Repressionen bei Altbau-Verkäufen drohen
Wiener Grüne fordern 15 Jahre Spekulationsverbot
von Stefan Posch
Der Wiener Immobilienwirtschaft droht nach der neuen Bauordnung im vergangenen Jahr eine weitere Repression. Der Klubchef der Wiener Grünen, David Ellensohn hat heute in einer Pressekonferenz ein Spekulationsverbot für die Dauer von 15 Jahren bei Altbauten gefordert. Als Instrument sollen hohe Steuern auf die Spekulationsgewinne aus Verkäufen fungieren.
Geht es nach den Wiener Grünen, sollen Immobilien-Firmen beim Weiterverkaufen hohe Spekulationssteuern zahlen, wenn das Gebäude nicht generalsaniert wurde oder das Dachgeschoß ausgebaut wurde. Das soll dazu führen, dass unsanierte Altbauten zum Einkaufspreis weiterverkauft werden. Zum immoflash meint der Klubobmann, dass durch die Maßnahme auch Bauträger profitieren würden, da sie die Gewinne der Zwischenhändler nicht mehr einpreisen müssten.
Ellensohn berichtete, dass er auf mehrere Altbauten gestoßen sei, die binnen kürzester Zeit mit hohen Gewinnsteigerungen weiterverkauft worden seien. Insgesamt 30 solcher Häuser will Ellensohn in Wien ausgemacht haben, die ausschließlich dadurch teurer geworden waren, weil sie mehrmals hintereinander den Besitzer gewechselt hätten. Ellensohn nennt ein Beispiel in der Kolingasse, wo ein Gewinn von 10 Millionen lukriert worden sei.
Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI spricht sich gegenüber dem immoflash gegen das Vorhaben aus. "Die Weiterverkäufe von Altbauten sind eine direkte Folge des im Jahr 2018 eingeführten Abrissstopps in Wien. Mit solchen Forderungen wird die Lust für einen Ankauf und Sanierung von Altbauten weiter geringer werden", so Holzapfel, der die Forderung der Wiener Grünen auf die nahe Wien-Wahl zurückführt.
Auch ÖHGB Präsident Martin Prunbauer kritisiert den Vorschlag: "Wien und Österreich gehören jetzt schon zu den am stärksten regulierten Ländern im Wohnbereich. Für uns ist klar, dass noch mehr Steuern und rechtliche Belastungen keine einzige Wohnung mehr auf den Markt bringen werden. Wir sind gespannt auf den ausformulierten Gesetzesvorschlag dazu und werden uns anschauen, ob das rechtlich halten kann."
Für das Vorhaben braucht es übrigens die Zustimmung des Bundes.