Neue Rekorde am Wiener Zinshausmarkt

Experten sehen keinen Grund zur Sorge

von Stefan Posch

Der Wiener Zinshausmarkt zeigt sich bis dato von der Coronakrise unbeeindruckt und eilt von Rekord zu Rekord. Für 2019 verzeichnet Otto Immobilien in seinem aktuellen Marktbericht einen Umsatz von 1,58 Milliarden Euro und damit den höchsten Wert der letzten 10 Jahre. Von der aktuellen Corona-Krise sei der Wiener Zinshausmarkt bisher nicht betroffen. Während in manchen gewerblichen Bereichen wie Retail die Stimmung verhalten, Anleger vorsichtig und manche Projekte „on hold“ sind, sehen die Experten von Otto Immobilien für den Zinshaus- und Wohnimmobilienmarkt derzeit keinen Grund zur Sorge.
„Der Markt ist gesund und bisher virenresistent. Angesichts der zuletzt hohen Verluste an den internationalen Börsen könnten Anleger nach sicheren und gesunden Märkten suchen. Und hier zählt Wien mit seinen schönen Gründerzeit-Zinshäusern sowie der Wiener Wohnimmobilienmarkt generell zu den attraktivsten Standorten und sichersten Häfen weltweit“, so Eugen Otto, Eigentümer von Otto Immobilien.
Absolute Rekordvolumina gab es im Vorjahr mit 200 Millionen Euro im zweiten Bezirk und mit 87 Millionen Euro im vierten Bezirk, so Martin Denner, Leiter Immobilien Research. Bei der Transaktionsanzahl verzeichnen der 4. und 7. Bezirk mit +125 Prozent bzw. +268 Prozent die stärksten Zuwächse. Mehr als die Hälfte der Bezirke hat im Verhältnis zur Vergleichsperiode nach Volumen und Anzahl zugelegt. In 7 der 23 Wiener Gemeindebezirke kam es jedoch auch zu leichten Rückgängen des Transaktionsvolumens. Am stärksten ist der Rückgang in den Bezirken 1., 3. und 6. ausgefallen.
Das geringe Angebot an Gründerzeit-Zinshäusern und die anhaltend starke Nachfrage treiben die Preise seit Herbst 2019 vor allem innerhalb des Gürtels weiter in die Höhe. Außerhalb des Gürtels konnten bei den Einstiegspreisen ebenfalls starke Steigerungen beobachtet werden. „Den größten Zuwachs bei den Mindestpreisen sehen wir mit 26 Prozent im 15. Bezirk“, so Richard Buxbaum, Leiter der Abteilung für Wohnimmobilien und Zinshäuser. Aber auch bei den Maximalpreisen hatte der 15. Bezirk mit einem Plus von 22 Prozent die Nase vorn. Über ganz Wien betrachtet, lag die durchschnittliche Veränderung der Maximalpreise bei +8 Prozent . „Die niedrigsten Einstiegspreise sind zwar weiterhin in den Bezirken außerhalb des Gürtels zu finden, aber mittlerweile wird kein Wiener Gründerzeit-Zinshaus in einem durchschnittlichen Zustand unter 1.770,− Euro/m² verkauft“, berichtet Buxbaum.
Während im Herbst 2009 noch 15.529 Gründerzeit-Zinshäuser − im engeren Sinn nach Otto Immobilien − identifiziert werden konnten, hat sich ihre Anzahl mittlerweile (mit Stichtag 19. 2. 2020) auf rund 13.900 reduziert. Hauptgrund dafür ist die Begründung von Wohnungseigentum, heißt es im Zinshaus-Marktbericht. Weitere Gründe sind Nutzungsänderungen, etwa die Umwandlung in Hotels. Abrisse von Gründerzeit-Zinshäusern sind hingegen sehr selten, was für ihre hohe bauliche Qualität bzw. ihre ausgezeichnete Adaptierbarkeit spricht.

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Maklerranking verschoben

Erscheint im Juni, jetzt teilnehmen

von Charles Steiner

Achtung! Aufgrund der aktuellen Umstände wird der Erscheinungstermin für das Maklerranking um einen Monat nach hinten verlegt. Das soll Ihnen im Zuge der momentanen Turbulenzen auch mehr Zeit verschaffen, die Fragebögen auszufüllen. Bis 28. April können die Fragebögen jetzt abgegeben werden.
Um beim großen Maklerranking teilnehmen zu können, füllen Sie den Fragebogen aus, der als pdf über immo.ac/f7, online über immo.ac/f9 ausgefüllt oder als Excel-Sheet unter immo.ac/f8 downgeloadet werden kann.
Die hier abgefragten Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2019. Bitte füllen Sie für jedes Bundesland ein eigenes Datenblatt gesondert aus und legen Sie auch ein Gesamtblatt für Österreich bei. Dazu drucken Sie den Fragebogen als pdf. oder als Excel-Sheet so oft wie benötigt aus und tragen die Daten entsprechend ein. Wenn Sie die Umfrage online ausfüllen, werden Sie automatisch zu jenen Bundesländern weitergeleitet, die Sie zuvor angewählt haben. Dort tragen Sie dann die entsprechenden Geschäftsfälle ein. Tragen Sie bitte jeden Geschäftsfall nur einmal ein. Eine Vorsorgewohnung darf zum Beispiel nur bei Eigenvermittlung eingetragen werden und nicht nochmal in der Kategorie Investments.
Den fertigen Fragebogen senden Sie via E-Mail ausschließlich an ranking@imv-medien.at, postalisch an Immobilien Magazin Verlag GmbH, Wienerbergstraße 11 Turm B, 21. OG oder via Fax unter +43/1/252 54-350 an uns zurück. Bei der Online-Umfrage entfällt dieser Schritt natürlich. Bitte beachten Sie, dass wir für den Versand von Fragebögen an andere als der angegebenen E-Mail-Adresse keine Verantwortung übernehmen können.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an +43 (0) 1 252 544-40 (Charles Steiner) oder c.steiner@imv-medien.at

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Makler setzen auf Onlinebesichtigung

Immer mehr Makler sagen Besichtigungen ab

von Charles Steiner

Oberstes Gebot ist es derzeit, alle sozialen Kontakte zu meiden. Besonders stark trifft dies die Maklerbranche, denn die hat aufgrund der Coronakrise nahezu sämtliche Besichtigungstermine ausgesetzt, wie ein Rundruf des immoflash in Erfahrung bringen konnte. Da könnte jetzt die Onlinebesichtigung, wie sie technisch bereits möglich ist, zu einem wichtigen Tool zur Vermarktung werden. Und dieses werde auch verstärkt genutzt.
Vonseiten der EHL heißt es jedenfalls, dass man derzeit keine Besichtigungen durchführe. Auch der Bürobetrieb ist nahezu zur Gänze auf Homeoffice umgestellt worden. Es fänden auch keine Übergaben statt, außer, wenn ein Kunde dezidiert darauf besteht - und dann auch nur unter Einhaltung strikter hygienischer Anweisungen. Man werde Onlinebesichtigungen durchaus ins Auge fassen, heißt es dazu von einem Sprecher.
Ähnlich sieht es bei der ivv aus, auch hier seien Besichtigungen abgesagt worden. Sascha Haimovici, Geschäftsführer der ivv, erklärte, dass man mit Onlinebesichtigungen bereits gute Erfahrungen gemacht habe: "Wir bieten dies auch bei unseren eigenen Objekten an. Bei Fremdobjekten ist das derzeit allerdings noch nicht möglich, da das für die Projektentwickler ein Kostenfaktor ist." Online-Abschlüsse habe man noch nicht verzeichnen können, aber "vertiefende Gespräche, woraus dann Abschlüsse entstanden seien".
Re/Max-Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer erklärt, dass sämtlichen Büros mit Nachdruck empfohlen worden ist, keine Besichtigungen und anstatt dessen 360 Grad-Rundgänge durchzuführen. "Viele unserer Objekte sind bereits online für virtuelle Rundgänge adaptiert worden", so Reikersdorfer, der darauf verweist, dass man über alle anderen Kommunikationskanäle - wie Videochat, Telefon, etc. - für die Kunden verfügbar sei.
Komplett abgesagt sind die Besichtigungstermine auch bei Otto Immobilien worden - bzw, es gebe auch keine Anfragen, wie eine Sprecherin erklärt. Einzige Ausnahme sei ein Fall im Logistiksektor gewesen. Dort verzeichne man im Übrigen verstärkte Anfragen zur Anmietung zusätzlicher Lagerflächen.

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Baumeisterverband will Baustellen-Stopp

Baustellen mit mehr als fünf Mitarbeitern sollen geschlossen werden

von Franz Artner

Das von der Bundesregierung verabschiedeten COVID-19-Maßnahmengesetz und die damit einhergehende Verordnung werfen für das Baugewerbe Fragen auf, was erlaubt ist und was nicht.
Laut aktueller Rechtslage sind Bauarbeiten auf Baustellen jedenfalls dann zulässig, wenn es sich dabei um Notfallarbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (zB Leitungsgebrechen) oder um Arbeiten, die unbedingt zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, handelt.
Darüber hinaus eröffnet die Verordnung die Möglichkeit, auf Baustellen zu arbeiten, wenn auf der Baustelle, bei der Anfahrt und in den Arbeitspausen sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von 1 Meter permanent eingehalten wird. „Diese Regelung ist allerdings alles andere als praxisgerecht und wird selbst seitens der Verwaltung nicht einheitlich interpretiert. Zudem ist schwer nachvollziehbar, warum einerseits ein öffentliches Versammlungsverbot herrscht und andererseits auf Baustellen keine fixen Obergrenzen für Baustellenpersonal gelten sollen“, so der Baumeisterverband. Im Sinne der Rechtssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter fordert der Obmann des Österreichischen Baumeisterverbandes, Hans-Werner Frömmel, dass die unpraktikable 1-Meter-Ausnahme-Bestimmung auf Baustellen nicht zum Tragen kommt. Diese führe gegenwärtig dazu, dass viele Bauherrn auf der Vertragserfüllung beharren und mit rechtlichen Konsequenzen im Falle einer einseitigen Baueinstellung drohen. Dazu kommt, dass auch die Lieferketten für Baumaterial etc. nicht uneingeschränkt funktionieren.
Frömmel plädiert dafür, eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise zu verordnen und alle Baustellen mit mehr als fünf Mitarbeitern, die nicht als Notfallmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, durch behördliche Anordnung zu schließen.
„Zudem erwartet sich die Branche gesetzliche Hilfestellungen zur rechtlichen Situation betreffend Vertragserfüllung, Terminverzug, Pönale etc. Diese müssen angesichts der Krisensituation ausgesetzt werden. Falls hier keine flankierenden Maßnahmen gesetzt werden, wird dies zahlreichen Klein- und Mittelbetrieben die Existenzgrundlage entziehen“, so Frömmel.
Dass die Bauherrn die Verantwortung auf die Baufirmen abwälzen ist nicht von der Hand zu weisen. Selbst der größte Bauherr der Republik, die BIG hat ihren Auftraggebern klar kommuniziert, dass sie für die Einhaltung der Hygienebestimmungen auf den Baustellen verantwortlich sind. An Baustellenschließungen denkt die BIG im Moment nicht. Es seien inzwischen aber auf vielen Baustelle weniger Arbeiter vor Ort. Und: Man geht aber davon aus, dass die Politik im Bereich Bau noch Nachschärfungen der bestehenden Regeln vornehmen wird, so eine BIG-Sprecherin.

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Hausverwaltungen weiter erreichbar

Trotz Corona-Krise

von Stefan Posch

DIe Wiener Hausverwaltungen sind auch weiter für Notfälle erreichbar. Das versichert heute der Obmann der Wiener Immobilentreuhänder, Michael Pisecky: „Hausverwaltungen sind in der Regel zeitlich eingeschränkt, telefonisch und per e-Mail erreichbar. Für Notfälle - Rohrbrüche, Stromausfälle, Defekte von Hauszentralheizungen, Störungen bei Aufzügen, etc - ist in Folge des COVID-19-Maßnahmengesetzes dafür gesorgt, dass Unternehmen für Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung, sowie für Notfall-Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Allerdings kann es zu längeren Wartezeiten kommen!“ Pisecky lobt die rasche Reaktion von Bund und Gemeinde Wien - hier in enger Zusammenarbeit von Kammerpräsident Walter Ruck und Bürgermeister Michael Ludwig - was die Unterstützung von Betrieben betrifft. Für die besonders betroffenen Einpersonenunternehmen wird es nach der heutigen Bekanntgabe durch Bundeskanzler Kurz, im Rahmen des 4 Milliarden Euro-Hilfsfonds Bargeldhilfen, „Cash on the Hand“ wie Vizekanzler Kogler es ausdrückte, geben. „Damit wird auch einer großen Gruppe innerhalb unseres Berufes rasch geholfen“, betont der Obmann der Wiener Immobilienmakler und Hausverwalter.

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Revision bei Baukostenindex

Neue Berechnungsmethoden

von Anna Reiterer

Der Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau sowie für den Straßen- und Brückenbau wurden im Jahr 2015 einer Revision unterzogen.
Es wurden neue Warenkörbe und neue Gewichtungsschemata eingeführt, um eingetretene Änderungen in den Bautechnologien und Bauweisen sowie neue Umweltstandards und Bauleistungsbeschreibungen bei der Indexberechnung berücksichtigen zu können. Im Zuge der Revision wurde der neue Baukostenindex Siedlungswasserbau (Basis 2015) erstellt, der ab Jänner 2017 laufend veröffentlicht wird. Dieser Index wird außerdem rückwirkend für das Jahr 2016 berechnet.
Dem Baukostenindex für den Straßen- und Brückenbau wurde die neue Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehrswegebau LB-VI 004 aus 2015 zugrunde gelegt. Dies bedeutet idente Leistungsgruppen für den Straßen- und Brückenbau. Dadurch sind die Indexwerte der einzelnen Leistungsgruppen - Anteil „Sonstiges“ bei beiden Tiefbausparten gleich. Zusätzlich wurden die Leistungsgruppen „31 Betonarbeiten“ und „43 Straßenausrüstung“ wie bereits in der Basis 2010 weiter unterteilt.
Die Baukostenindizes beobachten die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmern bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) entstehen. Die Baukostenindizes werden sowohl als Bewertungsgrundlage für Verträge mit Wertsicherungsklauseln, als auch für Preisgleitungen bei Bauverträgen herangezogen.

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Vonovia kommt Mietern entgegen

Eigener Service für Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten

von Charles Steiner

Die Corona-Krise trifft manche Wohnungsmieter besonders hart. Das hat die Buwog-Mutter Vonovia dazu veranlasst, diesen Mietern entsprechend entgegenzukommen. Wie aus einer Unternehmensmitteilung hervorgeht, könne man sich mit dem Stichwort "Zahlungsschwierigkeiten Coronavirus" an die Vonovia wenden, man bemühe sich dann, mit den entsprechenden Mietern "eine Lösung zu finden".
Generell reagiere die Vonovia auf die veränderten Umstände mit entsprechenden Notfallplänen. Man rechne damit, dass die Kapazitäten besonders rund um technischen Service deutlich stärker ausgelastet würden, weswegen man hier den Fokus besonders auf Notfälle wie Wasserrohrbrüche, Schimmel, Ausfälle von Aufzügen, etc. legen werde. Dieser Notfalldienst werde weiterhin rund um die Uhr ohne Einschränkungen telefonisch erreichbar sein. Andere Anfragen, die keine Notfälle sind, können daher, so Vonovia, länger dauern. Man bereite sich jedenfalls darauf vor, dass Monteure und Dienstleister weiterhin schnell vor Ort sein können.

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Rekordgenehmigung für Wohnungsbau

360.600 Wohnungen 2019 in Deutschland genehmigt

von Stefan Posch

2019 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 360.600 Wohnungen in Deutschland genehmigt. Das ist ein Plus von vier Prozent und damit so viele Wohnungen wie seit 2016 nicht mehr. Der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Andreas Mattner sagte dazu: „In diesen von der Corona-Krise geprägten Zeiten ist das ein erfreulicher Rückblick für die Branche. Jetzt geht es aber darum, mit rasch wirkenden Maßnahmen wie der Kurzarbeiterregelung, aber auch Baubeschleunigungen, den negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Immobilienwirtschaft entgegen zu wirken. Nur so können wir den positiven Trend aus dem vergangenen Jahr fortsetzen.“
Mattner forderte zudem Solidarität ein. Es gehe jetzt um gegenseitige Unterstützung, Hilfe dort, wo es irgend geht und möglichst rasche und einfache Lösungen für die Menschen. „Corona und die Folgewirkungen machen vielen Menschen Sorgen, ob sie infolge des teilweise schlagartigen Wegfalls ihres Einkommens morgen noch ihre Wohnung behalten werden oder ob Vermieter durch solche Zahlungsausfälle - insbesondere bei gewerblich genutzten Immobilien - selber in Schwierigkeiten kommen.“

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Buwog verwertet an Coca-Cola-Gründen

Sämtliche Wohnungen von Projekt Amelie vergeben

von Charles Steiner

Das Amelie ist vollverwertetDas Amelie ist vollverwertet

Bis zum Herbst des vergangenen Jahres entwickelte die Buwog Group auf den ehemaligen Coca-Cola-Gründen in Wien-Favoriten 136 freifinanzierte Eigentumswohnungen. Diese sind jetzt samt und sonders vergeben. Heute Vormittag vermeldete die Buwog, dass das Projekt vollverwertet ist. Für den Wohn-Entwickler ein Zeichen dafür, dass die Nachfrage nach ökologischem Wohnraum hoch ist - und man daher vemehrt solche Projekte realisieren wolle.
Buwog Group-Geschäftsführer Andreas Holler sieht „Amelie“ als als eines der Vorreiterprojekte an, die eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels darstelle: „Amelie erfüllt als Teil der Biotope City den Wunsch nach nachhaltigem Wohnen und einem Zuhause im Grünen. Im Fokus stehen großzügige Grünflächen und private Freiräume wie Balkone, Loggien oder Terrassen mit Eigengärten für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Wir freuen uns über die rasche Vollverwertung der drei Bauteile, denn dies beweist die große Nachfrage nach ökologischen Wohnprojekten.“

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Atrium beschließt Rückkaufprogramm

Bis zu 25 Millionen Aktien

von Stefan Posch

Atrium European Real Estate hat bekannt gegeben, dass das Board of Directors beschlossen hat, von der Ermächtigung zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft, die ihm von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Juli 2019 erteilt wurde und dessen Beschluss am selben Tag bekannt gegeben wurde, Gebrauch zu machen. Das Rückkaufprogramm umfasst bis zu 25 Millionen Aktien.
Jeder Rückerwerb von Aktien im Zusammenhang mit dieser Mitteilung werde in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften und der erteilten Ermächtigung, Aktien an der Börse zu erwerben, durchgeführt, heißt es vom Unternehmen. Atrium wird die Einzelheiten eines etwaigen Rückerwerbe von Aktien an der Börse bekannt geben.

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Gewerbeareal in Frankfurt verkauft

2VN Immo Concito entwickelt hier

von Günther Schneider

In Frankfurt am Main ist jetzt ein Gewerbegrundstück mit Bestandsbauten verkauft worden. Wie die BNP Paribas Real Estate, die die Vertragsparteien beraten hatte, hat die 2VN Immo Concito aus dem rheinland-pfälzischen Waldbreitbach mit den Gesellschaftern N. Lugman und V. Schicker die Liegenschaft im Frankfurter Stadtteil Seckbach erworben. Diese plant hier eine Projektentwicklung. Verkäuferin des gut 4.100 m² großen Grundstücks in der Mergenthalerstraße 12 ist eine Erbengemeinschaft aus dem Breisgau. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden.

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Petit Bateau entert Hamburg

Kindermode-Label zieht an Neuen Wall

von Günther Schneider

Das französische Modelabel Petit Bateau dehnt sich in Hamburg aus und hat sich dazu in einer Bestlage eine Shopfläche sichern können. Das berichtet BNP Paribas Real Estate, die die Fläche vermittelt hatte. Die Fläche wurde zuvor von Samsonite genutzt. Eigentümer der Immobilie ist die M.J. Paulsen Testament, eine Stiftung des Privatrechts. Die Eröffnung ist noch im Frühjahr geplant.
Das 1893 gegründete Familienunternehmen Petit Bateau startete seine Geschichte mit der Herstellung von Unterwäsche und wurde mit Kinderbekleidung wie Babybodys und Stramplern mit dem kleinen blauen Schiffchen als Markenzeichen bekannt. Heute vertreibt das Label Kindermode bis zu 12 Jahren sowie Damen- und Herrenmode. In Deutschland betreibt Petit Bateau 17 Stores.

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Immer mehr Makler sagen Besichtigungen ab

Makler setzen auf Onlinebesichtigung

von Charles Steiner

Obers­tes Ge­bot ist es der­zeit, al­le so­zia­len Kon­tak­te zu mei­den. Be­son­ders stark trifft dies die Mak­ler­bran­che, denn die hat auf­grund der Co­ro­na­kri­se na­he­zu sämt­li­che Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne aus­ge­setzt, wie ein Rund­ruf des im­mof­lash in Er­fah­rung brin­gen konn­te. Da könn­te jetzt die On­lin­e­be­sich­ti­gung, wie sie tech­nisch be­reits mög­lich ist, zu ei­nem wich­ti­gen Tool zur Ver­mark­tung wer­den. Und die­ses wer­de auch ver­stärkt ge­nutzt.
Von­sei­ten der EHL heißt es je­den­falls, dass man der­zeit kei­ne Be­sich­ti­gun­gen durch­füh­re. Auch der Bü­ro­be­trieb ist na­he­zu zur Gän­ze auf Ho­me­of­fice um­ge­stellt wor­den. Es fän­den auch kei­ne Über­ga­ben statt, au­ßer, wenn ein Kun­de de­zi­diert dar­auf be­steht - und dann auch nur un­ter Ein­hal­tung strik­ter hy­gie­ni­scher An­wei­sun­gen. Man wer­de On­lin­e­be­sich­ti­gun­gen durch­aus ins Au­ge fas­sen, heißt es da­zu von ei­nem Spre­cher.
Ähn­lich sieht es bei der ivv aus, auch hier sei­en Be­sich­ti­gun­gen ab­ge­sagt wor­den. Sa­scha Hai­mo­vici, Ge­schäfts­füh­rer der ivv, er­klär­te, dass man mit On­lin­e­be­sich­ti­gun­gen be­reits gu­te Er­fah­run­gen ge­macht ha­be: "Wir bie­ten dies auch bei un­se­ren ei­ge­nen Ob­jek­ten an. Bei Frem­d­ob­jek­ten ist das der­zeit al­ler­dings noch nicht mög­lich, da das für die Pro­jekt­ent­wick­ler ein Kos­ten­fak­tor ist." On­line-Ab­schlüs­se ha­be man noch nicht ver­zeich­nen kön­nen, aber "ver­tie­fen­de Ge­sprä­che, wor­aus dann Ab­schlüs­se ent­stan­den sei­en".
Re/Max-Ge­schäfts­füh­rer Bern­hard Rei­kers­dor­fer er­klärt, dass sämt­li­chen Bü­ros mit Nach­druck emp­foh­len wor­den ist, kei­ne Be­sich­ti­gun­gen und an­statt des­sen 360 Grad-Rund­gän­ge durch­zu­füh­ren. "Vie­le un­se­rer Ob­jek­te sind be­reits on­line für vir­tu­el­le Rund­gän­ge ad­ap­tiert wor­den", so Rei­kers­dor­fer, der dar­auf ver­weist, dass man über al­le an­de­ren Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le - wie Vi­deochat, Te­le­fon, etc. - für die Kun­den ver­füg­bar sei.
Kom­plett ab­ge­sagt sind die Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne auch bei Ot­to Im­mo­bi­li­en wor­den - bzw, es ge­be auch kei­ne An­fra­gen, wie ei­ne Spre­che­rin er­klärt. Ein­zi­ge Aus­nah­me sei ein Fall im Lo­gis­tik­sek­tor ge­we­sen. Dort ver­zeich­ne man im Üb­ri­gen ver­stärk­te An­fra­gen zur An­mie­tung zu­sätz­li­cher La­ger­flä­chen.

Baustellen mit mehr als fünf Mitarbeitern sollen geschlossen werden

Baumeisterverband will Baustellen-Stopp

von Franz Artner

Das von der Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­de­ten CO­VID-19-Maß­nah­men­ge­setz und die da­mit ein­her­ge­hen­de Ver­ord­nung wer­fen für das Bau­ge­wer­be Fra­gen auf, was er­laubt ist und was nicht.
Laut ak­tu­el­ler Rechts­la­ge sind Bau­ar­bei­ten auf Bau­stel­len je­den­falls dann zu­läs­sig, wenn es sich da­bei um Not­fall­ar­bei­ten zur Auf­recht­er­hal­tung der In­fra­struk­tur (zB Lei­tungs­ge­bre­chen) oder um Ar­bei­ten, die un­be­dingt zur Still­le­gung der Bau­stel­le er­for­der­lich sind, han­delt.
Dar­über hin­aus er­öff­net die Ver­ord­nung die Mög­lich­keit, auf Bau­stel­len zu ar­bei­ten, wenn auf der Bau­stel­le, bei der An­fahrt und in den Ar­beits­pau­sen si­cher­ge­stellt wer­den kann, dass der Min­dest­ab­stand von 1 Me­ter per­ma­nent ein­ge­hal­ten wird. „Die­se Re­ge­lung ist al­ler­dings al­les an­de­re als pra­xis­ge­recht und wird selbst sei­tens der Ver­wal­tung nicht ein­heit­lich in­ter­pre­tiert. Zu­dem ist schwer nach­voll­zieh­bar, war­um ei­ner­seits ein öf­fent­li­ches Ver­samm­lungs­ver­bot herrscht und an­de­rer­seits auf Bau­stel­len kei­ne fi­xen Ober­gren­zen für Bau­stel­len­per­so­nal gel­ten sol­len“, so der Bau­meis­ter­ver­band. Im Sin­ne der Rechts­si­cher­heit und der Ge­sund­heit der Mit­ar­bei­ter for­dert der Ob­mann des Ös­ter­rei­chi­schen Bau­meis­ter­ver­ban­des, Hans-Wer­ner Fröm­mel, dass die un­prak­ti­ka­ble 1-Me­ter-Aus­nah­me-Be­stim­mung auf Bau­stel­len nicht zum Tra­gen kommt. Die­se füh­re ge­gen­wär­tig da­zu, dass vie­le Bau­herrn auf der Ver­trags­er­fül­lung be­har­ren und mit recht­li­chen Kon­se­quen­zen im Fal­le ei­ner ein­sei­ti­gen Bau­ein­stel­lung dro­hen. Da­zu kommt, dass auch die Lie­fer­ket­ten für Bau­ma­te­ri­al etc. nicht un­ein­ge­schränkt funk­tio­nie­ren.
Fröm­mel plä­diert da­für, ei­ne kla­re und für al­le ver­bind­li­che Vor­gangs­wei­se zu ver­ord­nen und al­le Bau­stel­len mit mehr als fünf Mit­ar­bei­tern, die nicht als Not­fall­maß­nah­me zur Auf­recht­er­hal­tung der In­fra­struk­tur bzw. zur Still­le­gung der Bau­stel­le er­for­der­lich sind, durch be­hörd­li­che An­ord­nung zu schlie­ßen.
„Zu­dem er­war­tet sich die Bran­che ge­setz­li­che Hil­fe­stel­lun­gen zur recht­li­chen Si­tua­ti­on be­tref­fend Ver­trags­er­fül­lung, Ter­min­ver­zug, Pö­na­le etc. Die­se müs­sen an­ge­sichts der Kri­sen­si­tua­ti­on aus­ge­setzt wer­den. Falls hier kei­ne flan­kie­ren­den Maß­nah­men ge­setzt wer­den, wird dies zahl­rei­chen Klein- und Mit­tel­be­trie­ben die Exis­tenz­grund­la­ge ent­zie­hen“, so Fröm­mel.
Dass die Bau­herrn die Ver­ant­wor­tung auf die Bau­fir­men ab­wäl­zen ist nicht von der Hand zu wei­sen. Selbst der größ­te Bau­herr der Re­pu­blik, die BIG hat ih­ren Auf­trag­ge­bern klar kom­mu­ni­ziert, dass sie für die Ein­hal­tung der Hy­gie­ne­be­stim­mun­gen auf den Bau­stel­len ver­ant­wort­lich sind. An Bau­stel­len­schlie­ßun­gen denkt die BIG im Mo­ment nicht. Es sei­en in­zwi­schen aber auf vie­len Bau­stel­le we­ni­ger Ar­bei­ter vor Ort. Und: Man geht aber da­von aus, dass die Po­li­tik im Be­reich Bau noch Nach­schär­fun­gen der be­ste­hen­den Re­geln vor­neh­men wird, so ei­ne BIG-Spre­che­rin.
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Trotz Corona-Krise

Hausverwaltungen weiter erreichbar

von Stefan Posch

DIe Wie­ner Haus­ver­wal­tun­gen sind auch wei­ter für Not­fäl­le er­reich­bar. Das ver­si­chert heu­te der Ob­mann der Wie­ner Im­mo­bi­len­treu­hän­der, Mi­cha­el Pis­ecky: „Haus­ver­wal­tun­gen sind in der Re­gel zeit­lich ein­ge­schränkt, te­le­fo­nisch und per e-Mail er­reich­bar. Für Not­fäl­le - Rohr­brü­che, Strom­aus­fäl­le, De­fek­te von Haus­zen­tral­hei­zun­gen, Stö­run­gen bei Auf­zü­gen, etc - ist in Fol­ge des CO­VID-19-Maß­nah­men­ge­set­zes da­für ge­sorgt, dass Un­ter­neh­men für Si­cher­heits- und Not­fall­pro­duk­te & War­tung, so­wie für Not­fall-Dienst­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Al­ler­dings kann es zu län­ge­ren War­te­zei­ten kom­men!“ Pis­ecky lobt die ra­sche Re­ak­ti­on von Bund und Ge­mein­de Wien - hier in en­ger Zu­sam­men­ar­beit von Kam­mer­prä­si­dent Wal­ter Ruck und Bür­ger­meis­ter Mi­cha­el Lud­wig - was die Un­ter­stüt­zung von Be­trie­ben be­trifft. Für die be­son­ders be­trof­fe­nen Ein­per­so­nen­un­ter­neh­men wird es nach der heu­ti­gen Be­kannt­ga­be durch Bun­des­kanz­ler Kurz, im Rah­men des 4 Mil­li­ar­den Eu­ro-Hilfs­fonds Bar­geld­hil­fen, „Cash on the Hand“ wie Vi­ze­kanz­ler Kog­ler es aus­drück­te, ge­ben. „Da­mit wird auch ei­ner gro­ßen Grup­pe in­ner­halb un­se­res Be­ru­fes rasch ge­hol­fen“, be­tont der Ob­mann der Wie­ner Im­mo­bi­li­en­mak­ler und Haus­ver­wal­ter.

Neue Berechnungsmethoden

Revision bei Baukostenindex

von Anna Reiterer

Der Bau­kos­ten­in­dex für den Wohn­haus- und Sied­lungs­bau so­wie für den Stra­ßen- und Brü­cken­bau wur­den im Jahr 2015 ei­ner Re­vi­si­on un­ter­zo­gen.
Es wur­den neue Wa­ren­kör­be und neue Ge­wich­tungs­sche­ma­ta ein­ge­führt, um ein­ge­tre­te­ne Än­de­run­gen in den Bau­tech­no­lo­gi­en und Bau­wei­sen so­wie neue Um­welt­stan­dards und Bau­leis­tungs­be­schrei­bun­gen bei der In­dex­be­rech­nung be­rück­sich­ti­gen zu kön­nen. Im Zu­ge der Re­vi­si­on wur­de der neue Bau­kos­ten­in­dex Sied­lungs­was­ser­bau (Ba­sis 2015) er­stellt, der ab Jän­ner 2017 lau­fend ver­öf­fent­licht wird. Die­ser In­dex wird au­ßer­dem rück­wir­kend für das Jahr 2016 be­rech­net.
Dem Bau­kos­ten­in­dex für den Stra­ßen- und Brü­cken­bau wur­de die neue Stan­dar­di­sier­te Leis­tungs­be­schrei­bung Ver­kehrs­we­ge­bau LB-VI 004 aus 2015 zu­grun­de ge­legt. Dies be­deu­tet iden­te Leis­tungs­grup­pen für den Stra­ßen- und Brü­cken­bau. Da­durch sind die In­dex­wer­te der ein­zel­nen Leis­tungs­grup­pen - An­teil „Sons­ti­ges“ bei bei­den Tief­bau­s­par­ten gleich. Zu­sätz­lich wur­den die Leis­tungs­grup­pen „31 Be­ton­ar­bei­ten“ und „43 Stra­ßen­aus­rüs­tung“ wie be­reits in der Ba­sis 2010 wei­ter un­ter­teilt.
Die Bau­kos­ten­in­di­zes be­ob­ach­ten die Ent­wick­lung der Kos­ten, die den Bau­un­ter­neh­mern bei der Aus­füh­rung von Bau­leis­tun­gen durch Ver­än­de­rung der Kos­ten­grund­la­gen (Ma­te­ri­al und Ar­beit) ent­ste­hen. Die Bau­kos­ten­in­di­zes wer­den so­wohl als Be­wer­tungs­grund­la­ge für Ver­trä­ge mit Wert­si­che­rungs­klau­seln, als auch für Preis­glei­tun­gen bei Bau­ver­trä­gen her­an­ge­zo­gen.
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Eigener Service für Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten

Vonovia kommt Mietern entgegen

von Charles Steiner

Die Co­ro­na-Kri­se trifft man­che Woh­nungs­mie­ter be­son­ders hart. Das hat die Bu­wog-Mut­ter Vo­no­via da­zu ver­an­lasst, die­sen Mie­tern ent­spre­chend ent­ge­gen­zu­kom­men. Wie aus ei­ner Un­ter­neh­mens­mit­tei­lung her­vor­geht, kön­ne man sich mit dem Stich­wort "Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten Co­ro­na­vi­rus" an die Vo­no­via wen­den, man be­mü­he sich dann, mit den ent­spre­chen­den Mie­tern "ei­ne Lö­sung zu fin­den".
Ge­ne­rell re­agie­re die Vo­no­via auf die ver­än­der­ten Um­stän­de mit ent­spre­chen­den Not­fall­plä­nen. Man rech­ne da­mit, dass die Ka­pa­zi­tä­ten be­son­ders rund um tech­ni­schen Ser­vice deut­lich stär­ker aus­ge­las­tet wür­den, wes­we­gen man hier den Fo­kus be­son­ders auf Not­fäl­le wie Was­ser­rohr­brü­che, Schim­mel, Aus­fäl­le von Auf­zü­gen, etc. le­gen wer­de. Die­ser Not­fall­dienst wer­de wei­ter­hin rund um die Uhr oh­ne Ein­schrän­kun­gen te­le­fo­nisch er­reich­bar sein. An­de­re An­fra­gen, die kei­ne Not­fäl­le sind, kön­nen da­her, so Vo­no­via, län­ger dau­ern. Man be­rei­te sich je­den­falls dar­auf vor, dass Mon­teu­re und Dienst­leis­ter wei­ter­hin schnell vor Ort sein kön­nen.
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360.600 Wohnungen 2019 in Deutschland genehmigt

Rekordgenehmigung für Wohnungsbau

von Stefan Posch

2019 wur­den nach An­ga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes 360.600 Woh­nun­gen in Deutsch­land ge­neh­migt. Das ist ein Plus von vier Pro­zent und da­mit so vie­le Woh­nun­gen wie seit 2016 nicht mehr. Der Prä­si­dent des ZIA Zen­tra­ler Im­mo­bi­li­en Aus­schuss, An­dre­as Matt­ner sag­te da­zu: „In die­sen von der Co­ro­na-Kri­se ge­präg­ten Zei­ten ist das ein er­freu­li­cher Rück­blick für die Bran­che. Jetzt geht es aber dar­um, mit rasch wir­ken­den Maß­nah­men wie der Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung, aber auch Bau­be­schleu­ni­gun­gen, den ne­ga­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Co­ro­na-Kri­se auf die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft ent­ge­gen zu wir­ken. Nur so kön­nen wir den po­si­ti­ven Trend aus dem ver­gan­ge­nen Jahr fort­set­zen.“
Matt­ner for­der­te zu­dem So­li­da­ri­tät ein. Es ge­he jetzt um ge­gen­sei­ti­ge Un­ter­stüt­zung, Hil­fe dort, wo es ir­gend geht und mög­lichst ra­sche und ein­fa­che Lö­sun­gen für die Men­schen. „Co­ro­na und die Fol­ge­wir­kun­gen ma­chen vie­len Men­schen Sor­gen, ob sie in­fol­ge des teil­wei­se schlag­ar­ti­gen Weg­falls ih­res Ein­kom­mens mor­gen noch ih­re Woh­nung be­hal­ten wer­den oder ob Ver­mie­ter durch sol­che Zah­lungs­aus­fäl­le - ins­be­son­de­re bei ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­li­en - sel­ber in Schwie­rig­kei­ten kom­men.“
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Sämtliche Wohnungen von Projekt Amelie vergeben

Buwog verwertet an Coca-Cola-Gründen

von Charles Steiner

Das Amelie ist vollverwertetDas Amelie ist vollverwertet
Bis zum Herbst des ver­gan­ge­nen Jah­res ent­wi­ckel­te die Bu­wog Group auf den ehe­ma­li­gen Co­ca-Co­la-Grün­den in Wien-Fa­vo­ri­ten 136 frei­fi­nan­zier­te Ei­gen­tums­woh­nun­gen. Die­se sind jetzt samt und son­ders ver­ge­ben. Heu­te Vor­mit­tag ver­mel­de­te die Bu­wog, dass das Pro­jekt voll­ver­wer­tet ist. Für den Wohn-Ent­wick­ler ein Zei­chen da­für, dass die Nach­fra­ge nach öko­lo­gi­schem Wohn­raum hoch ist - und man da­her ve­mehrt sol­che Pro­jek­te rea­li­sie­ren wol­le.
Bu­wog Group-Ge­schäfts­füh­rer An­dre­as Hol­ler sieht „Ame­lie“ als als ei­nes der Vor­rei­ter­pro­jek­te an, die ei­ne Ant­wort auf die Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels dar­stel­le: „Ame­lie er­füllt als Teil der Bio­to­pe Ci­ty den Wunsch nach nach­hal­ti­gem Woh­nen und ei­nem Zu­hau­se im Grü­nen. Im Fo­kus ste­hen groß­zü­gi­ge Grün­flä­chen und pri­va­te Frei­räu­me wie Bal­ko­ne, Log­gi­en oder Ter­ras­sen mit Ei­gen­gär­ten für al­le Be­woh­ne­rin­nen und Be­woh­ner. Wir freu­en uns über die ra­sche Voll­ver­wer­tung der drei Bau­tei­le, denn dies be­weist die gro­ße Nach­fra­ge nach öko­lo­gi­schen Wohn­pro­jek­ten.“

Bis zu 25 Millionen Aktien

Atrium beschließt Rückkaufprogramm

von Stefan Posch

Atri­um Eu­ro­pean Re­al Es­ta­te hat be­kannt ge­ge­ben, dass das Board of Di­rec­tors be­schlos­sen hat, von der Er­mäch­ti­gung zum Rück­erwerb von Ak­ti­en der Ge­sell­schaft, die ihm von der Haupt­ver­samm­lung der Ge­sell­schaft am 24. Ju­li 2019 er­teilt wur­de und des­sen Be­schluss am sel­ben Tag be­kannt ge­ge­ben wur­de, Ge­brauch zu ma­chen. Das Rück­kauf­pro­gramm um­fasst bis zu 25 Mil­lio­nen Ak­ti­en.
Je­der Rück­erwerb von Ak­ti­en im Zu­sam­men­hang mit die­ser Mit­tei­lung wer­de in Über­ein­stim­mung mit den ent­spre­chen­den Vor­schrif­ten und der er­teil­ten Er­mäch­ti­gung, Ak­ti­en an der Bör­se zu er­wer­ben, durch­ge­führt, heißt es vom Un­ter­neh­men. Atri­um wird die Ein­zel­hei­ten ei­nes et­wai­gen Rück­erwer­be von Ak­ti­en an der Bör­se be­kannt ge­ben.
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2VN Immo Concito entwickelt hier

Gewerbeareal in Frankfurt verkauft

von Günther Schneider

In Frank­furt am Main ist jetzt ein Ge­wer­be­grund­stück mit Be­stands­bau­ten ver­kauft wor­den. Wie die BNP Pa­ri­bas Re­al Es­ta­te, die die Ver­trags­par­tei­en be­ra­ten hat­te, hat die 2VN Im­mo Con­ci­to aus dem rhein­land-pfäl­zi­schen Wald­breit­bach mit den Ge­sell­schaf­tern N. Lug­man und V. Schi­cker die Lie­gen­schaft im Frank­fur­ter Stadt­teil Se­ck­bach er­wor­ben. Die­se plant hier ei­ne Pro­jekt­ent­wick­lung. Ver­käu­fe­rin des gut 4.100 m² gro­ßen Grund­stücks in der Mer­gen­tha­ler­stra­ße 12 ist ei­ne Er­ben­ge­mein­schaft aus dem Breis­gau. Über den Kauf­preis sei Still­schwei­gen ver­ein­bart wor­den.

Kindermode-Label zieht an Neuen Wall

Petit Bateau entert Hamburg

von Günther Schneider

Das fran­zö­si­sche Mo­de­la­bel Pe­tit Ba­teau dehnt sich in Ham­burg aus und hat sich da­zu in ei­ner Best­la­ge ei­ne Shop­flä­che si­chern kön­nen. Das be­rich­tet BNP Pa­ri­bas Re­al Es­ta­te, die die Flä­che ver­mit­telt hat­te. Die Flä­che wur­de zu­vor von Sam­so­ni­te ge­nutzt. Ei­gen­tü­mer der Im­mo­bi­lie ist die M.J. Paul­sen Tes­ta­ment, ei­ne Stif­tung des Pri­vat­rechts. Die Er­öff­nung ist noch im Früh­jahr ge­plant.
Das 1893 ge­grün­de­te Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men Pe­tit Ba­teau star­te­te sei­ne Ge­schich­te mit der Her­stel­lung von Un­ter­wä­sche und wur­de mit Kin­der­be­klei­dung wie Ba­by­bo­dys und Stramp­lern mit dem klei­nen blau­en Schiff­chen als Mar­ken­zei­chen be­kannt. Heu­te ver­treibt das La­bel Kin­der­mo­de bis zu 12 Jah­ren so­wie Da­men- und Her­ren­mo­de. In Deutsch­land be­treibt Pe­tit Ba­teau 17 Stores.
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Die Seestadt Aspern ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Europas.Die Seestadt Aspern ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Europas.

Mehr Stadt braucht das Land

Der Zu­zug in die Bal­lungs­zen­tren Ös­ter­reichs macht den Wohn­raum in den Städ­ten zur Man­gel­wa­re. Stadt­ent­wick­lungs­pro­jek­te sol­len für Ent­span­nung auf dem an­ge­spann­ten Wohn­markt sor­gen. Ein Stadt­ent­wick­lungs­ge­biet ist viel mehr als die Ge­samt­heit ein­zel­ner Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te. Die­ser Mei­nung ist auch Tho­mas Ritt, Lei­ter der Ab­tei­lung Kom­mu­nal­po­li­tik bei der Ar­bei­ter­kam­mer Wien, die ei­ne Stu­die über die öf­fent­li­chen Räu­me bei Wiens Stadt­ent­wick­lungs­pro­jek­ten in Auf­trag gab. Ritt sieht des­we­gen die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen den Bau­fel­dern als zen­tral an: "Bau­platz­über­grei­fen­de Ko­ope­ra­ti­on ist wich­tig. Da­für braucht es ein funk­tio­nie­ren­des Stadt­teil­ma­nage­ment." Die Be­treu­ung en­det aber nicht mit dem Bau der Ge­bäu­de. "Kon­flik­te zwi­schen den Be­woh­nern sind un­ver­meid­lich. Des­we­gen braucht es auch Ge­biets­be­treu­ung über die Bau­pha­se hin­aus", so Ritt. [ci­te1] Stadt­teil­ma­nage­ment In der See­stadt As­pern ist be­son­ders viel in die­se Rich­tung in­ves­tiert wor­den. "Auch, weil die See­stadt wie ein Ali­en über dem Flug­platz ab­ge­wor­fen wur­de", er­klärt Ritt. Im Ge­gen­satz zu an­de­ren Stadt­ent­wick­lungs­ge­bie­ten, wie et­wa dem Sonn­wend­vier­tel am Wie­ner Haupt­bahn­hof, kom­me dort auf­grund der ab­ge­schot­te­ten La­ge von al­lei­ne kein Le­ben rein. Laut Ger­hard Schus­ter, Vor­stand der Wien 3420 As­pern De­ve­lop­ment AG, gibt es ty­pi­scher­wei­se zwei Ent­wick­lun­gen, die für Un­ru­he in der Be­völ­ke­rung sor­gen: "Das ei­ne ist der ex­tre­me Ver­fall von Ge­bäu­den oder In­fra­struk­tur. Das an­de­re, wenn vie­le Men­schen neu in ein Vier­tel zu­zie­hen." Die­se zwei Kri­sen­fäl­le wür­den ei­ne zen­tra­le An­lauf­stel­le be­din­gen, die sich um die An­lie­gen der Men­schen küm­mert. Je grö­ßer ein Stadt­ent­wick­lungs­pro­jekt ist, des­to wich­ti­ger sei ein Stadt­teil­ma­nage­ment. "Ein Stadt­teil­ma­nage­ment hat in Stadt­ent­wick­lungs­ge­bie­ten ei­ne wich­ti­ge Be­deu­tung in den Be­rei­chen Ko­or­di­na­ti­on und In­for­ma­ti­on - so auch in der See­stadt As­pern", meint auch An­dre­as Hol­ler, Ge­schäfts­füh­rer De­ve­lop­ment Ös­ter­reich bei der Bu­wog, die mit dem Pro­jekt See­See das ak­tu­ell größ­te Pro­jekt in der See­stadt ent­wi­ckelt. "Da­durch, dass der neue Stadt­teil erst nach und nach wächst und be­ste­hen­de Be­woh­ner ih­re Er­fah­run­gen und Wün­sche ein­brin­gen, kön­nen auch ganz neue Ide­en ent­ste­hen, die dann von der 3420 As­pern De­ve­lop­ment AG mit den ein­zel­nen Bau­trä­gern dis­ku­tiert wer­den", er­klärt Hol­ler. "Die Bau­trä­ger kom­men vier­tel­jähr­lich zu­sam­men, um et­wa Frei­flä­chen zu pla­nen oder auch die Nut­zung der Erd­ge­schoß­zo­ne ab­zu­stim­men", so Schus­ter über die Vor­ge­hens­wei­se. "Es nutzt nichts, wenn vier Bau­plät­ze ne­ben­ein­an­der ei­nen Klein­kin­der­spiel­platz ein­pla­nen", ver­an­schau­licht Ritt das Pro­blem, wenn Bau­trä­ger nicht mit­ein­an­der pla­nen. [ci­te2] Pro­blem­ge­schoss Ei­ne Her­aus­for­de­rung bei Stadt­ent­wick­lungs­pro­jek­ten ist auch oft die Be­le­bung der Erd­ge­schoss­zo­nen. Ritt sieht et­wa beim Sonn­wend­vier­tel am Wie­ner Haupt­bahn­hof Hand­lungs­be­darf: "Laut der Stu­die der AK sind dort die Erd­ge­schoss­zo­nen ex­trem ab­wei­send: un­at­trak­tiv, oft mit Nut­zun­gen, die blick­dich­te Schau­fens­ter ver­lan­gen und teil­wei­se zu Ab­stell­räu­men ver­kom­men." In der See­stadt ist es laut Ritt hin­ge­gen ge­lun­gen, den Han­del für den Stand­ort zu ge­win­nen. "Die See­stadt wird wie ein Ein­kaufs­zen­trum ge­ma­nagt", ver­an­schau­licht er. Die Bau­trä­ger sind ver­pflich­tet, die et­wa 3.000 Qua­drat­me­ter Han­dels­flä­che in der Kern­zo­ne der See­stadt für zu­min­dest zwölf Jah­re an die As­pern See­stadt Ein­kaufs­stra­ßen GmbH - ein Joint Ven­ture zwi­schen Re­tail­pro­fi SES Spar Eu­ro­pean Shop­ping Cen­ters und der Wien 3420 AG - zu ver­mie­ten. [ci­te3] Die Ein­zel­han­dels­flä­chen wer­den dann je nach Be­darf wei­ter­ver­mie­tet. "Die Mie­ten sind da­bei auf die Kauf­kraft der je­wei­li­gen Bran­che ab­ge­stimmt", er­klärt Schus­ter. "Es stimmt, dass die­ses The­ma im Neu­bau ins­ge­samt Her­aus­for­de­run­gen birgt, aber ge­ra­de in der See­stadt As­pern se­he ich das Pro­blem nicht", sieht auch Hol­ler die Erd­ge­schoss­zo­ne in As­pern gut auf­ge­stellt. Be­ste­hen­des und kom­men­des Ge­wer­be sei­en gut auf die Be­dürf­nis­se der Bür­ger ab­ge­stimmt. Wal­ter Witt­mann, Vor­stand der Pre­mi­um Im­mo­bi­li­en, er­war­tet auch beim Pro­jekt "Das En­sem­ble", das Pre­mi­um Im­mo­bi­li­en ge­mein­sam mit der ARE auf den brach­lie­gen­den Ge­wer­be­flä­chen der ehe­ma­li­gen Post­bus-Zen­tra­le im drit­ten Wie­ner Ge­mein­de­be­zirk ent­wi­ckelt, kei­ne Pro­ble­me mit der Erd­ge­schoss­zo­ne. "Im Erd­ge­schoss an der Erd­ber­ger Län­de ent­ste­hen ein Le­bens­mit­tel­han­del und ein Dro­ge­rie­markt. Ent­lang des Parks wird ein Kin­der­gar­ten ent­ste­hen. Bei den an­de­ren Bau­tei­len wer­den mo­der­ne, nach­ge­frag­te Gar­ten­woh­nun­gen er­rich­tet", er­klärt er. [ci­te4] Bür­ger spre­chen mit An­dre­as Hol­ler sieht bei Stadt­ent­wick­lungs­pro­jek­ten ei­nen Trend in Rich­tung Ein­be­zie­hung der Bür­ger: "Die Be­dürf­nis­se der An­rai­ner flie­ßen stär­ker in die Pla­nungs­pro­zes­se ein - es geht nicht mehr nur dar­um, den zu­künf­ti­gen Be­woh­nern ein an­spre­chen­des Quar­tier zu er­rich­ten, son­dern ei­nen Mehr­wert für das ge­sam­te Grät­zel zu schaf­fen." Frei­flä­chen wür­den da­bei ei­ne gro­ße Rol­le spie­len. Ei­ne Mög­lich­keit da­zu ist ein ko­ope­ra­ti­ves Ver­fah­ren. An­ders als bei städ­te­bau­li­chen Wett­be­wer­ben steht da­bei nicht das kon­kur­rie­ren­de Pla­nen im Vor­der­grund, son­dern das ge­mein­sa­me Ent­wi­ckeln von Lö­sungs­an­sät­zen. [ci­te5] Da­bei wer­den auch die In­ter­es­sen der Bür­ger mit ein­be­zo­gen. In der See­stadt As­pern wird so­wohl auf Wett­be­wer­be, als auch ver­ein­zelt auf ko­ope­ra­ti­ve Ver­fah­ren ge­setzt. "Das kommt auf die Auf­ga­ben­stel­lung an", er­klärt Schus­ter. Ein ko­ope­ra­ti­ves Ver­fah­ren wur­de et­wa bei der Ent­wick­lung des Mas­ter­plans Ebels­berg, das mit über 30 Hekt­ar größ­te Stadt­ent­wick­lungs­pro­jekt in Linz, bei dem die Area­le der frü­he­ren Hil­ler Ka­ser­ne so­wie der an­gren­zen­den "Som­mer­grün­de" ent­wi­ckelt wer­den, an­ge­wen­det. "Die­ses Ver­fah­ren war hier vor­teil­haft, weil die Vor­ga­ben, die für die Aus­lo­bung ei­nes Wett­be­wer­bes not­wen­dig sind, wie Woh­nungs­an­zahl, Dich­te, Hö­he der Be­bau­ung so­wie der An­teil Ge­wer­be, nicht ge­nau fest­la­gen", so Gun­ter Ames­ber­ger, Stadt­ent­wick­lungs­di­rek­tor der Stadt Linz. "Im Rah­men des ko­ope­ra­ti­ven Ver­fah­rens wur­den die­se Rah­men­be­din­gun­gen so­wie kla­re Re­geln für die nun zu er­stel­len­den Flä­chen­wid­mungs- und Be­bau­ungs­plä­ne ge­mein­sam mit al­len Sta­ke­hol­dern ent­wi­ckelt." Laut Ames­ber­ger müs­se bei ei­nem neu ent­wi­ckel­ten Quar­tier die gu­te Er­reich­bar­keit so­wohl mit­tels öf­fent­li­chem als auch In­di­vi­du­al­ver­kehr ge­währ­leis­tet sein. "Dar­über hin­aus ist ei­ne ur­ba­ne In­fra­struk­tur im nä­he­ren Um­feld sehr vor­teil­haft", so Ames­ber­ger. [ci­te6] Ur­ba­ne La­ge als Vor­teil "Das En­sem­ble" ist eben­falls ein Pro­jekt, das von der ur­ba­nen La­ge pro­fi­tiert. Witt­mann rech­net des­we­gen nicht mit ei­ner Ent­wick­lung Rich­tung "Schlaf­stadt": "Wer schon im Zen­trum wohnt, wird sich nicht de­zen­tral ori­en­tie­ren." Der ge­sam­te Frei­raum wer­de zu­dem ge­samt­heit­lich er­dacht und ge­plant. Das sei wich­tig für ei­nen zu­sam­men­hän­gen­den Cha­rak­ter und für ei­ne op­ti­ma­le Ver­tei­lung von Spiel- und Auf­ent­halts­räu­men im Frei­en. Da­für wur­de ei­ne Park­an­la­ge mit rund 7.000 m2 ge­plant, die für die Nach­bar­schaft und die neu­en Be­woh­ner ein Be­geg­nungs­raum sein wird. "Der Park ver­bin­det den Kar­di­nal-Nagl-Platz über die Dro­ry­gas­se mit dem Do­nau­ka­nal und wird da­her nicht nur für Be­woh­ner, son­dern für die ge­sam­te Nach­bar­schaft von At­trak­ti­vi­tät sein", ist Hans-Pe­ter Weiss, Ge­schäfts­füh­rer der ARE, über­zeugt. "Der Blick über den Tel­ler­rand ist bei Quar­tier­s­ent­wick­lun­gen ei­ner der wich­tigs­ten Fak­to­ren. Das Pro­jekt muss ei­nen nach­hal­ti­gen Mehr­wert für die Nach­bar­schaft und den ge­sam­ten Be­zirk bie­ten", be­tont er. [ci­te7] Woh­nen ist nicht ge­nug Auch Mi­cha­el Thier, Mar­ke­ting­lei­ter bei C&P Im­mo­bi­li­en, die das Brau­quar­tier Pun­ti­gam in Graz ent­wi­ckelt, sieht die Schaf­fung von Zu­satz­an­ge­bo­ten, "wie et­wa Ar­beits­plät­ze, Frei­zeit­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten oder auch Mo­bi­li­täts­an­ge­bo­te", als "enorm wich­ti­gen Punkt" an. Die ers­ten zwei von ins­ge­samt neun Bau­ab­schnit­ten ste­hen ge­ra­de un­mit­tel­bar vor der Fer­tig­stel­lung. "Der Trend wird da­hin ge­hen, dass Men­schen mehr Wert auf Life- style usw. le­gen, da­her muss ein ent­spre­chen­des An­ge­bot in un­mit­tel­ba­rer Nä­he ge­schaf­fen wer­den", er­klärt er. Mit ei­nem ent­spre­chen­den Nut­zungs­mix möch­te man den Be­woh­nern al­les "un­kom­pli­ziert und vor al­lem na­he" bie­ten, was das täg­li­che Le­ben braucht. "'Nur' das Woh­nen wird in sol­chen gro­ßen Ein­hei­ten zu­künf­tig zu we­nig sein", ist Thier über­zeugt. Auch in der See­stadt As­pern setzt man auf die Schaf­fung von Ar­beits­plät­zen. 20.000 Stel­len sol­len ins­ge­samt ge­schaf­fen wer­den. Auch das soll ver­hin­dern, dass die See­stadt zur "Schlaf­stadt" wird. Es­sen­zi­ell für Be­triebs­an­sied­lun­gen ist aber der Bau des Lo­bau­tun­nels. "Für die Wohn­be­völ­ke­rung ist der Lo­bau­tun­nel nicht so wich­tig. Für sie ist er eher ein Nice-to-ha­ve", er­klärt Schus­ter. Doch vor al­lem Be­trie­be mit ei­nem ho­hen Trans­port­an­teil wür­den ei­ne zu­sätz­li­che Stra­ßen­ver­bin­dung brau­chen. Ei­nen Schritt wei­ter geht Tho­mas Ritt, der oh­ne den Lo­bau­tun­nel die gan­ze Ent­wick­lung im Nor­den der See­stadt in Ge­fahr sieht. [ci­te8]

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Erwin Soravia, CEO Soravia: „Mit TRIIIPLE realisieren wir nicht nur Wohnraum in einer perfekt erschlossenen und zentralen Lage, sondern setzen auch Maßstäbe, was Wohnqua-
lität und Serviceleistungen angeht.“Erwin Soravia, CEO Soravia: „Mit TRIIIPLE realisieren wir nicht nur Wohnraum in einer perfekt erschlossenen und zentralen Lage, sondern setzen auch Maßstäbe, was Wohnqua- lität und Serviceleistungen angeht.“

Achtung Baustelle!

Der Boom der Im­mo­bi­li­en- und Bau­wirt­schaft zeigt sich auf den Bau­stel­len und in den Pla­nungs­bü­ros. Sel­ten zu­vor wa­ren so vie­le Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te am Start. Vor al­lem Wohn­raum ent­steht ak­tu­ell in den ös­ter­rei­chi­schen Bal­lungs­zen­tren, wie ein Blick auf die ak­tu­el­len Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te ver­rät. Laut dem De­loit­te Pro­per­ty In­dex 2017 wird in Ös­ter­reich eu­ro­pa­weit ge­se­hen mit der Er­rich­tung der meis­ten neu­en Woh­nun­gen pro Ein­woh­ner be­gon­nen. Wohn­bau­tä­tig­keit steigt Ei­ne be­son­ders star­ke Bau­tä­tig­keit ist, we­nig über­ra­schend, in der Bun­des­haupt­stadt Wien zu be­ob­ach­ten. Das zeigt auch ei­ne Stu­die von CB­RE. Dem­nach wer­den im Jahr 2018 in Wien um rund 50 Pro­zent mehr Wohn­ein­hei­ten rea­li­siert als im Jahr 2017. Wäh­rend in die­sem Jahr rund 8.500 Neu­bau­woh­nun­gen auf den Markt ka­men und kom­men wer­den, wer­den es im Jahr 2018 schon et­wa 12.700 sein. Be­rück­sich­tigt wur­den da­bei Ge­bäu­de mit min­des­tens 20 Neu­bau­woh­nun­gen. Für In­ves­to­ren wird der Wie­ner Wohn­markt im­mer in­ter­es­san­ter, da die Wohn­bau­leis­tung trotz die­ser Stei­ge­rung im­mer noch un­ter dem durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Wohn­raum­be­darf liegt. Auch für die Jah­re 2019 bis 2021 pro­go­s­ti­ziert die Stu­die ei­ne zu ge­rin­ge Neu­bau­tä­tig­keit. Re­kord bei Bü­ro­flä­chen Auch die Neu­flä­chen­pro­duk­ti­on im Bü­ro­be­reich nimmt in Wien wie­der Fahrt auf. Nach­dem im Jahr 2016 die Flä­chen­pro­duk­ti­on im Wie­ner Bü­ro­markt mit nur 60.000 m² auf ein Re­kord­tief zu­rück­ging, ist heu­er ei­ne Trend­um­kehr zu be­ob­ach­ten. 2017 steigt die Flä­chen­pro­duk­ti­on laut dem Bü­ro­markt­be­richt Herbst 2017 von EHL Im­m­mo­bi­li­en auf im­mer­hin 150.000 m² und da­mit auf das höchs­te Er­geb­nis seit 2013. Für das kom­men­de Jahr wird mit ei­ner Neu­flä­chen­pro­duk­ti­on von 330.000 m² ein Re­kord­wert er­reicht wer­den. Ein­zel­han­del sta­gniert Die Flä­chen­pro­duk­ti­on im Ein­zel­han­del nimmt hin­ge­gen ab. Nur rund 56.000 m² EKZ-Flä­che wur­den in den ers­ten drei Quar­ta­len laut CB­RE fer­tig­ge­stellt. Da­von ent­fal­len nur rund 5.500 m² auf neue Cen­ter, wäh­rend ca. 25.500 m² auf Er­wei­te­run­gen und rund 25.000m² auf Mo­der­ni­sie­run­gen ent­fie­len. [ci­te1]

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