Nächste Runde im Fight um Hetzgasse 8
Bauträger ficht negativen Bescheid an
von Charles Steiner
Noch immer herrscht - zumindest für die erhofften Bauarbeiten - Stillstand um ein in die Jahre gekommenes Zinshaus in der Hetzgasse 8, dass einem Neubau mit 56 Wohnungen weichen sollte. Sollte deswegen, weil der Bauträger Soulier Management zwar einen Baubescheid hatte - aufgrund der Tatsache, dass dieses Gebiet im dritten Bezirk kurzfristig zur Schutzzone erklärt worden war, den stark desolaten Altbestand aber nicht abreißen darf. Im November hatte nach 16 Monaten das Landesverwaltungsgericht den Abbruch untersagt - jetzt hat der Bauträger Soulier diesen Bescheid beeinsprucht. Damit ist jetzt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Das Landesverwaltungsgericht hatte zwar angegeben, dass der Teilabbruch zwischen Jänner und März zwar kein Abbruch war, einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen den Baustopp wurde aber stattgegeben - das, obwohl es sich laut Soulier um von Statikern verordnete Aussteifungsarbeiten gehandelt hatten, die vorab mit der Behörde kommuniziert waren.
Geschäftsführer Clemens Bauer erklärte dem immoflash, dass er mit einer Entscheidung spätestens in einem Jahr rechnet, hofft aber, doch noch bauen zu dürfen: „Die eigentliche Rechtsfrage ist ja mit dem 47 Seiten starken Spruch gar nicht gelöst worden. So gesehen hat das Gericht den Ball an die nächste Instanz weitergespielt - mit aufschiebender Wirkung.“ Er hofft, dass schlussendlich „das Recht siegt, nicht die Politik“. Bauer sieht weiters zumindest eine „Grauzone im Bereich der Rechtssicherheit“, die sich alles andere als positiv für Investoren auswirkt: „Wie kann es sein, dass man zwar einen Neubaubescheid hat, aber nicht automatisch abbrechen kann? Ich kenne kaum Länder, wo diese zwei Verfahren getrennt sind.“ Zudem betrage der Verlust, den Soulier aufgrund dieses Projekts verbuchen musste, mittlerweile 1,6 Millionen Euro. Bauer: „Wenn wir nicht noch andere Projekte hätten, würde uns dieser Umstand das Genick brechen. Für kleine Bauträger kann diese Situation durchaus den Konkurs bedeuten.“ Soulier errichtet ja auf einem Grundstück am Hauptbahnhof ein Projekt mit 280 Wohnungen.
Allerdings tickt jetzt gewissermaßen die Zeit: Der Neubaubescheid gilt noch für drei Jahre, wie Bauer ausführt. Bei einem positiven Spruch des Bundesverwaltungsgerichtshofs könnte man frühestens in einem Jahr zu bauen beginnen.
Dynamik in Deutschland lässt nach
Neubauboom flacht ab
von Stefan Posch
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sieht in ihrer heute, Mittwoch, veröffentlichten Prognose zukünftig nur noch ein moderates Ansteigen der Bautätigkeit in Deutschland. Die nachlassende Dynamik im Neubau dürfte aber laut der Studie wieder etwas Luft für mehr Sanierungen und Modernisierungen bestehender Wohngebäude lassen. Diese seien trotz des regen Handels mit gebrauchten Immobilien in den vergangenen Jahren nur wenig ausgeweitet worden.
In den vergangenen Jahren boomte vor allem der Wohnungsneubau mit Zuwachsraten von jährlich teilweise deutlich mehr als zehn Prozent. „Der Neubauboom geht allerdings zu Ende“, so die DIW-Ökonomen Martin Gornig und Claus Michelsen. „Bekanntermaßen ist in den gefragten Lagen der großen Städte das Bauland knapp, und die Bauwirtschaft arbeitet an der Grenze ihrer Kapazitäten“, so Michelsen weiter. Zudem stagniert die Zahl der genehmigten Wohnungsneubauten seit den Sommermonaten 2016. Dies gilt insbesondere für den Eigenheimbau, der in den kommenden Jahren zudem unter den perspektivisch wieder steigenden Zinsen und den erheblich gestiegenen Bodenpreisen leiden dürfte. Aber auch im Geschosswohnungsbau hat sich der Aufwärtstrend abgeflacht. In diesem Jahr wird das Neubauvolumen zwar noch einmal kräftig steigen - prognostiziert ist ein Zuwachs von acht Prozent. Spätestens im kommenden Jahr fällt dieser aber mit vier Prozent deutlich geringer aus. Unter Berücksichtigung der steigenden Preise für Bauleistungen dürften die Wohnungsneubauinvestitionen in realer Rechnung dann nur noch um rund ein Prozent zulegen.
Angesichts der nach wie vor großen Nachfrage auf den städtischen Wohnungsmärkten sollte die Politik neben der Baulandentwicklung auch Anreize zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums auf bereits bebauten Grundstücken setzen, fordert das DIW. „Die Aufstockung von Gebäuden, die Bebauung in zweiter Reihe und das Schließen von Baulücken birgt großes Potential, Wohnraum dort zu schaffen, wo die Nachfrage groß ist. Mit einer Investitionszulage für die Nachverdichtung könnte die Politik zusätzliche Investoren aktivieren“, so Michelsen.