019 wurden deutschlandweit insgesamt 4,2 Millionen Quadratmeter neue Logistikflächen über alle Branchen hinweg entwickelt. Der Bedarf lag laut Experten aber bei mehr als sieben Millionen Quadratmetern.
Um die Situation zu entspannen, würden mehrere Logistikimmobilienentwickler neue Lagerflächen, die ursprünglich langfristig vermietet hätten werden sollen, an Lebensmitteleinzelhändler für drei bis sechs Monate zur Miete. Auch Industrieunternehmen und Speditionen würde bereits kurzfristig freie Flächen zur Verfügung stellen.
Das Szenario beschreibt die chronische Unterproduktion an Logistikimmobilien in Deutschland der vergangenen Jahre. Kuno Neumeier hofft im Zuge der Corona-Krise, dass Kommunen jetzt eher bereit sind, mehr Flächen für die Logistik bereitzustellen als bisher. Vor allem in Metropolen. "Viele Logistikzentren entstehen nicht mehr auf der grünen Wiese, sondern auf Industriebrachen, die revitalisiert werden. In Regionen, wo Industriebrachen oder ehemalige Militäranlagen verkauft werden, entstehen auch Brownfield-Projekte (in bereits bebauten Baufeldern, Anm.). Aber ganz ohne Läger auf neuem Bauland geht es nicht."
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Auch Stundungen der Mieten bei Notfällen
GBV setzt Delogierungen aus
von Charles Steiner
Auch der österreichische Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) reagiert auf die Corona-Pandemie und kündigte in einem Newsletter an, allfällige Delogierungen bis auf weiteres auszusetzen. In dem Schreiben, dass dem immoflash vorliegt, heißt es demnach, dass man bereits vergangene Woche die Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen habe, derzeit keine Delogierungen vorzunehmen. Bernd Rießland, Obmann des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen: „Delogierungen etwa wegen Mietrückständen sind in der aktuellen Situation wenig produktiv und stellen die Betroffen zurzeit vor unlösbare Aufgaben.“ Herwig Pernsteiner, Obmannstellvertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen, fügt hinzu: „Wir haben bereits mit vielen Unternehmen in ganz Österreich gesprochen, die alle dieser Ansicht sind und diesen Weg mit uns gemeinsam gehen.“
Ebenso wolle man Mieten bei Bewohnern stunden, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. „Unsere Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass wir im Falle von krisenbedingten Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungsmöglichkeiten suchen und finden werden“, sagt Christian Struber als Obmann der ARGE Eigenheim. Das umfasse unter anderem „sozial adäquate Stundungen und Ratenzahlungen“.
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Die Welt nach Corona
Retail bremst sich scharf ein
von Gerhard Rodler
Einzelhandelsimmobilien sind von den aktuellen Marktverwerfungen besonders betroffen, meldet EHL.
Abgesehen vom boomenden Lebensmittelhandel sind fast alle übrigen Flächen mit kleineren Ausnahmen für Anbieter des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Drogeriemärkte und Apotheken derzeit auf behördliche Anordnung hin geschlossen. Allein in den Geschäften der 242 österreichischen Einkaufszentren kommt es laut aktuellen Schätzungen zu einem täglichen Umsatzausfall von rund 30 Millionen Euro.
Zahlreiche Vermieter sehen sich mit Forderungen nach Mietreduktionen aufgrund der Unbenutzbarkeit der Flächen konfrontiert, insgesamt betrifft dies nach aktuellen Schätzungen Mieten im Ausmaß von rund 90 Millionen Euro pro Monat.
Die mittel- und langfristige Folgen: Ein wesentlicher Teil der Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen wird nach der Krise nur dann solvent bleiben, wenn das staatliche Stützungspaket greift und die beschlossenen Einschränkungen spätestens im 3. Quartal aufgehoben werden können.
Ungeachtet dessen ist damit zu rechnen, dass sich der Strukturwandel auf dem Markt für Einzelhandelsimmobilien verschärfen wird. Expansive Handelsketten werden ihre Expansionspläne redimensionieren oder zeitlich strecken, bereits begonnene Reduktionen des Filialnetzes werden vielfach beschleunigt werden. Auch wird der Trend zum Online-Einkauf durch die aktuelle Situation weiter verstärkt, da viele bisher nicht online-affine Kunden gezwungenermaßen beginnen, im Netz einzukaufen. Der Flächenbedarf von nicht durch Onlineeinkäufe substituierbaren Geschäftsmodellen im Bereich der Gastronomie und der Dienstleistungen wird hingegen kaum sinken.
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Headquarter von Schweizer Family Office erworben
Wealthcap kauft Pharma-Immobilie
von Charles Steiner
In Zeiten wie diesen rücken auch Laborimmobilien in den Fokus von Investoren. Zumindest lässt sich das aus dem jüngsten Zukauf von Wealthcap schließen. Diese hat jetzt 89,8 Prozent der Besitzgesellschaft der Hauptverwaltung eines auf Impfstoffe spezialisierten Pharmaunternehmens in Tübingen erworben. Verkauft hatte diese die Medea Real Estate im Auftrag eines Schweizer Family Offices. „Wir freuen uns über diesen Ankauf: Wir konnten ein zukunftsstarkes Objekt mit Büro- und Laborflächen mit einem hoch innovativen Unternehmen gewinnen, das weltweit führend in der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen ist“, sagt Joachim Mur, Leiter Investment und Transaktionsmanagement Real Estate bei Wealthcap.
Das im Februar 2020 fertiggestellte Gebäude mit ca. 13.000 m² Büro-, Labor- und Lagerflächen liegt an einem neuen Campus für innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen, dem „Cyber Valley Tübingen“. Dort sind die Universität Tübingen, das Robert Koch Institut, ein Max-Planck Institut und viele weitere ansässig. Die Immobilie wurde kürzlich an den Mieter übergeben, der diese langfristig anmietet.
In Tübingen unterhält unter anderem das Pharmaunternehmen CureVac seinen Hauptsitz, die vor kurzem in die Schlagzeilen geriet, da das Unternehmen an Impfstoffen gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 forscht und die Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump sich erfolglos die Exklusivrechte an diesem sichern wollte.
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Schöne neue Proptech-Welt
Nirgendwo sonst klaffen Schein und Sein (noch) so sehr auseinander wie bei der Digitalisierung. Diese heißt neuerdings Proptech, ist cool und modern und macht daher Millionen und Abermillionen an Investorengeldern locker. Den Praxistest haben indessen erst wenige bestanden.
Am Ende das Tages war den Teilnehmern die Ermüdung schon anzusehen. Trotz DJs und der klassischen Partylocation in den Sofiensälen stand man lieber zusammen und lümmelte an der Bar, als abzurocken. Kein Wunder: Immerhin waren an diesem Tag 45 Sprecher und 350 Erfolgsgeschichten rund um Proptech geistig zu verarbeiten. Und die 20 Pitches in der oberen Etage waren mehr als nur überlaufen. In all dem Gedränge strahlt ein Mensch ganz besonders: Julia Arlt freut sich, und das sieht man ihr an. Ihre erste Proptech-Veranstaltung in den Wiener Sofiensälen war, abgesehen von der etwas schwierigen Akustik dort, so perfekt, dass es nicht besser hätte sein können. Die mehreren hundert Teilnehmer kamen - und das war schon beachtlich - aus ganz Europa und den USA. Ein wirklich toller Erfolg für die Initiatorin der APTI, der Austrian Prop Tech Initiative - immerhin kann dieser Wiener Event gleich beim ersten mal mit zum Teil schon etablierten ähnlichen Veranstaltungen in New York, London und Berlin locker mithalten. Dennoch. James Abberthunder lehnt gemütlich in einer Ecke, ein Glas in der Hand, und bringt es im Gespräch auf den Punkt: "Cooler Event, keine Frage, und fast lebensnotwendig für eine neue Branche, um Investoren und Startups zusammenzubringen und allen einen großartigen Überblick zu geben. Aber was zum Teufel ist jetzt eigentlich wirklich neu bei der Boombranche Proptech?" Damit hat er nicht unrecht. In gewisser Weise ist die Proptech-Branche so etwas wie "alter Wein in neuen Schläuchen". Das, was heute Proptech heißt, gibt es in Wahrheit seit Jahrzehnten. Immobilien.net war so etwas seinerzeit, und alle darauf folgenden Immobilienbörsen wie willhaben.at, conthaus oder die Online Hausverwaltung ebenso. Und dann natürlich das mit größter Wahrscheinlichkeit (zumindest in Österreich) erfolgreichste Startup in dieser Hinsicht, ImmoUnited mit seinen zahlreichen Schwesterunternehmen der Roland Schmid Group, die mittlerweile nicht nur Österreich, sondern auch schon Deutschland im Sturm erobern. Oder das gerade in Umbau befindliche Startup zoomsquare mit dem wahrscheinlich am intensivsten akquirierten Risikokapital. Dabei hat man fast den Eindruck, dass Risikokapital ohne Ende auf der Suche nach Investments ist, und zwar nach der Rasenmähermethode: Wenn in viele Projekte investiert wird und es überleben zumindest zehn Prozent, ist es schon ein Geschäft für den Kapitalgeber. Proptech, das ist eine andere, durch und durch amerikanisierte Welt, wo auch das Scheitern dazu gehört und per se nichts Tragisches ist. Investorengelder werden aber auch in unseren Breiten sehr gerne locker gemacht für die neue Boombranche Proptech.
Investoren horchen auf
Ein Beispiel aus Deutschland: Wunderflats, die Online-Plattform für möblierte Apartments, gewinnt Creathor Venture, den VC Fonds Kreativwirtschaft der IBB Beteiligungsgesellschaft, ECONA AG und Family Offices als Investoren und sammelt 3 Millionen Euro ein. Die Finanzierungsrunde dient neuen Produktinnovationen und weiterem Wachstum. In den letzten vier Jahren hat sich die Anzahl möblierter Wohnungen in Deutschland verdoppelt. Damit man diese Apartments einfach online mieten und vermieten kann, haben Jan Hase und Arkadi Jampolski 2015 das Proptech-Unternehmen Wunderflats gegründet. Über Wunderflats kann man eine möblierte Wohnung mit wenigen Klicks für einen Monat oder länger mieten. Die Sharing Economy wird auch die Immobilienbranche verändern. Christian Weniger, Partner bei Creathor: "Ähnlich wie das Car-Sharing mehr und mehr den Autokauf ablöst, wird die langfristige Bindung an eine Wohnung durch temporäres Wohnen, Housing as a Service, ersetzt." Das gilt auch für den Bürobereich, wo der US-Anbieter WeWork eine ähnliche Entwicklung geschafft hat wie Uber und Airbnb: "Nur" mit einer cleveren Umsetzung der Sharing Economy-Idee ein Unternehmen mit einem Milliarden-Börsewert binnen weniger Quartale aus dem Boden zu stampfen und weltweit zu expandieren. Doug Chambers hat sein Startup FieldLens an WeWork gut verkauft und ist bei WeWork heute Vice President: "Es geht immer um den Nutzer und dessen Wohlbefinden. Wenn Sie heute zu WeWork kommen, spüren Sie die Vibrationen. Es summt, die Nutzer machen auch untereinander Geschäfte, aber vor allem motivieren sie sich gegenseitig." Tatsächlich bietet WeWork nicht sehr viel anderes, als andere Service Office Provider, nur zu einem in aller Regel deutlich höheren Mietpreis und mit einer zwar hippen, aber alles andere als teuer gebauten Ausstattung. Den Unterschied bei WeWork macht im Grunde die gemeinsame Ideologie des gegenseitigen Helfens und Befruchtens und der weltweiten Vernetzung. Das hat WeWork zu einem der bis jetzt in der PropTech-Szene ganz wenigen Milliarden-Unternehmen gemacht. Das ist die eine Seite. Die andere ist diese: Auch wenn man gerade nach solchen Events wieder Future:Proptech anders wahrnimmt, auch wenn Investoren und Startups gleichermaßen das nicht so sehen: Die Digitalisierung der Immobilien-Wirtschaft beschäftigt Österreichs Führungskräfte in hohem Maße, die Umsetzung in strategische Unternehmenskonzepte ist dabei bislang aber deutlich zu kurz gekommen. Dies geht auch aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Wiener Beratungsunternehmen Advicum Consulting durchführte. Während sich mehr als drei Viertel der Befragten aus Dienstleistung, Handel und Industrie mit dem Thema Digitalisierung aktiv beschäftigen und 43 Prozent deren Potenzial für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als hoch einstufen, geben nur 10 Prozent an, dass Digitalisierung in der Unternehmensstrategie bereits weitestgehend berücksichtigt wurde. Die bestehende digitale Infrastruktur wird im Schnitt als bestenfalls mittelmäßig eingestuft. Hinsichtlich der Relevanz verschiedener Technologien gibt es sektorenspezifisch unterschiedliche Einschätzungen. Immerhin werden 3D-Druck und Augmented Reality in der Industrie schon jetzt als sehr relevant eingestuft, womit die Bau- und Immobilienbranche hier sogar eine Vorreiterrolle hat. Aber selbst in der Baubranche liegen zwischen wahrgenommenem Handlungsbedarf und tatsächlichem Handeln noch Welten. Erst 6 % der Bauunternehmen verwenden beispielsweise digitale Planungsinstrumente. Und das in einer Branche, wo jeder über BIM spricht und BIM bis dato auch eine der ganz wenigen Proptech-Technologien ist, die schon heute eine gewisse flächendeckende Relevanz haben. "Für die Maschinenindustrie, die Baubranche und auch andere mittelständische Unternehmen ist die Digitalisierung der aktuell wichtigste Treiber von Wachstum, Innovation und Produktivität. Im Wettrennen um die Datenhoheit ist ein hohes Innovationstempo gefordert", betonte Elisabetta Castiglioni, CEO von A1 Digital International. Der Leiter des Bereichs Vertical Marketing Solutions bei A1 Digital, Francis Cepero, unterstrich die Notwendigkeit von Digitalisierung in der Baubranche anhand eines praktischen Beispiels: "Die Kostenoptimierung des Fuhrparks einer Firma, bei gleichbleibender Gesamtfahrleistung, kann nachweislich über 30 Prozent liegen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Baubranche stehen jedoch aktuell in starkem Kontrast zu der Anzahl der implementierten digitalen Initiativen." Die Relevanz der Digitalisierung für ihr Unternehmen wäre zwar mittlerweile beim Großteil der Baufirmen angekommen, dennoch seien es erst sechs Prozent der Bauunternehmen, die digitale Planungsinstrumente derzeit tatsächlich nutzten. Theoretisch sind sich da alle einig: Unternehmen müssen sich mit Künstlicher Intelligenz (KI) auseinandersetzen, sonst verlieren sie den Anschluss. In Deutschland hat sich die RICS damit detailliert auseinandergesetzt. Fazit: Wer sich nicht jetzt damit auseinandersetzt, riskiert die eigene Zukunft. Denn die Zukunft wird weniger von menschlicher Arbeitskraft und stärker durch Technologie geprägt sein. Das Facility Management (FM) ist insbesondere davon betroffen. Das ist vor allem auf arbeitsintensive, sich wiederholende Tätigkeiten zurückzuführen, die den Bereich für die Automatisierung prädestinieren. Der Bericht beleuchtet sowohl die positiven als auch die negativen Seiten dieser Entwicklung und gibt Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
Chancen durch künstliche Intelligenz
Ralf Pilger, Geschäftsführer der WISAG Facility Management Hessen GmbH & Co. KG: "Wie bei der Einführung des Smartphones ist derzeit noch nicht absehbar, welche Umwälzungen sich für die Branche ergeben. Fest steht allerdings, dass für Teilbereiche höher qualifizierte Mitarbeiter benötigt werden. Eine Vielzahl von Tätigkeiten wird effizienter und verlässlicher ausgeführt. Ob Leistungen aufgrund der erforderlichen Qualifikationen auch wesentlich günstiger werden, bleibt abzuwarten." Und Pilger weiter: "Das FM-Serviceangebot wird durch neue Technologien ausgebaut und damit für Kunden attraktiver. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von KI bei der Auswertung verbauter Sensorik für das so genannte 'preventive maintenance' oder 'on demand'. Dabei werden auch Anpassungen bei Normen oder gesetzlichen Vorgaben nötig sein. Wie werden z.B. Gewährleistungsansprüche gesichert, wenn keine zyklische Instandhaltung erfolgt? Auch bedarf es der Klärung, wer Eigentümer der durch den Einsatz von KI verfügbaren oder gewonnenen Daten ist. Nicht zuletzt müssen sich die Marktteilnehmer darüber im Klaren sein, dass es möglicher Investitionen in die Immobilien selbst, aber auch auf Seiten der beteiligten Dienstleister bedarf. Es bieten sich jedoch zahlreiche Chancen für unsere Branche. Daher müssen die Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe - jetzt aktiv werden." Chris Hoar, Mitgründer von AI in FM: "Gemäß unserer Studie sollten sich Unternehmen auf die Chancen konzentrieren, die KI bietet, und daraus den größtmöglichen Nutzen ziehen, bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken. So können sie Strategien, Ziele und Finanzlage des Unternehmens besser steuern und kontrollieren." Weltweit indessen schwillt die Flut an Risikokapital weiter an. Bei der in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführten MIPIM PropTech Summit in New York - das Immobilien Magazin war als einziges deutschsprachiges Medium mit einem Team dabei - wurde bekannt, dass allein 2017 ganze 2,6 Milliarden Dollar in PropTech-Start- ups fließen. Laut CBInsights waren das gerade einmal 277 Transaktionen. Dabei sind das nur die großen Proptech-Fische, die kleinen Einpersonen-Gründungen (die freilich sogar einen Großteil der Masse ausmachen dürften) sind da naturgemäß noch gar nicht erfasst.
Österreicher Weltspitze
Dabei sind Österreichs clevere Proptech-Köpfe übrigens Weltspitze. Was Roland Schmid bereits mit satten Gewinnen belegen konnte (auch wenn es zur Zeit seiner Unternehmensgründung den Ausdruck Proptech noch gar nicht gegeben hatte), beweisen andere wiederum auf internationaler Award-Ebene. So schaffte es bei dem US-PropTech Award nur ein US-Unternehmen auf den Stockerlplatz, nämlich Real Atom, eine Finanzierungsplattform. Die anderen beiden: Acasa aus Großbritannien, das eine Administrationsplattform zur Betriebskostenverwaltung für private Haushalte anbietet - und die österreichische Firma PlanRadar mit ihrer Gebäudedokumentationssoftware. Das ist insofern bemerkenswert, weil die Finanzierung von Proptech-Start-ups nirgendwo besser organisiert ist als in den USA. Marktführer ist hier die New Yorker MetaProp. Gründer und Managing Director Aaron Block zum Immobilien Magazin: "Die Zahl der Startups im Proptech-Segment vervielfacht sich von Monat zu Monat." Im Gegensatz zu den meisten österreichischen Immobilienunternehmen (bemerkenswerte Ausnahmen sind etwa die Buwog oder der Zinshausmakler Hudej) sind die klassischen US-Immobilienunternehmen aber extrem technikaffin. Dazu gehört auch der Immobilienriese Silverstein Properties (bekannt als ehemaliger Eigentümer des New Yorker World Trade Centers). Dessen CEO Marty Burger sagt dem Immobilien Magazin: "Immobilien sind heute nicht mehr nur Gebäude, sondern auch Daten über deren Nutzer und Bewohner und wie sie das Gebäude nutzen und wie sie leben." Immobilienwirtschaft sei heute letztlich ein Dienstleistungsgewerbe, die Bereitstellung von Miet- oder Eigentumsfläche nur noch ein kleiner Teil der tatsächlichen Wertschöpfung selbst bei Entwicklern und Bauträgern. Chris Grigg, CEO of British Land, sieht das ganz ähnlich: "Google und Facebook zeigen uns den Weg vor: Es dreht sich alles um Big Data, um das große Bild. Und wir befinden uns an einer Weggabelung mit dem Risiko der richtigen Entscheidung über die eingesetzten Technologien. Wer das jetzt richtig macht, wird gewinnen - egal ob er heute groß oder kein ist. Und umgekehrt." Übrigens: Beim New Yorker PropTech-Event kam mittlerweile jeder Vierte aus Europa. Wir sind weltweit am Aufholen.
Stockholm ist ein Beispiel, wie es geht. Der auf sieben Monate befristete Pilotversuch einer Citymaut mündete in einer Bürgerabstimmung. Seit August 2007 ist das Projekt wieder eingeführt. Der Verkehr ist seither um 25 % gesunken - obwohl die Region von Stockholm seither um 350.000 Menschen gewachsen ist. Gunnar Söderholm, Abteilungsleiter Umwelt und Gesundheit im Rathaus, der auch als Speaker bei der Urban Future Global Conference 2018 in Wien auftreten wird, spricht über seine Erfahrungen.Wie offen war die Bevölkerung bei Projektstart? Gunnar Söderholm: Einen Monat vor der Test-Einführung waren 80 % dagegen. Danach 53 % dafür.Wie geht das? Söderholm: Ich denke, dass der Versuch die Bevölkerung überzeugt hat, dass das Leben weniger stressreich, die Luft besser und alles ruhiger wird. Wenn man davor abstimmt, bekommt man 75 % Nein-Stimmen, wie in Edinburgh.War die Einführung für die Stadt teuer? Söderholm: Ja. Die Gesamtkosten lagen bei 300 Millionen Euro, ein Drittel davon ging in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. 200 neue Busse, 20 neue Buslinien, weiterer U-Bahn-Ausbau und Stadtbahnen. Das System selbst kostete 200 Millionen Euro. Schon während der Versuchszeit ist gut die Hälfte wieder hereingespielt worden. So gesehen war es wohl der billigste Weg, den Verkehr auszubauen. Für den Individualverkehr hätten wir vergleichbar vielleicht hundertmal mehr ausgeben müssen. Die Kosten der Pilotphase wurden vom Staat getragen.Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Ist das finanzierbar? Söderholm: Ladestationen sind eine nötige Ressource, die es zu finanzieren gilt.Sind Einnahmen aus Ladestationen zweckgebunden für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs? Söderholm: Ja, das war auch das Ergebnis der Bürgerbefragung. Zehn Jahre haben wir den Preis gleich gelassen, Anfang 2016 um 75 % erhöht. Dennoch ist die Nachfrage weiter um 2 bis 3 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Verkehrsbelastung beim Individualverkehr gleich geblieben, obwohl es im Raum Stockholm 350.000 mehr Menschen gibt.Wie lange läuft das Projekt? Söderholm: Es gibt kein definiertes Ende. Jede Regierung könnte es sofort stoppen, so sie dafür eine Mehrheit hat. Zuletzt haben sich 65 % der Stockholmer für die Beibehaltung des Systems ausgesprochen.Ihre Vision für Stockholm? Söderholm: Bis 2040 wollen wir CO2-frei sein. Wir bauen große Straßen zurück und reservieren die Hälfte für den öffentlichen Verkehr und Fahrräder.