Bestellerprinzip kommt Anfang 2023
Scharfe Kritik von Branchenvertretern
von Stefan Posch
Jetzt sind die Würfel gefallen: Heute Vormittag wurde die Novelle des Maklergesetzes vorgestellt, die auch das Bestellerprinzip für Mietwohnungen beinhaltet. Ab Ende dieses Jahres bzw. Anfang 2023 soll das neue Prinzip gelten. Für Vermieter wird es nach Inkrafttreten der Novelle noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Morgen, Mittwoch wird das neue Gesetz in Begutachtung gehen.
Verankert wird bei der Novelle des Maklergesetzes auch Mechanismen, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So darf für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit soll grundsätzlich erlaubt bleiben.
"Es ist genau das gekommen, was schon im Entwurf vom Herbst gestanden ist. Wir hatten damals unsere Bedenken geäußert und Vorschläge, die praxisnäher gewesen wären, gebracht. Für mich stellt sich jetzt die Frage, wann die Politik die Fähigkeit verloren hat, die Sachen weiterzudenken", so Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilientreuhänder zum immoflash. Dass das neue Maklergesetz für viele kleine Maklerunternehmen eine wirtschaftliche Bedrohung darstellt, liegt für Edlauer auf der Hand. 2.000 bis 4.000 Arbeitsplätze seien in Gefahr. "Es wird vor allem die kleineren Maklerunternehmen treffen, die keine alternative Dienstleistungen anbieten können." Wie man auf die von der Regierung angekündigten 50 Mio. Euro jährlich kommt, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen, ist für Edlauer nicht nachvollziehbar. "Das ist höchstwahrscheinlich ein hingerechnetes Ergebnis, das den politischen Willen unterstützen soll. Auch für die Mieter wird es mehr negative als positive Auswirkungen geben", so Edlauer.
"Sowohl die Vermieter als auch die Mieter und die Makler werden mit der Novelle verlieren", meint auch Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, zum immoflash. "Wenn die Politik sagt, dass das Bestellerprinzip in Deutschland gut umgesetzt wurde, dann blendet sie aus, wie es in den Mietmärkten in Berlin, München und andere Städten zugeht. Da wird der Vormieter zum Makler und verlangt hohe Ablösen", so Holzapfel weiter. Auch die Beratungsleistung werde für Vermieter wegfallen. "Der Makler wird sich als einseitiger Vertreter des Vermieters zurückziehen. Das schlimmste ist, dass damit vielen kleine Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf dem Mietmarkt spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird", gibt Holzapfel zu bedenken.