Missverständnisse beim Bestellerprinzip

Nur 22 Prozent fühlen sich gut informiert

von Leon Protz

Missverständnisse beim Bestellerprinzip © AdobeStock Missverständnisse beim Bestellerprinzip © AdobeStock
Das seit dem 1. Juli 2023 gültige Bestellerprinzip krempelt den Immobilienmarkt grundlegend um. Mit diesen grundsätzlichen Veränderungen gehen auch viele Missverständnisse einher. So gehen 70,7 Prozent der Österreicher:innen fälschlicherweise davon aus, dass das Bestellerprinzip auch den Immobilienverkauf betrifft. Nur 5,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung hat richtig erkannt, dass das Bestellerprinzip sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen kann, je nachdem wer beauftragt. So einige interessante Ergebnisse der repräsentativen Studie von Weinrauch Rechtsanwälte „Wie ist das Bestellerprinzip bei den Österreicher:innen angekommen“, welches von marketagent vor geraumer Zeit erstellt wurde. „Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes haben wir festgestellt, dass bei vielen unserer Klienten offensichtlich Missverständnisse zum § 17a Maklergesetz vorhanden sind“, erklärt Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte. Nur 22 Prozent der Österreicher:innen fühlen sich hinsichtlich es Bestellerprinzips sehr gut, bzw. eher gut Informiert. 16,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung hat sogar noch nie vom Bestellerprinzip im Maklergesetz gehört. Weinrauch ergänzt: „In unseren Kundengesprächen haben wir festgestellt, dass nur wenige wissen, dass der 'Erste Auftraggeber' die Kosten trägt. Das heißt, sowohl Mieter als auch Vermieter können betroffen sein. Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision vom Mieter, wenn dieser aufgrund eines Maklervertrags aktiv wird und dem Mieter eine Wohnung vermittelt, für die er nicht schon zuvor einen Vermittlungsauftrag von Vermieter oder Hausverwaltung hatte." Seit 1. Juli muss bei der Vermittlung von Mietwohnungen derjenige die Maklerprovision bezahlen, der als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat. In der Praxis waren dies in der Vergangenheit überwiegend die Vermieter. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Vermittlung von Mietwohnungen, unabhängig davon, ob das MRG (ganz, teilweise oder gar nicht) auf das Mietverhältnis anzuwenden ist. Vom Begriff der „Mietwohnung“ sind weiters auch Einfamilienhäuser und Ferienwohnungen umfasst, nicht jedoch Geschäftsräumlichkeiten, Dienstwohnungen oder die Vermittlung von Pachtverträgen. Ebenso ist der Kauf und Verkauf von Immobilien vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Hier kann der Verkäufer auch weiterhin einen Makler beauftragen, der provisionspflichtig für Verkäufer und Käufer tätig wird. Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf Provision vom Mieter, wenn der Makler aufgrund eines Maklervertrages mit dem Mieter tätig wird und dem Mieter daraufhin eine Wohnung vermittelt, hinsichtlich der er nicht schon vorher mit der Vermittlung (seitens des Vermieters oder der Hausverwaltung) beauftragt war. Allerdings kann auch in diesem Fall mit dem Mieter keine Provision vereinbart werden, wenn beispielsweise der Vermieter oder die Hausverwaltung am Maklerunternehmen beteiligt ist oder auch, wenn der Makler die zu vermietende Wohnung mit Einverständnis des Vermieters inseriert bzw. auf eine andere Weise bewirbt. Weiters ist eine Dokumentationspflicht vorgesehen, die den Makler dazu verpflichtet, jeden Maklervertrag schriftlich festzuhalten. Der Makler hat den Maklervertrag sodann bei Geltendmachung eines Provisionsanspruchs gegenüber dem Mieter vorzulegen und darzulegen, dass keine der vorstehend genannten Ausnahmen der Provisionspflicht des Mieters vorliegen. Um eine allfällige Umgehung des neuen Bestellerprinzips weitgehend auszuschließen, werden mit dem neuen § 17a MaklerG weitere Bestimmungen eingeführt. Insbesondere sind Vereinbarungen unwirksam, die den Mieter zu einer sonstigen Leistung oder Zahlung an den Makler oder Vermieter im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags verpflichten. An sonstige Dritte oder an den Vormieter dürfen derartige Leistungen oder Zahlungen hingegen nur erfolgen, sofern ihnen eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Darüber hinaus kann vom Bestellerprinzip auch nicht zum Nachteil des Mieters vertraglich abgegangen werden. Bei Verstoß gegen das Bestellerprinzip können (entgegen der neuen Bestimmungen) vom Mieter an den Makler bezahlte Provisionen von diesem bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden und es droht zudem eine Verwaltungsstrafe bis zu 3.600,00 Euro. Zusammengefasst führt das Bestellerprinzip dazu, dass zukünftig wohl die Vermieter anstatt wie bisher der Mieter für Maklerprovision aufkommen werden müssen, und sohin zu einer maßgeblichen wirtschaftlichen Änderung sowohl für Mieter, Vermieter und Immobilienmakler.
Weiterlesen

Ich bin dabei: re.comm 2023

Judith Kössner auf dem Real Estate Leaders Summit

von Judith Kössner, Head of Immobilien, willhaben

Judith Kössner, Head of Immobilien, willhaben © willhaben Judith Kössner, Head of Immobilien, willhaben © willhaben
"Von inspirierenden Keynotes über den Austausch mit spannenden Persönlichkeiten bis hin zum Netzwerken – die re.comm ist Jahr für Jahr ein absoluter Fixtermin. In komplexen Zeiten ist es essenziell, einander Impulse zu geben, über den Tellerrand zu blicken und vereint neue Wege zu beschreiten. willhaben freut sich, die re.comm auch 2023 als Sponsor zu unterstützen."
Weiterlesen

JP Hospitality schließt Pachtvertrag

Hotel in Madonna di Campiglio findet Pächter

von Leon Protz

JP Hospitality hat für sein Hotel in Madonna di Campiglio einen Pachtvertrag abgeschlossen. Mit der Übernahme durch den neuen Pächter Treasurest Hospitality, der das Hotel unter der Leisuremarke "Casa Cook" weiterführen wird, soll dieses im Zuge des 3R-Konzepts (refurbishment, rebranding, redesign) zu einem alpinen Lifestyle-Hotel umgebaut und um 6 Suiten erweitert werden. Auch eine Rooftop-Bar mit Blick auf die Weltcup-Skipisten ist geplant. Das im letzten Jahr erworbene Hotel wurde zuvor unter dem Namen Hotel Milano betrieben und befindet sich in der Ski-Region der Brenta-Dolomiten. Bisher umfasste das Hotel 44 Zimmer mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 2.900 m². Wolf Theiss beriet den JP Hospitality Investors Club bezüglich des Entwurfes, der Verhandlungen und des anschließenden Abschlusses des Hotelpachtvertrages rechtlich. Die Übergabe und Eröffnung als "Casa Cook" Hotel ist für Ende 2024 geplant.
Weiterlesen

Neuer COO bei IMMOunited

Lukas Weinwurm ist nun Chief Product Officer

von Leon Protz

Lukas Weinwurm ist nun Chief Product Officer und operativer Geschäftsleiter bei IMMOunited © IMMOunited GmbH Lukas Weinwurm ist nun Chief Product Officer und operativer Geschäftsleiter bei IMMOunited © IMMOunited GmbH
Lukas Weinwurm übernahm mit 1. Juli 2023 neben seiner Funktion als Chief Product Officer auch die operative Geschäftsleitung der IMMOunited. Zudem hält er die Prokura – zusammen mit Chief Sales Officer Martina Sauer. Der 36-Jährige Wiener kam im November 2020 zum Unternhemen. Anfangs war er als Product Owner vor allem für die Entwicklung neuer Produkte verantwortlich. Im Jänner 2023 übernahm er die Leitung der gesamten Produktentwicklung sowie die Implementierung langfristiger Innovationsprozesse. Damit einher gehen ab sofort auch der strategische Geschäftsausbau sowie die Organisation des Unternehmens. „Die aktuellen Marktbedingungen erfordern das kontinuierliche Anpassen von Geschäftsstrategien, um weiterhin ein relevanter Teil der Branche zu bleiben. Darum werden wir uns in Zukunft noch stärker darauf fokussieren, mit neuen Produkten und Dienstleistungen dem Markt genau die Unterstützung zu bieten, die er gerade braucht. Ich danke Roland Schmid für das Vertrauen, das er mir entgegenbringt und freue mich bereits auf die neuen Herausforderungen“, sagt Lukas Weinwurm. Vor seiner Karriere bei IMMOunited war Weinwurm im Bereich App- und Webentwicklung als Unternehmer selbstständig tätig. Im Rahmen dessen baute er umfassende Kompetenzen rund um Software Development, IT-Projektmanagement sowie Unternehmensorganisation und -führung auf. Eigentümer und CEO Roland Schmid zum neuen Geschäftsführer: „Wir wissen wie wichtig Innovation und Weiterentwicklung vor allem in volatilen Zeiten sind. Das war mitunter ein Grund, warum wir die technische Produktentwicklung noch stärker mit der Geschäftsführungsebene verknüpft haben. So können wir zielgerichtet agieren und allen Marktbedürfnissen rasch gerecht werden. Mit Lukas Weinwurm haben wir den richtigen Kollegen für diese Aufgabe gefunden.“
Weiterlesen

Verkaufsstart für The Liberty

36 Wohnungen und zwei Townhouses

von Leon Protz

Verkaufsstart für The Liberty © 3SI Immogroup | JAMJAM Verkaufsstart für The Liberty © 3SI Immogroup | JAMJAM
Im 22. Wiener Gemeindebezirk am Areal Am Freihof 7-9 entwickelt der Bauträger 3SI Immogroup das Neubauprojekt The Liberty. 36 Wohnungen und zwei Townhouses gelangen nun in den Verkauf. Die Eigentumswohnungen haben 2 bis 4 Zimmer, Wohnflächen zwischen 33 und 116 m2 und Freiflächen. Die Wohnungsanlage ist mit einer Luftwärmepumpe und einer Photovoltaikanlage am Dach ausgestattet. Der Neubau ist DGNB-Gold zertifiziert. Das Projekt hat Urban-Gardening-Flächen, eine Tiefgarage mit E-Auto-Ladestationen sowie Kinderwagen- und Fahrradabstellräume. „The Liberty kombiniert ruhiges, nahezu ländliches Leben und ausgezeichnete Anbindung an die pulsierende Stadt auf einmalige Weise“, sagt Bauherr Michael Schmidt, Geschäftsführer der 3SI Immogroup.
Weiterlesen

Aurelie launcht Schneller mit Besteller

Makler nach norwegischem Vorbild

von Stefan Posch

Philipp Smula, Gründer und Geschäftsführer von Aurez Immobilien und Armin Achtsnit, Immobilienberater und Leiter von Aurelie Immobilien © Aurez Philipp Smula, Gründer und Geschäftsführer von Aurez Immobilien und Armin Achtsnit, Immobilienberater und Leiter von Aurelie Immobilien © Aurez
Die Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 hat die Immobilienbranche in Österreich maßgeblich verändert und birgt die Gefahr, dass in Zukunft Wohnungen ohne angemessene Beratung angemietet werden. In Anbetracht dessen offeriert Aurelie Immobilien erstmals in Österreich eine Unterstützung für Wohnungssuchende unter dem Dach "Makler nach norwegischem Vorbild".
Mieter:innen erhalten mit „Schneller mit Besteller“ eine:n Immobilienberater:in an ihre Seite, um sie zu begleiten und auf die vielen wichtigen Aspekte hinweist, die für ihren Wohlfühlfaktor langfristig wichtig sind. Abgedeckt werden vom Service auch rechtliche Themen, Ummeldungen und Versicherungsfragen.
"Für den Fall, dass Kund:innen ein Mietwohnungsangebot finden, sich aber unsicher sind, ob es seinen Versprechungen gerecht wird, sind wir für sie da", erklärt Armin Achtsnit, Immobilienberater und Leiter von Aurelie Immobilien. "Unser Hauptanliegen ist es, die Kund:innen an ihre individuellen Prioritäten und Rahmenbedingungen zu erinnern." Wohnungssuchende haben die Möglichkeit, sich auf Basis von drei Paketen umfassend zu Mietwohnungsangeboten beraten zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Objekte vermarktet. Nach einer erfolgreichen Besichtigung werden verschiedene Aspekte geprüft, darunter offene Fragen zum Mietvertrag, mögliche Mängel bei der Wohnungsübergabe sowie Unklarheiten bezüglich Versicherungen. "Schneller mit Besteller" soll so den Kund:innen ermöglichen, ohne Unklarheiten in ihr neues Zuhause einzuziehen.
Weiterlesen

Hotel in Madonna di Campiglio findet Pächter

JP Hospitality schließt Pachtvertrag

von Leon Protz

JP Hospitality hat für sein Hotel in Madonna di Campiglio einen Pachtvertrag abgeschlossen. Mit der Übernahme durch den neuen Pächter Treasurest Hospitality, der das Hotel unter der Leisuremarke "Casa Cook" weiterführen wird, soll dieses im Zuge des 3R-Konzepts (refurbishment, rebranding, redesign) zu einem alpinen Lifestyle-Hotel umgebaut und um 6 Suiten erweitert werden. Auch eine Rooftop-Bar mit Blick auf die Weltcup-Skipisten ist geplant. Das im letzten Jahr erworbene Hotel wurde zuvor unter dem Namen Hotel Milano betrieben und befindet sich in der Ski-Region der Brenta-Dolomiten. Bisher umfasste das Hotel 44 Zimmer mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 2.900 m². Wolf Theiss beriet den JP Hospitality Investors Club bezüglich des Entwurfes, der Verhandlungen und des anschließenden Abschlusses des Hotelpachtvertrages rechtlich. Die Übergabe und Eröffnung als "Casa Cook" Hotel ist für Ende 2024 geplant.

Lukas Weinwurm ist nun Chief Product Officer

Neuer COO bei IMMOunited

von Leon Protz

Lukas Weinwurm ist nun Chief Product Officer und operativer Geschäftsleiter bei IMMOunited © IMMOunited GmbH
Lukas Weinwurm übernahm mit 1. Juli 2023 neben seiner Funktion als Chief Product Officer auch die operative Geschäftsleitung der IMMOunited. Zudem hält er die Prokura – zusammen mit Chief Sales Officer Martina Sauer. Der 36-Jährige Wiener kam im November 2020 zum Unternhemen. Anfangs war er als Product Owner vor allem für die Entwicklung neuer Produkte verantwortlich. Im Jänner 2023 übernahm er die Leitung der gesamten Produktentwicklung sowie die Implementierung langfristiger Innovationsprozesse. Damit einher gehen ab sofort auch der strategische Geschäftsausbau sowie die Organisation des Unternehmens. „Die aktuellen Marktbedingungen erfordern das kontinuierliche Anpassen von Geschäftsstrategien, um weiterhin ein relevanter Teil der Branche zu bleiben. Darum werden wir uns in Zukunft noch stärker darauf fokussieren, mit neuen Produkten und Dienstleistungen dem Markt genau die Unterstützung zu bieten, die er gerade braucht. Ich danke Roland Schmid für das Vertrauen, das er mir entgegenbringt und freue mich bereits auf die neuen Herausforderungen“, sagt Lukas Weinwurm. Vor seiner Karriere bei IMMOunited war Weinwurm im Bereich App- und Webentwicklung als Unternehmer selbstständig tätig. Im Rahmen dessen baute er umfassende Kompetenzen rund um Software Development, IT-Projektmanagement sowie Unternehmensorganisation und -führung auf. Eigentümer und CEO Roland Schmid zum neuen Geschäftsführer: „Wir wissen wie wichtig Innovation und Weiterentwicklung vor allem in volatilen Zeiten sind. Das war mitunter ein Grund, warum wir die technische Produktentwicklung noch stärker mit der Geschäftsführungsebene verknüpft haben. So können wir zielgerichtet agieren und allen Marktbedürfnissen rasch gerecht werden. Mit Lukas Weinwurm haben wir den richtigen Kollegen für diese Aufgabe gefunden.“
2
3

36 Wohnungen und zwei Townhouses

Verkaufsstart für The Liberty

von Leon Protz

Verkaufsstart für The Liberty © 3SI Immogroup | JAMJAM
Im 22. Wiener Gemeindebezirk am Areal Am Freihof 7-9 entwickelt der Bauträger 3SI Immogroup das Neubauprojekt The Liberty. 36 Wohnungen und zwei Townhouses gelangen nun in den Verkauf. Die Eigentumswohnungen haben 2 bis 4 Zimmer, Wohnflächen zwischen 33 und 116 m2 und Freiflächen. Die Wohnungsanlage ist mit einer Luftwärmepumpe und einer Photovoltaikanlage am Dach ausgestattet. Der Neubau ist DGNB-Gold zertifiziert. Das Projekt hat Urban-Gardening-Flächen, eine Tiefgarage mit E-Auto-Ladestationen sowie Kinderwagen- und Fahrradabstellräume. „The Liberty kombiniert ruhiges, nahezu ländliches Leben und ausgezeichnete Anbindung an die pulsierende Stadt auf einmalige Weise“, sagt Bauherr Michael Schmidt, Geschäftsführer der 3SI Immogroup.

Makler nach norwegischem Vorbild

Aurelie launcht Schneller mit Besteller

von Stefan Posch

Philipp Smula, Gründer und Geschäftsführer von Aurez Immobilien und Armin Achtsnit, Immobilienberater und Leiter von Aurelie Immobilien © Aurez
Die Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 hat die Immobilienbranche in Österreich maßgeblich verändert und birgt die Gefahr, dass in Zukunft Wohnungen ohne angemessene Beratung angemietet werden. In Anbetracht dessen offeriert Aurelie Immobilien erstmals in Österreich eine Unterstützung für Wohnungssuchende unter dem Dach "Makler nach norwegischem Vorbild".
Mieter:innen erhalten mit „Schneller mit Besteller“ eine:n Immobilienberater:in an ihre Seite, um sie zu begleiten und auf die vielen wichtigen Aspekte hinweist, die für ihren Wohlfühlfaktor langfristig wichtig sind. Abgedeckt werden vom Service auch rechtliche Themen, Ummeldungen und Versicherungsfragen.
"Für den Fall, dass Kund:innen ein Mietwohnungsangebot finden, sich aber unsicher sind, ob es seinen Versprechungen gerecht wird, sind wir für sie da", erklärt Armin Achtsnit, Immobilienberater und Leiter von Aurelie Immobilien. "Unser Hauptanliegen ist es, die Kund:innen an ihre individuellen Prioritäten und Rahmenbedingungen zu erinnern." Wohnungssuchende haben die Möglichkeit, sich auf Basis von drei Paketen umfassend zu Mietwohnungsangeboten beraten zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Objekte vermarktet. Nach einer erfolgreichen Besichtigung werden verschiedene Aspekte geprüft, darunter offene Fragen zum Mietvertrag, mögliche Mängel bei der Wohnungsübergabe sowie Unklarheiten bezüglich Versicherungen. "Schneller mit Besteller" soll so den Kund:innen ermöglichen, ohne Unklarheiten in ihr neues Zuhause einzuziehen.
4