Jetzt droht neue Grundsteuerdiskussion
Nach Beschluss in Deutschland
von Gerhard Rodler
Das wird ein heißer Sommer für die Immobilienwirtschaft in Österreich. Denn die heute in Deutschland auf den Weg gebrachte Grundsteuerreform hat nach vertraulichen immoflash-Informationen gleich bei zwei Parteien für einen Weckruf gesorgt. Es sieht ganz danach aus, dass - neben anderen wohnwirtschaftlichen Themen - nun mehr oder minder überraschend auch eine Reform der Grundsteuer in Österreich wieder zu einem Wahlkampfthema wird. Dabei wolle man sich, so eine erste informelle Reaktion, durchaus auch mal das deutsche Modell ansehen.
Künftig sollen in Deutschland der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielen, die 2018 rund 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen spülte. Eine Öffnungsklausel erlaubt aber jedem der 16 Bundesländer eigene Regeln aufzustellen. Ähnliche Vorstöße gab es ja auch schon in der Vergangenheit in Österreich. Anders als in Deutschland wäre ein solcher Schritt aber gleichbedeutend mit einer Vervielfachung der Grundsteuer, da der Einheitswert als Berechnungsbasis (beziehungsweise ein Vielfaches davon) den Marktwert nicht einmal ansatzweise abbilden kann. Gleichzeitig, so wird seit heute wieder intensiv bei Parteien evaluiert, wäre eine derartige Anhebung der Grundsteuer ein „perfektes Mittel zur Mobilisierung von Grundstücken“. Ein (selbst ernannt konsumentennaher, nicht eigentumsfreundlicher) Gesprächspartner zu immoflash: „Wenn wir endlich den Marktwert als Basis für die Grundsteuer nehmen, hört sich das spekulative Zurückhalten von Grundstücken auf und damit auch die aktuell wahnsinnigen Verteuerungen, die ja noch immer weiter gehen.“ Hintergund in Deutschland ist aber ein ganz anderer: Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Regelung wegen veralteter Bemessungswerte für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte für die Reform eine Frist bis Ende 2019. Greifen soll die Neuregelung erst ab 2025.