Neuer ÖVP-Vorstoß: Bestellerprinzip naht
ÖVP schwenkt jetzt bei diesem Thema um
von Charles Steiner
Das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber die Maklerprovision zu entrichten hat, scheint jetzt nicht mehr aufzuhalten zu sein. Jetzt schwenkt nämlich die ÖVP in der Frage um, wer den Makler bezahlt. In dem Bericht wird ÖVP-Bautensprecher Johann Singer zitiert, wonach jetzt auch die ÖVP für das Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten eintrete. In der nächsten Legislaturperiode wolle man umsetzen, dass in Zukunft die Provisionen von jenen bezahlt werden, die auch den Auftrag dafür geben. Das wäre dann die Vermieter.
Für die Maklerbranche wie auch für die Mieter selbst wird das ein massiver Umbruch werden, heißt es vonseiten des Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und dem Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Der stellvertredende Fachverbandsobmann wie Wiener Fachgruppenobmann Michael Pisecky warnt auf Anfrage des immoflash vor diesem Schritt und damit der Abkehr des traditionellen Doppelmaklerprinzips: „Durch das Bestellerprinzip verliert der Mieter die Schutzfunktion, die sich aus der Haftung des Maklers gegenüber dem Mieter ergibt. Sollte dann tatsächlich der Vermieter die Maklerprovision bezahlen müssen, dann wird er diese über Umwege einpreisen und damit dem Mieter auferlegen.“ Pisecky weist darauf hin, dass der Makler durch das Doppelmaklerprinzip über die Jahre vom Gesetzgeber jede Menge Auflagen - wie die Informationspflicht - zum Schutz der Mieter festgeschrieben bekommen hat. „Das würde dann wegfallen“, sagt Pisecky. Zudem würde damit kein leistbarer Wohnraum geschaffen: Im preisgeregelten Bereich werde sich der Vermieter überlegen, zu vermieten, im freien Mietzins wird er es auf den Mieter umlegen.
Auch Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, kritisiert den Vorstoß massiv: „Für die Maklerbranche wären die Folgen schwer. Man könnte sogar von einem Umbruch sprechen, der mitunter Arbeitsplätze bedroht, dem Mieter aber keine Verbesserung bringt. Im Gegenteil, er würde den Schutz durch die Maklerhaftung gegenüber dem Mieter dadurch verlieren.“ Kampflos werde man jedenfalls nicht dabei zusehen, wie das Doppelmakler-Prinzip zu Grabe getragen wird: „Wir haben viele gute Argumente gegen das Bestellerprinzip, die werden wir auch anbringen“, so Holzapfel.