Aus für Gebühren bei Mietverträgen
SPÖ, FPÖ und Neos stimmen Initiative zu
von Stefan Posch
Der ganz große Wurf wurde es nicht, denn die SPÖ-Initiativen zu Neuerungen im Miet- und Wohnrecht scheiterten gestern, Mittwoch, im Parlament, etwa das umstrittenen Erstauftraggeber-Prinzip bei Maklerprovisionen oder eine verfassungsrechtliche Absicherung der Widmungskategorie "sozialer Wohnbau". Doch im Finanzausschuss wurde mit den Stimmen der SPÖ, der FPÖ und der Neos das Ende der Mietvertragsgebühr im Wohnbereich eingeleitet. Der Antrag, der von FPÖ eingebracht wurde, wird somit in der nächsten Nationalratssitzung am 12. Oktober behandelt und auch beschlossen werden.
Derzeit hat der Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietvertragsgebühr in Höhe von 1 Prozent zu entrichten. Diese wird aber üblicherweise auf den Mieter überwälzt.
SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher lobt in einer Aussendung den gestrigen Beschluss als "großartigen Erfolg für die Mieterinnen und Mieter in Österreich". Vor allem für Junge und jene mit kleinen Einkommen habe die Gebühr bisher eine spürbare Belastung dargestellt.
Als "ein echter Gewinn für beide Seiten und ein Wegfall eines Körberlgeldes für den Staat, der keine Gegenleistung mehr erbringt", bezeichnet Philipp Schrangl, Bautensprecher der FPÖ, die Neuerung. Diese Gebühr sei "ein Relikt aus den Zeiten Maria Theresias" und habe heute keinen Platz mehr. "Ich freue mich, dass diese erste Maßnahme durch die Stimmen der FPÖ am 12. Oktober im Nationalrat ermöglicht wird", so Schrangl weiter, der für die nächste Gesetzgebungsperiode ein rasches handeln fordert, um das Mietrecht zu reformieren. Vor der Wahl möchte Schrangl aber keine weiteren "unbesprochenen und ausgegorenen Initiativen" im Bereich Wohnen unterstützen.