Transaktionen gehen derzeit weiter

Warburg-HIH Invest verkauft "Brehmstrasse"

von Gerhard Rodler

Die aktuelle Krise hat - zumindest bis jetzt - zu keinem abrupten Einbremsen des Investmentmarkts geführt. Freilich werden in der Regel jetzt Deals finalisiert, die bereits im Vorjahr losgetreten worden sind. Warburg-HIH Invest hat jetzt im Rahmen eines Share-Deals ein Büroobjekt in der Wiener Brehmstrasse an einen von der luxemburgischen Blue Colibri Capital gemanagten Immobilienfonds verkauft. Das achtgeschossige Bürogebäude wurde 2002 errichtet. Es bietet eine Gesamtmietfläche von ca. 13.830 m² und 147 Tiefgaragenstellplätze. Hauptmieter ist die Republik Österreich mit dem Bundesministerium für Finanzen als Nutzer. Die durchschnittliche Mietvertragslaufzeit beträgt etwa zehn Jahre. Die Veräußerung der von Warburg-HIH Invest im Dezember 2015 erworbenen Immobilie erfolgte in einem limitierten Bieterverfahren. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen zwischen den Parteien vereinbart.
„Durch aktives Asset Management konnte das Ertragspotenzial des Objektes langfristig gesichert werden. Die überdurchschnittlich lange Restlaufzeit der Mietverträge spiegelt die Nachfrage an funktionellen Büroflächen in diesem Teilmarkt wider“, sagt Jana Wetzel, Real Estate Manager bei Warburg-HIH Invest Austria.
„Wir haben uns Ende des vergangenen Jahres strategisch für den Verkauf entschieden, da wir eine Wertsteigerung gegenüber den Gesamtinvestitionskosten bei Erwerb Ende 2015 erreichen konnten“, ergänzt Matthias Brodeßer, Head of Transaction Management International der Warburg-HIH Invest. „Unabhängig von diesem Verkauf wollen wir unser bestehendes Portfolio in Österreich auch zukünftig um weitere Gewerbeimmobilien akkumulieren.“ Warburg-HIH Invest wurde rechtlich von Dorda Rechtsanwälte (Österreich) und Hogan Lovells (Deutschland) begleitet sowie steuerlich von der TPA in Wien beraten. Die zur EHL-Gruppe zählende EHL Investment Consulting hat die Immobilie zum Ankauf an Blue Colibri Capital vermittelt.
„Es freut uns sehr, dass wir diese Off-Market-Transaktion zwischen Blue Colibri Capital S.à r.l. und Warburg-HIH Invest Real Estate initiieren und erfolgreich umsetzen konnten. Es ist ein ermutigendes Signal, dass diese Transaktion trotz der vielen Unwägbarkeiten, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, realisiert wurde. Immobilien sind für institutionelle und private Investoren gerade in der Krise ein relativ sicherer Hafen, deren weitere Entwicklung jedenfalls besser eingeschätzt werden kann als die anderer Assetklassen“, sagt Franz Pöltl, Geschäftsführer der EHL Investment Consulting. Wie Stefan Artner von Dorda übrigens dem immoflash ausrichten ließ, handelt es sich hierbei um das erste Closing vom Homeoffice aus: „Einmal mehr zeigt sich nun auch die steigende Bedeutung der Digitalisierung und von Legal Tech bei der Abwicklung von Transaktionen.“
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Intercontinental als Spital?

Heute findet Begehungstermin statt

von Stefan Posch

Am Sonntag hat Michael Tojner in einem Brief an den medizinischen Direktor des Krankenanstaltenverbunds (KAV) die Verwendung des Hotels Intercontinental am Wiener Heumarkt für eine Entlastung der Spitäler angeboten. „Wir haben über 530 Zimmer mit rund 1.000 Betten - diese Infrastruktur ist perfekt geeignet, um z.B. zusätzlichem Krankenhauspersonal aus den Bundesländern, Pflegerinnen oder für Risikopersonen in Einzelunterbringung eine bestmögliche Quarantäne zu ermöglichen und die Akut-Spitäler des KAV zu entlasten“, schreibt Tojner in dem Brief. Gemeinsam mit seinem Hotel-Team vor Ort wolle er damit ein „klares Zeichen setzen, dass ganz Wien zusammenhält“ und man die Krise „Hand in Hand bewältigen“ werde.
Daniela Enzi, Geschäftsführerin von Tojners Wertinvest, bestätigt dem immoflash, dass zu diesem Zweck bereits heute ein Begehungstermin stattfinden wird. Teilnehmen werden unter anderem die Wiener Berufsrettung, die Berufsfeuerwehr und der Fonds Soziales Wien (FSW) sowie die Direktorin des Hotels Brigitte Trattner. Die Stadt werde danach über die Verwendung des Hotels entscheiden.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Atempause für Gewerbemieten

So läuft es in Deutschland in der Corona-Krise

von Gerhard Rodler

Runder Tisch in Deutschland geplant: Händler, Gastgewerbe, Handwerker, Dienstleister, Kulturtreibende, Produzenten und Vermieter wollen sich demnach - hoffentlich virtuell - an einem runden Tisch treffen. Thema: Eine befristete Anpassung der Mietverträge.
Das Ziel des Dialogs ist es, trotz unterschiedlicher Interessen, wichtige Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und bei krisenbedingten Problemen einen fairen Ausgleich und individuelle Lösungen zum dauerhaften Erhalt der Mietverhältnisse zu ermöglichen. Gleichzeitig fordern die beteiligten Dachorganisationen und Verbände in Deutschland die Bundespolitik auf, dieses Thema bei den Unterstützungsmaßnahmen konkret mit in den Blick zu nehmen. Es gehe hier über die Akuthilfen für von Umsatzeinbrüchen betroffene Betriebe hinaus um die notwendigen Mittel, die gewachsenen Strukturen in unseren Stadt- und Gemeindezentren und den Betriebsstandorten in Gewerbehöfen und Gewerbegebieten zu erhalten. Eine gesunde Mischung von Wohnungen und Gewerbe machen die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden aus. Der von der Bundesregierung geplante Krisenfonds für Härten im Immobilienbereich sollte deshalb auch auf die Probleme gewerblicher Vermietung ausgerichtet werden.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Corona als Geschäftsmodell

Klagsvereine bringen sich in Stellung

von Gerhard Rodler

Es hat nicht lange gedauert, bis die ersten einen Profit aus der Corona-Krise ziehen wollen. Während viele Vermieter und Mieter - vor allem im Retailbereich - meist um eine gemeinsame Lösung bemüht sind, gibt es schon jetzt Anbieter, die aus der Krise ein Geschäftsmodell machen wollen. ÖHGB-Präsident Prunbauer plädiert: „Vermieter und Mieter sollen sich zusammen setzen, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden.“
Im Retailbereich die Situation zwischenzeitig vom Gesetzgeber ja klar geregelt: Demnach fällt bei behördlich auferlegter Schließung im Zusammenhang mit der Viruskrise während dieser Zeit keine Miete an, wobei freilich noch nicht wirklich klar ist, wer nun für den Mietentgang aufkommen muss. Derzeit liegt die Last ausschließlich beim Vermieter.
Und während auch alle institutionellen Immobilieninvestoren um eine machbare Lösung ringen, formieren sich zwischenzeitig auch schon Klagsvereine und auf Gewinn ausgerichtete „Klags“-GmbHs, die empfehlen, mit der „Rechtskeule“ drohen.
In der Regel rufen diese Gesellschaften dazu auf, sich auf der eigenen Website zu melden, um einen Rechtsanwalt einzuschalten oder kostenpflichtige Korrespondenz zu führen, anstelle selbst das einvernehmliche Gespräch zu suchen. Die Klagsorganisationen haben damit eventuell sogar ein neues Geschäftsmodell erschließen können.
Besser wäre das: Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Aktionäre warnen vor neuer HV-Regel

Regeln zu Online-Fragerecht würden Rechte beschneiden

von Charles Steiner

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Ausgestaltung von Hauptversammlungen aus. Ohnehin haben sehr viele Unternehmen ihre HV-Sitzungen vorerst verschoben. Die gestern angesichts der Corona-Pandemie allerdings vom deutschen Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Neuerungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr.
So dürfe etwa der Vorstand einer Aktiengesellschaft laut Gesetzentwurf künftig „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Der Dachverbands der Kritische Aktionärinnen und Aktionäre sieht sich durch diesen Punkt massiv in ihren Aktionärsrechten eingeschränkt. Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt: „Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müssen dringend überarbeitet werden.“ Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband: „Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktionären nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist.“
Andere Neuerungen im Gesetzesentwurf wurden aber dezidiert begrüßt. So werde die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gebe den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Dufner: „Wir erwarten, dass Konzerne davon Gebrauch machen und ihre Hauptversammlungen möglichst verschieben, statt sie zeitnah virtuell abzuhalten, mit allen negativen Konsequenzen für die Beteiligung von Aktionären.“
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Reduktion der Geschäftsmieten fix

Klarstellung der Justizministerin

von Gerhard Rodler

Erfreut zeigt sich Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck mit der Klarstellung durch Justizministerin Alma Zadic. Sie hat im Parlament betont, dass der Mietzins für Unternehmer, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, reduziert werden könne. Der Vermieter trage laut Gesetz das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu.
„Damit werden tausende Unternehmer entlastet, deren Lokale und Räume gesperrt sind. Ein wichtiger Schritt, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht in ihrer Existenz bedroht sind“, so Ruck. „Ich bedanke mich bei der Justizministerin. Viele tausend Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer werden heute erleichtert durchatmen.“ Erst vor wenigen Tagen haben sich die Wiener Sozialpartner gemeinsam mit der Stadt für eine Klarstellung der Ministerin ausgesprochen.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Rekordergebnis für Raiffeisen Immobilien

34 Millionen Euro Honorarumsatz

von Stefan Posch

Die Dachmarke Raiffeisen Immobilien konnte wieder ein Rekordergebnis einfahren. Die seit März 2016 unter der Dachmarke "Raiffeisen Immobilien" vereinten Immobilienmakler-Unternehmen der Raiffeisenlandesbanken steigerten den Honorarumsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 um sechs Prozent von 32 auf 34 Millionen Euro. Dabei wurden rund 7.700 Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von 774 Millionen Euro Euro abgewickelt (plus zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr).
"Ausschlaggebend für dieses Umsatzplus sind neben der guten Immobilienkonjunktur vor allem die starke regionale Verankerung und Kompetenz unserer Mitarbeiter", erklären die Sprecher von Raiffeisen Immobilien Österreich, Peter Weinberg und Nikolaus Lallitsch. Auch der rege Austausch zwischen Raiffeisenbanken und Raiffeisen Immobilien würde sich positiv auswirken. Raiffeisen Immobilien verfügt über ein Netz von 91 Standorten in allen Bundesländern, das im Vorjahr in Salzburg, Kärnten und Niederösterreich um neue Niederlassungen erweitert wurde. Leicht gestiegen ist auch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nämlich von in Summe 270 auf aktuell 276.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Hochkonjunktur bei Reinigung

Attensam arbeitet weiter

von Charles Steiner

Nicht alle können während der Corona-Krise auf Homeoffice gehen. Vor allem professionelle Reinigungsdienste erleben jetzt eine Hochkonjunktur. Der Grund ist einfach: Es gilt, auch, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen, Gebäude entsprechend zu reinigen und vor allem zu desinfizieren. Auch infrastrukturell wichtige Arbeiten wie etwa die Gebäudeinstandhaltung und Winterdienste sind nach wie vor abzuwickeln. Trotzdem sind auch für Mitarbeiter in diesem Bereit Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
Attensam hat dazu zahlreiche Maßnahmen ausgearbeitet, um sowohl Personal als auch Kunden zu schützen. So wird das Team laufend mit neuesten Informationen versorgt, die die aktuelle Lage widerspiegeln. Mitarbeitende sind angehalten, vorsorglich einen Meter Abstand zu anderen Personen zu halten und aufs Händeschütteln zu verzichten. Laut Attensam vorliegenden Informationen der Wirtschaftskammer Österreich ist SARS-CoV-2 - jener Virus, der die aktuelle Pandemie ausgelöst hat - auf trockenen Flächen etwa eine Viertelstunde aktiv. Nachdem der Virus, so Attensam, durch einen basischen Mantel geschützt werde, könne er durch Seife entfernt und damit der Erreger abgetötet werden. So werden etwa Türgriffe, Lichtschalter, Gegensprechanlagen, Aufzugsknöpfe und Ähnliches noch gründlicher gereinigt als normalerweise, so Attensam in einer aktuellen Mitteilung. Oliver Attensam, Geschäftsführer der Attensam Unternehmensgruppe: „Wir sehen es mehr denn je als unsere Pflicht, unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten mit unserer breiten Palette an Reinigungs-, Hygiene- und Sicherheitsdienstleistungen verlässlich zur Seite zu stehen.“ Die Kontrolle der Beleuchtung, von Aufzugsanlagen und Schäden wie defekten Türen oder Dachrinnen in den Gemeinschaftsflächen trage darüber hinaus zur Sicherheit bei. In der Unterhaltsreinigung werden unter anderem Arztpraxen gereinigt und desinfiziert, um die nötige Hygiene sicherzustellen. In höhergelegenen Gebieten wie Tirol oder Salzburg muss außerdem auf Straßen und anderen Verkehrsflächen bei Bedarf der Schnee geräumt werden. Bäume sollten auf Schäden überprüft werden, damit sie nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Schädlinge wie Ratten, Schaben oder Bettwanzen müssen bekämpft werden, um ihre Ausbreitung zu verhindern.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Erleichterungen seitens der Finanz

Unterbrechung von Fristen, Stundungen

von Gerhard Rodler

Im Zusammenhang mit Abgabenverfahren werden die Fristen, die bis zum 16. März 2020 noch nicht abgelaufen sind, bis 30. April 2020 unterbrochen. Sie beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Die Abgabenbehörde kann jedoch im jeweiligen Verfahren aussprechen, dass die Frist nicht auf die vorgenannte Dauer unterbrochen ist. In diesem Fall hat sie gleichzeitig eine angemessene Frist zu setzen. Gleiches gilt für finanzstrafrechtliche Verfahren.
Übrigens: Die Fristhemmungen könnten vom Finanzministerium über den 30.4.2020 hinaus erstreckt werden können, sollte es nötig werden.
Schriften und Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krise erfolgen, sind von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit.
In Umsetzung der BMF-Information vom 14.3.2020 hat das BMF eine eigene Website mit Vorlagen zur Beantragung der Erleichterungen (Herabsetzungen, Stundungen,...) erstellt. Auf dieser Website regt das BMF an, dass die jeweiligen Anträge per Email an das BMF übermittelt werden können.
Von dieser Vorgangsweise ist derzeit im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des VwGH dringend abzuraten. Gem VwGH stellen Emails keine ordnungsgemäßen Anträge dar. Da einige der Erleichterungen (Herabsetzung von Säumniszuschlägen gem § 217 Abs 7 BAO und Stundung gem § 212 BAO) nur auf Antrag des Abgabepflichtigen vorgenommen werden dürfen, sollte jedenfalls sichergestellt werden, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird. Wir empfehlen daher die Anträge nur postalisch, per Fax oder über Finanzonline an das Finanzamt zu übermitteln.
Diese Informationen wurden uns von der tpa übermittelt.
Im Übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.

Weiterlesen

Corona-Kurzarbeitsmodelle nur ans AMS

Keine Unterschrift von Gewerkschaft und WKO nötig

von Gerhard Rodler

Die Immobilienbranche ist überwiegend klein- und mittelbetrieblich organisiert. Und kaum jemand konnte - vor allem im Maklerbereich - in den letzten Jahren genug Reserven aufbauen, um angesichts des aktuellen, nahezu Totalausfalls zumindest bis nach Ostern, alle Mitarbeiter durchzufinanzieren, zumal ja auch danach nicht mehr mit einem bisherigen Normalzustand zu rechnen ist.
Immerhin hat sich nach aktuellem Stand von gestern Abend die Abwicklung bei den Corona-Kurzarbeitsmodellen vereinfacht. Die Anträge für die Corona-Kurzarbeitsmodelle müssen nun doch nicht von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer unterschrieben werden. Ein Antrag ans AMS genügt.
Das Formuler dazu findet man - in der jeweils aktuellen Fassung - hier: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
Dazu das AMS-Wien: „Wir ersuchen eindringlichst, dieses Begehren vollständig auszufüllen, die Verpflichtungserklärung sorgfältig zu lesen und das Begehren zu unterschreiben. Unvollständig ausgefüllte Begehren verzögern die Bearbeitung, da wir wieder mit Ihnen in Kontakt treten müssen bzw. Sie um Ausfüllen jener Punkte des Begehrens ersuchen müssen, die Sie nicht ausgefüllt haben.“
Ausserdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das.

Weiterlesen

Virtuelle Besichtungen jetzt gefragt

Möglichkeit Bestandsobjekte der neuen Marktsituation anzupassen

von Stefan Posch

Die Coronakrise stellt Immobilienmakler vor große Herausforderungen, besonders was Begehungen betrifft. Eine Lösung für das Problem sind virtuelle 3D-Besichtigungen, wie sie etwa das Unternehmen EyeCandy anbietet. „Wir bieten der Immobilienwirtschaft eine rasche und kostengünstige Möglichkeit die Bestandsobjekte der neuen Marktsituation anzupassen“, sagt Joseph Lachout, Mitbegründer des Unternehmens. Mittels virtueller 3D-Besichtigung könne man seine Kunden weiterhin erreichen und Besichtigungen durchführen. „Fotos sind eine gute Möglichkeit Immobilien darzustellen, aber sie zeigen nur einen Blickwinkel. Unsere VR-Touren ermöglichen es, sich gemeinsam mit dem Kunden im Objekt umzusehen und geben ein einzigartiges Raumgefühl, ganz wie eine reale Besichtigung, die man einfach per Link verschicken kann“, erklärt Lachout.
Darüberhinaus bekomme man auch Fotos in 4 K Qualität, sowie 360 Grad Fotos. „Unsere Kunden haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht“, meint Nicolas Oberlik von EyeCandy. „Wir brauchen nur den Schlüssel und ca. 1-2 Stunden Zeit vor Ort - je nach Größe und Struktur der Immobilie. Innerhalb von 24 Stunden liefern wir die virtuelle Besichtigung mittels Link“, erklärt er.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

Zahlreiche Erleichterungen in Kraft

Stopp von vielen Fristen, auch bei Gewährleistung

von Gerhard Rodler

Erleichterungen gibt es für die Unternehmen - und damit auch alle Branchenteilnehmer der Immobilienwirtschaft - auch im Rechts- und Finanzbereich. Die Steuerberaterin und TPA Partnerin Anja Cupal hat die wesentlichen Inhalte der Regierungsvorlage zusammengefasst.
Alle (noch nicht abgelaufenen) gerichtlichen Fristen (Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht, OGH, VwGH und VfGH) sowie die Fristen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden bis 30.4.2020 unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass niemand negative verfahrensrechtliche Konsequenzen aus der aktuellen Situation tragen muss.
Dies gilt natürlich auch für Fristen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuchgericht. Auch diese Fristen werden bis 30.4.2020 unterbrochen. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr kann somit bis mindestens 30.4.2020 fristwahrend die Offenlegung vorgenommen werden.
Materiellrechtliche Verjährungsfristen (Fristen, bis zu denen etwas gerichtlich geltend gemacht werden muss, um die Möglichkeit, klagen zu können, nicht zu verlieren) werden bis mindestens 30.4.2020 gehemmt. Diese Fristen verlängern sich im Anschluss um den Zeitraum der jeweiligen Hemmung. Für die zukünftige Beurteilung der Verjährung ist auf diesen Zeitraum Bedacht zu nehmen. Das betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich: Verjährung von Forderungen, Verjährung von Gewährleistungsansprüchen und Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Auch Exektiutionen sind nun gestoppt, ebenso wie die Insolvenzantragspflicht von 60 auf 120 Tage verlängert wird.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir es.

Weiterlesen

Aus Großraum wird flexibles Multi-Space

Büro der Zukunft

von Gerhard Rodler

Auch wenn in Zeiten von Covid-19, Homeoffice und Mindestabstand aktuell viele Großraumbüros ausgedünnt sind, sehen Experten die Büroform weiter auf dem Vormarsch. „Die hohe Nachfrage nach Videokonferenzen verdeutlicht, dass gemeinsame Kommunikation und der Austausch im interdisziplinären Team im 21. Jahrhundert den Hebel für Wertschöpfung darstellen. Großraumbüros bilden aber nicht nur die Drehscheibe für Wissen und Kreativität - was teilweise auch virtuell umsetzbar wäre. Zukunftsorientierte Bürokonzepte passen sich als Multi-Space-Lösungen flexibel an agile Arbeitsformen und sich verändernde Tätigkeiten an. Sie fördern als Möglichkeitsraum stets neue Prozesse, Erkenntnisse und Ergebnisse, indem der Raum selbst zum Medium für Möglichkeiten wird“, erklärt Timo Brehme, Geschäftsführer des Consulters CSMM.
„Die aktuelle Situation wird den Wandel in der Bürolandschaft weiter beschleunigen. Nach der Corona-Krise wird der Blick auf die Bürowelt ein anderer sein“, ist sich Brehme sicher. Die Zukunft liege nicht in der Heimarbeit, sondern wie bereits vor der Krise im steten Wechsel zwischen Arbeitsumgebungen. „Die Forschung zeigt, dass unterschiedliche Lern- und Arbeitsorte stimulierend auf das Gehirn und damit die Leistung wirken. Agile Unternehmen und Mitarbeiter nutzen dies, indem sie bestimmte Tätigkeiten an verschiedenen Orten vornehmen“, erklärt Brehme.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das.

Weiterlesen

Suche nach Lösung für Mietenmoratorium

Auch Deutschland macht Tempo:

von Gerhard Rodler

"Mit atemberaubendem Tempo bemühen sich die Bundesregierung und die Immobilienwirtschaft ausgewogene Lösungen für ein Mietenmoratorium und Hilfsprogramme zu finden", kommentierte der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, Andreas Mattner die heutigen Beschlüsse des Kabinetts. Es gebe dabei gute und schlechte Weiterentwicklungen. So sei der Erstentwurf zum "Mietenmoratorium" ausgewogener gewesen, so Mattner. Dort seien auch die Lasten etwa für Verpflichtungen des Vermieters z.B. Stromzahlung auf alle Mietverhältnisse, nicht nur Verbraucher berücksichtigt gewesen.
"Positiv ist die Übernahme unseres Vorschlages für die Geltung der Vorschriften erst mal nur für drei Monate. Jeder Tag zählt, um am Ende der Branche, die 10 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigt, vor Massenpleiten zu bewahren." Wichtig sei es, die Frist zur Nachzahlung der versäumten Miete auf fünf Jahre zu strecken. Alles andere sei unrealistisch für Vermieter und Mieter.
Mattner kritisierte: "Bei den Hilfsprogrammen muss die Mitte zwischen den kleinen Unternehmen und den großen ab 2000 Mitarbeitern, in der sich die Branche überwiegend bewegt, noch stärker berücksichtigt werden. Alle Beteiligten müssen auch nach Verabschiedung aller Gesetze und Programme weiter an Änderungen arbeiten."
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

Weiterlesen

So läuft es in Deutschland in der Corona-Krise

Atempause für Gewerbemieten

von Gerhard Rodler

Run­der Tisch in Deutsch­land ge­plant: Händ­ler, Gast­ge­wer­be, Hand­wer­ker, Dienst­leis­ter, Kul­tur­trei­ben­de, Pro­du­zen­ten und Ver­mie­ter wol­len sich dem­nach - hof­fent­lich vir­tu­ell - an ei­nem run­den Tisch tref­fen. The­ma: Ei­ne be­fris­te­te An­pas­sung der Miet­ver­trä­ge.
Das Ziel des Dia­logs ist es, trotz un­ter­schied­li­cher In­ter­es­sen, wich­ti­ge Ge­mein­sam­kei­ten her­aus­zu­ar­bei­ten und bei kri­sen­be­ding­ten Pro­ble­men ei­nen fai­ren Aus­gleich und in­di­vi­du­el­le Lö­sun­gen zum dau­er­haf­ten Er­halt der Miet­ver­hält­nis­se zu er­mög­li­chen. Gleich­zei­tig for­dern die be­tei­lig­ten Dach­or­ga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­de in Deutsch­land die Bun­des­po­li­tik auf, die­ses The­ma bei den Un­ter­stüt­zungs­maß­nah­men kon­kret mit in den Blick zu neh­men. Es ge­he hier über die Akut­hil­fen für von Um­satz­ein­brü­chen be­trof­fe­ne Be­trie­be hin­aus um die not­wen­di­gen Mit­tel, die ge­wach­se­nen Struk­tu­ren in un­se­ren Stadt- und Ge­mein­de­zen­tren und den Be­triebs­stand­or­ten in Ge­wer­be­hö­fen und Ge­wer­be­ge­bie­ten zu er­hal­ten. Ei­ne ge­sun­de Mi­schung von Woh­nun­gen und Ge­wer­be ma­chen die At­trak­ti­vi­tät un­se­rer Städ­te und Ge­mein­den aus. Der von der Bun­des­re­gie­rung ge­plan­te Kri­sen­fonds für Här­ten im Im­mo­bi­li­en­be­reich soll­te des­halb auch auf die Pro­ble­me ge­werb­li­cher Ver­mie­tung aus­ge­rich­tet wer­den.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!

Klagsvereine bringen sich in Stellung

Corona als Geschäftsmodell

von Gerhard Rodler

Es hat nicht lan­ge ge­dau­ert, bis die ers­ten ei­nen Pro­fit aus der Co­ro­na-Kri­se zie­hen wol­len. Wäh­rend vie­le Ver­mie­ter und Mie­ter - vor al­lem im Re­tail­be­reich - meist um ei­ne ge­mein­sa­me Lö­sung be­müht sind, gibt es schon jetzt An­bie­ter, die aus der Kri­se ein Ge­schäfts­mo­dell ma­chen wol­len. ÖH­GB-Prä­si­dent Prun­bau­er plä­diert: „Ver­mie­ter und Mie­ter sol­len sich zu­sam­men set­zen, um ge­mein­sam in­di­vi­du­el­le Lö­sun­gen zu fin­den.“
Im Re­tail­be­reich die Si­tua­ti­on zwi­schen­zei­tig vom Ge­setz­ge­ber ja klar ge­re­gelt: Dem­nach fällt bei be­hörd­lich auf­er­leg­ter Schlie­ßung im Zu­sam­men­hang mit der Vi­rus­kri­se wäh­rend die­ser Zeit kei­ne Mie­te an, wo­bei frei­lich noch nicht wirk­lich klar ist, wer nun für den Mie­t­ent­gang auf­kom­men muss. Der­zeit liegt die Last aus­schließ­lich beim Ver­mie­ter.
Und wäh­rend auch al­le in­sti­tu­tio­nel­len Im­mo­bi­li­en­in­ves­to­ren um ei­ne mach­ba­re Lö­sung rin­gen, for­mie­ren sich zwi­schen­zei­tig auch schon Klags­ver­ei­ne und auf Ge­winn aus­ge­rich­te­te „Klags“-Gmb­Hs, die emp­feh­len, mit der „Rechts­keu­le“ dro­hen.
In der Re­gel ru­fen die­se Ge­sell­schaf­ten da­zu auf, sich auf der ei­ge­nen Web­site zu mel­den, um ei­nen Rechts­an­walt ein­zu­schal­ten oder kos­ten­pflich­ti­ge Kor­re­spon­denz zu füh­ren, an­stel­le selbst das ein­ver­nehm­li­che Ge­spräch zu su­chen. Die Klags­or­ga­ni­sa­tio­nen ha­ben da­mit even­tu­ell so­gar ein neu­es Ge­schäfts­mo­dell er­schlie­ßen kön­nen.
Bes­ser wä­re das: Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!
3

Regeln zu Online-Fragerecht würden Rechte beschneiden

Aktionäre warnen vor neuer HV-Regel

von Charles Steiner

Die Co­ro­na-Pan­de­mie wirkt sich auch auf die Aus­ge­stal­tung von Haupt­ver­samm­lun­gen aus. Oh­ne­hin ha­ben sehr vie­le Un­ter­neh­men ih­re HV-Sit­zun­gen vor­erst ver­scho­ben. Die ges­tern an­ge­sichts der Co­ro­na-Pan­de­mie al­ler­dings vom deut­schen Bun­des­ka­bi­nett be­schlos­se­nen Än­de­run­gen am Ak­ti­en­ge­setz ent­hal­ten ei­ni­ge grund­le­gen­de Neue­run­gen für Kon­zern-Haupt­ver­samm­lun­gen in die­sem Jahr.
So dür­fe et­wa der Vor­stand ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft laut Ge­setz­ent­wurf künf­tig „nach frei­em Er­mes­sen“ dar­über ent­schei­den, wel­che Fra­gen er wie be­ant­wor­tet. Der Dach­ver­bands der Kri­ti­sche Ak­tio­nä­rin­nen und Ak­tio­nä­re sieht sich durch die­sen Punkt mas­siv in ih­ren Ak­tio­närs­rech­ten ein­ge­schränkt. Mar­kus Duf­ner, Ge­schäfts­füh­rer des Dach­ver­bands der Kri­ti­schen Ak­tio­nä­rin­nen und Ak­tio­nä­re, sagt: „Die im Ge­setz­ent­wurf vor­ge­schla­ge­nen neu­en Re­geln zum Fra­ge­recht für Ak­tio­nä­re bei vir­tu­el­len Haupt­ver­samm­lun­gen müs­sen drin­gend über­ar­bei­tet wer­den.“ Bar­ba­ra Hap­pe, Fi­nanz-Cam­pai­gne­rin bei ur­ge­wald und Vor­stands­mit­glied im Dach­ver­band: „Auch bei vir­tu­el­len Haupt­ver­samm­lun­gen darf das Fra­ge­recht von Ak­tio­nä­ren nicht durch den Vor­stand will­kür­lich be­grenzt wer­den. Es muss wei­ter­hin gel­ten, dass al­le Fra­gen sach­ge­recht be­ant­wor­tet wer­den. An­sons­ten ist kei­ne um­fas­sen­de Be­ur­tei­lung der Ge­schäfts­tä­tig­keit ei­nes Kon­zerns mög­lich, was die Ba­sis für die Ent­las­tung von Vor­stand und Auf­sichts­rat ist.“
An­de­re Neue­run­gen im Ge­set­zes­ent­wurf wur­den aber de­zi­diert be­grüßt. So wer­de die Frist, in­ner­halb de­rer ei­ne Haupt­ver­samm­lung ab­ge­hal­ten wer­den muss, von acht auf zwölf Mo­na­te nach En­de des Ge­schäfts­jah­res aus­ge­dehnt. Dies ge­be den Kon­zer­nen an­ge­sichts der Co­ro­na-Kri­se drin­gend be­nö­tig­te Zeit. Duf­ner: „Wir er­war­ten, dass Kon­zer­ne da­von Ge­brauch ma­chen und ih­re Haupt­ver­samm­lun­gen mög­lichst ver­schie­ben, statt sie zeit­nah vir­tu­ell ab­zu­hal­ten, mit al­len ne­ga­ti­ven Kon­se­quen­zen für die Be­tei­li­gung von Ak­tio­nä­ren.“
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!

Klarstellung der Justizministerin

Reduktion der Geschäftsmieten fix

von Gerhard Rodler

Er­freut zeigt sich Wirt­schafts­kam­mer Wien-Prä­si­dent Wal­ter Ruck mit der Klar­stel­lung durch Jus­tiz­mi­nis­te­rin Al­ma Za­dic. Sie hat im Par­la­ment be­tont, dass der Miet­zins für Un­ter­neh­mer, de­ren Ge­schäfts­räu­me wäh­rend der Co­ro­na­kri­se be­hörd­lich ge­schlos­sen sind, re­du­ziert wer­den kön­ne. Der Ver­mie­ter tra­ge laut Ge­setz das Ri­si­ko, dass der Ge­schäfts­raum we­gen au­ßer­or­dent­li­cher Zu­fäl­le nicht ge­nutzt wer­den kön­ne. Dem Mie­ter ste­he so­mit ei­ne Miet­zins­re­duk­ti­on oder so­gar ein gänz­li­cher Miet­zins­ent­fall zu.
„Da­mit wer­den tau­sen­de Un­ter­neh­mer ent­las­tet, de­ren Lo­ka­le und Räu­me ge­sperrt sind. Ein wich­ti­ger Schritt, da­mit die Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer nicht in ih­rer Exis­tenz be­droht sind“, so Ruck. „Ich be­dan­ke mich bei der Jus­tiz­mi­nis­te­rin. Vie­le tau­send Wie­ner Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer wer­den heu­te er­leich­tert durch­at­men.“ Erst vor we­ni­gen Ta­gen ha­ben sich die Wie­ner So­zi­al­part­ner ge­mein­sam mit der Stadt für ei­ne Klar­stel­lung der Mi­nis­te­rin aus­ge­spro­chen.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!
4

34 Millionen Euro Honorarumsatz

Rekordergebnis für Raiffeisen Immobilien

von Stefan Posch

Die Dach­mar­ke Raiff­ei­sen Im­mo­bi­li­en konn­te wie­der ein Re­kord­er­geb­nis ein­fah­ren. Die seit März 2016 un­ter der Dach­mar­ke "Raiff­ei­sen Im­mo­bi­li­en" ver­ein­ten Im­mo­bi­li­en­mak­ler-Un­ter­neh­men der Raiff­ei­sen­lan­des­ban­ken stei­ger­ten den Ho­no­rar­um­satz im ab­ge­lau­fe­nen Ge­schäfts­jahr 2019 um sechs Pro­zent von 32 auf 34 Mil­lio­nen Eu­ro. Da­bei wur­den rund 7.700 Im­mo­bi­li­en­ge­schäf­te mit ei­nem Vo­lu­men von 774 Mil­lio­nen Eu­ro Eu­ro ab­ge­wi­ckelt (plus zwei Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jahr).
"Aus­schlag­ge­bend für die­ses Um­satz­plus sind ne­ben der gu­ten Im­mo­bi­li­en­kon­junk­tur vor al­lem die star­ke re­gio­na­le Ver­an­ke­rung und Kom­pe­tenz un­se­rer Mit­ar­bei­ter", er­klä­ren die Spre­cher von Raiff­ei­sen Im­mo­bi­li­en Ös­ter­reich, Pe­ter Wein­berg und Ni­ko­laus Lal­litsch. Auch der re­ge Aus­tausch zwi­schen Raiff­ei­sen­ban­ken und Raiff­ei­sen Im­mo­bi­li­en wür­de sich po­si­tiv aus­wir­ken. Raiff­ei­sen Im­mo­bi­li­en ver­fügt über ein Netz von 91 Stand­or­ten in al­len Bun­des­län­dern, das im Vor­jahr in Salz­burg, Kärn­ten und Nie­der­ös­ter­reich um neue Nie­der­las­sun­gen er­wei­tert wur­de. Leicht ge­stie­gen ist auch die An­zahl der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, näm­lich von in Sum­me 270 auf ak­tu­ell 276.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!

Attensam arbeitet weiter

Hochkonjunktur bei Reinigung

von Charles Steiner

Nicht al­le kön­nen wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se auf Ho­me­of­fice ge­hen. Vor al­lem pro­fes­sio­nel­le Rei­ni­gungs­diens­te er­le­ben jetzt ei­ne Hoch­kon­junk­tur. Der Grund ist ein­fach: Es gilt, auch, um die Ver­brei­tung der Krank­heit ein­zu­däm­men, Ge­bäu­de ent­spre­chend zu rei­ni­gen und vor al­lem zu des­in­fi­zie­ren. Auch in­fra­struk­tu­rell wich­ti­ge Ar­bei­ten wie et­wa die Ge­bäu­d­e­in­stand­hal­tung und Win­ter­diens­te sind nach wie vor ab­zu­wi­ckeln. Trotz­dem sind auch für Mit­ar­bei­ter in die­sem Be­reit Si­cher­heits­maß­nah­men not­wen­dig.
At­ten­sam hat da­zu zahl­rei­che Maß­nah­men aus­ge­ar­bei­tet, um so­wohl Per­so­nal als auch Kun­den zu schüt­zen. So wird das Team lau­fend mit neu­es­ten In­for­ma­tio­nen ver­sorgt, die die ak­tu­el­le La­ge wi­der­spie­geln. Mit­ar­bei­ten­de sind an­ge­hal­ten, vor­sorg­lich ei­nen Me­ter Ab­stand zu an­de­ren Per­so­nen zu hal­ten und aufs Hän­de­schüt­teln zu ver­zich­ten. Laut At­ten­sam vor­lie­gen­den In­for­ma­tio­nen der Wirt­schafts­kam­mer Ös­ter­reich ist SARS-CoV-2 - je­ner Vi­rus, der die ak­tu­el­le Pan­de­mie aus­ge­löst hat - auf tro­cke­nen Flä­chen et­wa ei­ne Vier­tel­stun­de ak­tiv. Nach­dem der Vi­rus, so At­ten­sam, durch ei­nen ba­si­schen Man­tel ge­schützt wer­de, kön­ne er durch Sei­fe ent­fernt und da­mit der Er­re­ger ab­ge­tö­tet wer­den. So wer­den et­wa Tür­grif­fe, Licht­schal­ter, Ge­gen­sprech­an­la­gen, Auf­zugs­knöp­fe und Ähn­li­ches noch gründ­li­cher ge­rei­nigt als nor­ma­ler­wei­se, so At­ten­sam in ei­ner ak­tu­el­len Mit­tei­lung. Oli­ver At­ten­sam, Ge­schäfts­füh­rer der At­ten­sam Un­ter­neh­mens­grup­pe: „Wir se­hen es mehr denn je als un­se­re Pflicht, un­se­ren Kun­den in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten mit un­se­rer brei­ten Pa­let­te an Rei­ni­gungs-, Hy­gie­ne- und Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen ver­läss­lich zur Sei­te zu ste­hen.“ Die Kon­trol­le der Be­leuch­tung, von Auf­zugs­an­la­gen und Schä­den wie de­fek­ten Tü­ren oder Dach­rin­nen in den Ge­mein­schafts­flä­chen tra­ge dar­über hin­aus zur Si­cher­heit bei. In der Un­ter­halts­rei­ni­gung wer­den un­ter an­de­rem Arzt­pra­xen ge­rei­nigt und des­in­fi­ziert, um die nö­ti­ge Hy­gie­ne si­cher­zu­stel­len. In hö­her­ge­le­ge­nen Ge­bie­ten wie Ti­rol oder Salz­burg muss au­ßer­dem auf Stra­ßen und an­de­ren Ver­kehrs­flä­chen bei Be­darf der Schnee ge­räumt wer­den. Bäu­me soll­ten auf Schä­den über­prüft wer­den, da­mit sie nicht zum Si­cher­heits­ri­si­ko wer­den. Schäd­lin­ge wie Rat­ten, Scha­ben oder Bett­wan­zen müs­sen be­kämpft wer­den, um ih­re Aus­brei­tung zu ver­hin­dern.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!
5

Unterbrechung von Fristen, Stundungen

Erleichterungen seitens der Finanz

von Gerhard Rodler

Im Zu­sam­men­hang mit Ab­ga­ben­ver­fah­ren wer­den die Fris­ten, die bis zum 16. März 2020 noch nicht ab­ge­lau­fen sind, bis 30. April 2020 un­ter­bro­chen. Sie be­gin­nen mit 1. Mai 2020 neu zu lau­fen. Die Ab­ga­ben­be­hör­de kann je­doch im je­wei­li­gen Ver­fah­ren aus­spre­chen, dass die Frist nicht auf die vor­ge­nann­te Dau­er un­ter­bro­chen ist. In die­sem Fall hat sie gleich­zei­tig ei­ne an­ge­mes­se­ne Frist zu set­zen. Glei­ches gilt für fi­nanz­straf­recht­li­che Ver­fah­ren.
Üb­ri­gens: Die Fris­t­hem­mun­gen könn­ten vom Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um über den 30.4.2020 hin­aus er­streckt wer­den kön­nen, soll­te es nö­tig wer­den.
Schrif­ten und Amts­hand­lun­gen, die mit­tel­bar oder un­mit­tel­bar auf­grund der er­for­der­li­chen Maß­nah­men im Zu­sam­men­hang mit der Be­wäl­ti­gung der CO­VID-19 Kri­se er­fol­gen, sind von Ge­büh­ren und Bun­des­ver­wal­tungs­ab­ga­ben be­freit.
In Um­set­zung der BMF-In­for­ma­ti­on vom 14.3.2020 hat das BMF ei­ne ei­ge­ne Web­site mit Vor­la­gen zur Be­an­tra­gung der Er­leich­te­run­gen (Her­ab­set­zun­gen, Stun­dun­gen,...) er­stellt. Auf die­ser Web­site regt das BMF an, dass die je­wei­li­gen An­trä­ge per Email an das BMF über­mit­telt wer­den kön­nen.
Von die­ser Vor­gangs­wei­se ist der­zeit im Hin­blick auf die stän­di­ge Recht­spre­chung des VwGH drin­gend ab­zu­ra­ten. Gem VwGH stel­len Emails kei­ne ord­nungs­ge­mä­ßen An­trä­ge dar. Da ei­ni­ge der Er­leich­te­run­gen (Her­ab­set­zung von Säum­nis­zu­schlä­gen gem § 217 Abs 7 BAO und Stun­dung gem § 212 BAO) nur auf An­trag des Ab­ga­be­pflich­ti­gen vor­ge­nom­men wer­den dür­fen, soll­te je­den­falls si­cher­ge­stellt wer­den, dass der An­trag ord­nungs­ge­mäß ge­stellt wird. Wir emp­feh­len da­her die An­trä­ge nur pos­ta­lisch, per Fax oder über Fi­nan­zon­line an das Fi­nanz­amt zu über­mit­teln.
Die­se In­for­ma­tio­nen wur­den uns von der tpa über­mit­telt.
Im Üb­ri­gen gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das.
6

Keine Unterschrift von Gewerkschaft und WKO nötig

Corona-Kurzarbeitsmodelle nur ans AMS

von Gerhard Rodler

Die Im­mo­bi­li­en­bran­che ist über­wie­gend klein- und mit­tel­be­trieb­lich or­ga­ni­siert. Und kaum je­mand konn­te - vor al­lem im Mak­ler­be­reich - in den letz­ten Jah­ren ge­nug Re­ser­ven auf­bau­en, um an­ge­sichts des ak­tu­el­len, na­he­zu To­tal­aus­falls zu­min­dest bis nach Os­tern, al­le Mit­ar­bei­ter durch­zu­fi­nan­zie­ren, zu­mal ja auch da­nach nicht mehr mit ei­nem bis­he­ri­gen Nor­mal­zu­stand zu rech­nen ist.
Im­mer­hin hat sich nach ak­tu­el­lem Stand von ges­tern Abend die Ab­wick­lung bei den Co­ro­na-Kurz­ar­beits­mo­del­len ver­ein­facht. Die An­trä­ge für die Co­ro­na-Kurz­ar­beits­mo­del­le müs­sen nun doch nicht von Ge­werk­schaft und Wirt­schafts­kam­mer un­ter­schrie­ben wer­den. Ein An­trag ans AMS ge­nügt.
Das For­mu­ler da­zu fin­det man - in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung - hier: https://www.ams.at/un­ter­neh­men/per­so­nal­si­che­rung-und-fru­eh­warn­sys­tem/kurz­ar­beit
Da­zu das AMS-Wien: „Wir er­su­chen ein­dring­lichst, die­ses Be­geh­ren voll­stän­dig aus­zu­fül­len, die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung sorg­fäl­tig zu le­sen und das Be­geh­ren zu un­ter­schrei­ben. Un­voll­stän­dig aus­ge­füll­te Be­geh­ren ver­zö­gern die Be­ar­bei­tung, da wir wie­der mit Ih­nen in Kon­takt tre­ten müs­sen bzw. Sie um Aus­fül­len je­ner Punk­te des Be­geh­rens er­su­chen müs­sen, die Sie nicht aus­ge­füllt ha­ben.“
Aus­ser­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das.

Möglichkeit Bestandsobjekte der neuen Marktsituation anzupassen

Virtuelle Besichtungen jetzt gefragt

von Stefan Posch

Die Co­ro­na­kri­se stellt Im­mo­bi­li­en­mak­ler vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen, be­son­ders was Be­ge­hun­gen be­trifft. Ei­ne Lö­sung für das Pro­blem sind vir­tu­el­le 3D-Be­sich­ti­gun­gen, wie sie et­wa das Un­ter­neh­men Eye­Can­dy an­bie­tet. „Wir bie­ten der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft ei­ne ra­sche und kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit die Be­stands­ob­jek­te der neu­en Markt­si­tua­ti­on an­zu­pas­sen“, sagt Jo­seph La­chout, Mit­be­grün­der des Un­ter­neh­mens. Mit­tels vir­tu­el­ler 3D-Be­sich­ti­gung kön­ne man sei­ne Kun­den wei­ter­hin er­rei­chen und Be­sich­ti­gun­gen durch­füh­ren. „Fo­tos sind ei­ne gu­te Mög­lich­keit Im­mo­bi­li­en dar­zu­stel­len, aber sie zei­gen nur ei­nen Blick­win­kel. Un­se­re VR-Tou­ren er­mög­li­chen es, sich ge­mein­sam mit dem Kun­den im Ob­jekt um­zu­se­hen und ge­ben ein ein­zig­ar­ti­ges Raum­ge­fühl, ganz wie ei­ne rea­le Be­sich­ti­gung, die man ein­fach per Link ver­schi­cken kann“, er­klärt La­chout.
Dar­über­hin­aus be­kom­me man auch Fo­tos in 4 K Qua­li­tät, so­wie 360 Grad Fo­tos. „Un­se­re Kun­den ha­ben da­mit sehr gu­te Er­fah­run­gen ge­macht“, meint Ni­co­las Ober­lik von Eye­Can­dy. „Wir brau­chen nur den Schlüs­sel und ca. 1-2 Stun­den Zeit vor Ort - je nach Grö­ße und Struk­tur der Im­mo­bi­lie. In­ner­halb von 24 Stun­den lie­fern wir die vir­tu­el­le Be­sich­ti­gung mit­tels Link“, er­klärt er.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!
7

Stopp von vielen Fristen, auch bei Gewährleistung

Zahlreiche Erleichterungen in Kraft

von Gerhard Rodler

Er­leich­te­run­gen gibt es für die Un­ter­neh­men - und da­mit auch al­le Bran­chen­teil­neh­mer der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft - auch im Rechts- und Fi­nanz­be­reich. Die Steu­er­be­ra­te­rin und TPA Part­ne­rin An­ja Cup­al hat die we­sent­li­chen In­hal­te der Re­gie­rungs­vor­la­ge zu­sam­men­ge­fasst.
Al­le (noch nicht ab­ge­lau­fe­nen) ge­richt­li­chen Fris­ten (Be­zirks­ge­richt, Lan­des­ge­richt, Ober­lan­des­ge­richt, OGH, VwGH und VfGH) so­wie die Fris­ten in ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren wer­den bis 30.4.2020 un­ter­bro­chen und be­gin­nen mit 1. Mai 2020 neu zu lau­fen. Da­durch soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass nie­mand ne­ga­ti­ve ver­fah­rens­recht­li­che Kon­se­quen­zen aus der ak­tu­el­len Si­tua­ti­on tra­gen muss.
Dies gilt na­tür­lich auch für Fris­ten für die Of­fen­le­gung von Jah­res­ab­schlüs­sen beim Fir­men­buch­ge­richt. Auch die­se Fris­ten wer­den bis 30.4.2020 un­ter­bro­chen. Bei ei­nem ab­wei­chen­den Wirt­schafts­jahr kann so­mit bis min­des­tens 30.4.2020 frist­wah­rend die Of­fen­le­gung vor­ge­nom­men wer­den.
Ma­te­ri­ell­recht­li­che Ver­jäh­rungs­fris­ten (Fris­ten, bis zu de­nen et­was ge­richt­lich gel­tend ge­macht wer­den muss, um die Mög­lich­keit, kla­gen zu kön­nen, nicht zu ver­lie­ren) wer­den bis min­des­tens 30.4.2020 ge­hemmt. Die­se Fris­ten ver­län­gern sich im An­schluss um den Zeit­raum der je­wei­li­gen Hem­mung. Für die zu­künf­ti­ge Be­ur­tei­lung der Ver­jäh­rung ist auf die­sen Zeit­raum Be­dacht zu neh­men. Das be­trifft ins­be­son­de­re aber nicht aus­schließ­lich: Ver­jäh­rung von For­de­run­gen, Ver­jäh­rung von Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­chen und Ver­jäh­rung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen. Auch Exek­ti­u­tio­nen sind nun ge­stoppt, eben­so wie die In­sol­venz­an­trags­pflicht von 60 auf 120 Ta­ge ver­län­gert wird.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir es.
8

Büro der Zukunft

Aus Großraum wird flexibles Multi-Space

von Gerhard Rodler

Auch wenn in Zei­ten von Co­vid-19, Ho­me­of­fice und Min­dest­ab­stand ak­tu­ell vie­le Groß­raum­bü­ros aus­ge­dünnt sind, se­hen Ex­per­ten die Bü­ro­form wei­ter auf dem Vor­marsch. „Die ho­he Nach­fra­ge nach Vi­deo­kon­fe­ren­zen ver­deut­licht, dass ge­mein­sa­me Kom­mu­ni­ka­ti­on und der Aus­tausch im in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Team im 21. Jahr­hun­dert den He­bel für Wert­schöp­fung dar­stel­len. Groß­raum­bü­ros bil­den aber nicht nur die Dreh­schei­be für Wis­sen und Krea­ti­vi­tät - was teil­wei­se auch vir­tu­ell um­setz­bar wä­re. Zu­kunfts­ori­en­tier­te Bü­ro­kon­zep­te pas­sen sich als Mul­ti-Space-Lö­sun­gen fle­xi­bel an agi­le Ar­beits­for­men und sich ver­än­dern­de Tä­tig­kei­ten an. Sie för­dern als Mög­lich­keits­raum stets neue Pro­zes­se, Er­kennt­nis­se und Er­geb­nis­se, in­dem der Raum selbst zum Me­di­um für Mög­lich­kei­ten wird“, er­klärt Ti­mo Breh­me, Ge­schäfts­füh­rer des Con­sul­ters CS­MM.
„Die ak­tu­el­le Si­tua­ti­on wird den Wan­del in der Bü­ro­land­schaft wei­ter be­schleu­ni­gen. Nach der Co­ro­na-Kri­se wird der Blick auf die Bü­ro­welt ein an­de­rer sein“, ist sich Breh­me si­cher. Die Zu­kunft lie­ge nicht in der Heim­ar­beit, son­dern wie be­reits vor der Kri­se im ste­ten Wech­sel zwi­schen Ar­beits­um­ge­bun­gen. „Die For­schung zeigt, dass un­ter­schied­li­che Lern- und Ar­beits­or­te sti­mu­lie­rend auf das Ge­hirn und da­mit die Leis­tung wir­ken. Agi­le Un­ter­neh­men und Mit­ar­bei­ter nut­zen dies, in­dem sie be­stimm­te Tä­tig­kei­ten an ver­schie­de­nen Or­ten vor­neh­men“, er­klärt Breh­me.
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das.

Auch Deutschland macht Tempo:

Suche nach Lösung für Mietenmoratorium

von Gerhard Rodler

"Mit atem­be­rau­ben­dem Tem­po be­mü­hen sich die Bun­des­re­gie­rung und die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft aus­ge­wo­ge­ne Lö­sun­gen für ein Mie­ten­mo­ra­to­ri­um und Hilfs­pro­gram­me zu fin­den", kom­men­tier­te der Prä­si­dent des Zen­tra­len Im­mo­bi­li­en Aus­schuss ZIA, Spit­zen­ver­band der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft, An­dre­as Matt­ner die heu­ti­gen Be­schlüs­se des Ka­bi­netts. Es ge­be da­bei gu­te und schlech­te Wei­ter­ent­wick­lun­gen. So sei der Erst­ent­wurf zum "Mie­ten­mo­ra­to­ri­um" aus­ge­wo­ge­ner ge­we­sen, so Matt­ner. Dort sei­en auch die Las­ten et­wa für Ver­pflich­tun­gen des Ver­mie­ters z.B. Strom­zah­lung auf al­le Miet­ver­hält­nis­se, nicht nur Ver­brau­cher be­rück­sich­tigt ge­we­sen.
"Po­si­tiv ist die Über­nah­me un­se­res Vor­schla­ges für die Gel­tung der Vor­schrif­ten erst mal nur für drei Mo­na­te. Je­der Tag zählt, um am En­de der Bran­che, die 10 Pro­zent der Ar­beit­neh­mer be­schäf­tigt, vor Mas­sen­plei­ten zu be­wah­ren." Wich­tig sei es, die Frist zur Nach­zah­lung der ver­säum­ten Mie­te auf fünf Jah­re zu stre­cken. Al­les an­de­re sei un­rea­lis­tisch für Ver­mie­ter und Mie­ter.
Matt­ner kri­ti­sier­te: "Bei den Hilfs­pro­gram­men muss die Mit­te zwi­schen den klei­nen Un­ter­neh­men und den gro­ßen ab 2000 Mit­ar­bei­tern, in der sich die Bran­che über­wie­gend be­wegt, noch stär­ker be­rück­sich­tigt wer­den. Al­le Be­tei­lig­ten müs­sen auch nach Ver­ab­schie­dung al­ler Ge­set­ze und Pro­gram­me wei­ter an Än­de­run­gen ar­bei­ten."
Au­ßer­dem gilt: Ge­mein­sam schaf­fen wir das!
9

Die Tipps des Monats

Kuss­maul - die neue ku­li­na­ri­sche Mo­der­ne In Wien gibt es ein paar we­ni­ge gas­tro­no­mi­sche Plät­ze, die den Ein­druck ei­ner in­ter­na­tio­na­len Gül­tig­keit ver­mit­teln. Am Stand­ort des ehe­ma­li­gen Neu Wien hat Mas­ter­mind Ma­rio Ber­na­to­vic mit dem Kuss­maul ein sol­ches Ku­li­na­rik-Klein­od er­schaf­fen. Das Ge­wöl­be prä­sen­tiert sich in schi­ckem Dun­kel­grau und mit ge­schmack­vol­len Er­gän­zun­gen durch Kunst­ge­mäl­de. Zwei Gast­räu­me wer­den durch ei­nen lan­gen Bar­be­reich mit­ein­an­der ver­bun­den. Dort kann man sich le­ger an Steh­ti­schen eben­so gut durch die aus­ge­zeich­net zu­sam­men­ge­stell­te Wein­kar­te kos­ten, wie Gang für Gang ein rich­ti­ges Din­ner zu­sam­men­puz­zeln. Die Spei­se­kar­te war­tet ne­ben "rich­ti­gen" Haupt­spei­sen auch mit ei­ner Viel­zahl klei­ner, fei­ner und wohl­fei­ler Ge­rich­te auf, die je nach Ap­pe­tit an­ein­an­der­ge­reiht wer­den kön­nen. Als sün­di­gen Start soll­te man auf kei­nen Fall dem haus­ge­mach­ten Brot mit Öl- und But­ter­va­ria­tio­nen wi­der­ste­hen. Die Ge­rich­te sind al­le wohl durch­dacht und von bes­ten Aus­gangs­pro­duk­ten ge­tra­gen. Ins­ge­samt spürt man an die­ser erst­klas­si­gen ku­li­na­ri­schen Adres­se deut­lich, dass Ber­na­to­vic ei­ne in­ter­na­tio­na­le Kar­rie­re hin­ter sich und eben­so in­ter­na­tio­na­le Wur­zeln hat. Die Spei­sen, die Zu­ta­ten, die Ge­trän­ke­zu­sam­men­stel­lung - al­les zeigt deut­lich ei­nen ge­konn­ten Blick über den kos­mo­po­li­ti­schen Tel­ler­rand. Dem­ent­spre­chend ein per­fek­ter Ort für den in­ter­na­tio­nal ge­üb­ten Im­mo­bi­li­en­ma­na­ger. Wein­tipp St. Jo­han­nes Schwe­re Weiß­wei­ne mit ho­hem Rest­zu­cker- und Al­ko­hol­ge­halt lie­gen im Trend. Ein wun­der­bar ge­lun­ge­nes Bei­spiel da­für ist der "Graue Bur­gun­der St. Jo­han­nes 2015" von der Win­zer­ge­nos­sen­schaft Brit­zin­gen Mark­grä­fer­land aus dem deut­schen Ba­den. "Schenk ein den Wein, den hol­den - wir wol­len uns den grau­en Tag ver­gol­den, ja, ver­gol­den" kommt ei­nem in den Sinn, so­bald die­ser dick­flüs­si­ge, gelb­gol­de­ne Wein aus der mas­si­ven Fla­sche ins Glas ge­schenkt wird. Sei­ne fei­nen Duft­no­ten er­in­nern an Bir­ne, Me­lo­ne und Me­lis­se. Beim Trin­ken ge­sel­len sich noch exo­ti­sche­re Aro­men da­zu, näm­lich ins­be­son­de­re Ki­wi und Man­go. Auch das Bar­ri­que­fass kommt durch, aber nicht auf­dring­lich. Der Wein ist trink­be­reit, hat aber auch gro­ßes Po­ten­zi­al für zu­künf­ti­ge Herbst­sai­so­nen - Zu­cker und Al­ko­hol ma­chen ihn höchst la­ger- und ent­wick­lungs­fä­hig. Die jüngst er­hal­te­ne awc Gold­me­dail­le hat er ab­so­lut ver­dient, und nicht zu­letzt sind die 15% Al­ko­hol da­zu ge­eig­net, auch uns je­den An­lass ein we­nig zu ver­gol­den.

Zum Artikel
Schön  ist es für Stadtentwickler, wenn Pläne richtig ausgedacht und umgesetzt werden können.Schön ist es für Stadtentwickler, wenn Pläne richtig ausgedacht und umgesetzt werden können.

Stadtentwicklung geht auch pragmatisch

Bei der Stadt­ent­wick­lung gilt es, ver­schie­dens­te In­ter­es­sen un­ter ei­nen Hut zu brin­gen und Kom­pro­mis­se zu fin­den. Wie schön ist es für Stadt­ent­wick­ler, wenn man sich nicht um Wah­len, Par­tei­en und In­ter­es­sens­ver­tre­ter küm­mern muss. Wenn Plä­ne rich­tig schön aus­ge­dacht und um­ge­setzt wer­den kön­nen. Chi­na ist so ein Bei­spiel. Wenn et­was schief­geht - ab­rei­ßen und neu bau­en. Wir le­ben in ei­ner De­mo­kra­tie, bei uns geht Stadt­ent­wick­lung nicht so ein­fach. Ver­schie­dens­te In­ter­es­sen sind un­ter ei­nen Hut zu brin­gen, es gilt, Kom­pro­mis­se zu fin­den, und am En­de des Pro­zes­ses soll et­was Sinn­vol­les her­aus­kom­men. Es gibt ei­ne Aus­nah­me, die die­se Re­gel be­stä­tigt: Wien. Welt­kul­tur­er­be futsch? Wurscht, brau­chen wir nicht. Tra­di­tio­nel­le Märk­te wie Kar­me­li­ter-, Vol­kert- oder Yp­pen­markt, Nah­ver­sor­ger und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­or­te der Stadt­be­völ­ke­rung wur­den Re­stau­rant­mei­len für die hip­pen Bo­b­os, die Nah­ver­sor­gung ging an die in­ter­na­tio­na­len Ket­ten. Egal. Und dann der Ver­kehr: Aus­schließ­li­che Kon­zen­tra­ti­on auf Rad und U-Bahn, al­les an­de­re wird ver­dammt, be­hin­dert, aus­ge­grenzt. Ob sinn­voll oder nicht, ob Geld ver­schwen­det wird oder nicht - al­les ist der Durch­set­zung ei­ner re­li­gi­ös an­mu­ten­den Mei­nung un­ter­ge­ord­net. Es geht doch an­ders, mit Über­zeu­gen. Wenn der öf­fent­li­che Ver­kehr und die "Park and ri­de"-An­la­gen sinn­voll ge­stal­tet sind, wer­den vie­le Men­schen auf den öf­fent­li­chen Ver­kehr um­stei­gen, und es wird ein sinn­vol­les Mit­ein­an­der ge­ben. Auch oh­ne künst­li­che Ver­knap­pung. Wir wer­den un­se­re in die Jah­re ge­kom­me­ne Bau­sub­stanz ver­dich­ten müs­sen, da gilt es, die be­ste­hen­de Bau­ord­nung an­zu­pas­sen, auch oh­ne Spen­den an Ent­wick­lungs­hil­fe­ver­ei­ne. Wir brau­chen ein Mit­ein­an­der von neu­en Stadt­tei­len und neu ge­stal­te­ten al­ten Stadt­tei­len, von öf­fent­li­chem und pri­va­tem Wohn­bau, dann wird es auch Durch­mi­schung und Ghet­to­ver­mei­dung oh­ne kom­mu­na­le Len­kungs­maß­nah­men ge­ben. Und bit­te: Leist­ba­res Woh­nen de­fi­niert sich als Mie­te inkl. Be­triebs­kos­ten, nur um Kalt­mie­te wohnt nie­mand! Nach der nächs­ten Wahl freu­en wir uns, wenn der er­ho­be­ne Zei­ge­fin­ger wie­der in die Ta­sche ge­packt ist, an­de­re Mei­nun­gen zu­las­sen wer­den und Stadt­ent­wick­lung im de­mo­kra­ti­schen, mü­he­vol­len Dia­log pas­siert. Wann ist Wahl?

Zum Artikel

GESCHÄFTSFÜHRER (m/w)

DWL Consulting ... zum Inserat