Das sagt der Manager zu seinem Abgang:
Wurzinger verlässt die UBM
von Charles Steiner
Michael Wurzinger wird die UBM - wie immoflash bereits gestern kurz berichtete - mit Februar 2018 verlassen, die UBM wird ihre Vorstandsstruktur umbauen. Gegenüber immoflash sagte Wurzinger, dass nach sieben Jahren Porr und UBM Zeit gewesen wäre, etwas neues zu beginnen: „Im Top-Management gibt es nunmal befristete Verträge, jetzt ist der Zeitpunkt, neue Wege zu gehen.“ Aus diesem Grund wird der mit Februar auslaufende Vertrag nicht verlängert, der Abgang erfolge, so Wurzinger, ohne Groll und in bestem Einvernehmen. „Bis dahin werde ich für die UBM weiterhin arbeiten und für einen geregelten Übergang sorgen. Ich bin nicht auf der Flucht“, so Wurzinger am Telefon. Ob er bereits einen neuen Job in der Tasche hat? „Konkret ist noch nichts in Aussicht, derzeit gilt für mich in der UBM Business as usual, im Herbst werde ich beginnen, neue Möglichkeiten zu sondieren.“ In der Immobilienbranche will er aller Voraussicht nach bleiben, wie er erklärt: „Nach 20 Jahren in der Branche ist das die wahrscheinlichste Option“, so Wurzinger.
Wurzinger hat bei der UBM für das beschleunigte Verkaufsprogramm „Fast Track 17“ verantwortlich gezeichnet, indem Bestandsimmobilien und Developments in Forward Sales verkauft werden, das werde er bis zum Februar weiterhin tun. Zudem war er zuständig für den Transaktionsbereich.
Die UBM baut hingegen ihre Vorstandsstruktur um. Thomas G. Winkler, bisher sowohl CEO als auch CFO, gibt seine Funktion als CFO per 1. Juli 2017 an den bisherigen Leiter für Finanzen und Executive Committee Mitglied der UBM, Patric Thate, ab. Martin Löcker, langfristiges Vorstandsmitglied, wird zum COO bestellt, er hatte schon bisher die Auslandsaktivitäten verantwortet. Zudem wurde die Position eines Generalbevollmächtigten geschaffen, die von Claus Stadler übernommen wird. Als dieser wird er die Bereiche Akquisition, Genehmigungen und Management des Bestandsportfolios in Österreich verantworten. Die leitende Verantwortung für den Bereich Transactions wird zukünftig Andreas Zangenfeind wahrnehmen. Er war schon bisher Mitglied des Executive Committee und wird dann direkt an den CEO berichten.
Landtag verabschiedet morgen neues Raumordungsgesetz:
Paradigmenwechsel in Salzburg
von Stefan Posch
In Salzburg stiegen die Preise für Baulandgrundstücke überdurchschnittlich stark an. Die Landesregierung reagiert nun mit einem neuen Raumordnungsgesetz, das morgen im Landtag beschlossen wird. Unter anderem werden zukünftig Baulandwidmungen auf zehn Jahre befristet und nach fünf Jahren ohne Bebauung müssen die Grundstückseigener eine Infrastrukturabgabe an die Gemeinde bezahlen.
"Die Erwartungshaltung ist, dass Spekulationen mit Baugründen zurückgedrängt werden und, dass sorgsamer mit Bauwidmungen umgegangen wird", so die Grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler zum immoflash. Diejenigen die Bauland hätten, würden sich zukünftig "überlegen müssen, ob sie in die Infrastrukturabgabe fallen wollen, oder das Grundstück lieber an jemanden verkaufen, der bauen will". Bis dato habe es eine Entwicklung gegeben, dass eine große Zersiedelung entstanden ist, so die zuständige Landesrätin weiter. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz sollen nun vermehrt bereits gewidmete Grundstücke bebaut werden. Mit der Novelle wird auf die starken Preissteigerung für Baulandgrundstücke reagiert. "Wenn die Preisentwicklung nicht so weitergeht, wie bisher, ist es schon ein Erfolg", so Rössler, die langfristig von einer preisdämpfenden Wirkung der Maßnahme ausgeht. Laut einer aktuellen Analyse von Hölzl & Hubner Immobilien stiegen die Preise für Bauland-Grundstücke in der Stadt Salzburg im Mittel von 328 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2010 auf 767 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2016 an.
Auch der Einzelhandelsbereich ist vom neuen Gesetz betroffen. So wird der Bau und Ausbau von großen Einzelhandelsflächen auf der grünen Wiese erschwert und genauer geprüft. "Ziel ist es, die Frequenzbringer wieder in die Ortskerne zu bringen", erklärt Rössler. Zudem kommen auch Zweitwohnsitze ins Visier der Landesregierung. Gemeinden mit einem Anteil von über 16 Prozent an Zweitwohnsitzen werden zu Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden erklärt. Damit würden aktuell in 82 Salzburger Gemeinden die Zweitwohnnutzung ausschließlich in eigens gewidmeten Gebieten zulässig sein. Mit dem neuen Gesetz werden zukünftig auch Privatzimmervermietungen an den Hauptwohnsitz gekoppelt sein. Der Besitz einer Wohnung rein für die touristische Vermietung wird verboten. Das neue Raumordnungsgesetz soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.