Der nächste große UBM-Deal
Portfolio für 53 Millionen Euro verkauft:
von Gerhard Rodler
Der für den Verkauf der Assets zuständige UBM-Vorstand Michael Wurzinger gibt weiterhin voll Gas und hat jetzt einen weiteren Großverkauf unter Dach und Fach gebracht. Konkret wurde ein Paket mit fünf Bestandsimmobilien im Großraum Graz und in Wien für 53 Millionen Euro im Paket veräußert.
Die Zahl der Transaktionen im Rahmen des strategischen Verkaufsprogramms Fast Track 2017 steigt weiter. Der Käufer ist eine Gruppe österreichischer Privatinvestoren. Vermittelt hat diesen Verkauf die EHL.
"Dieser Erfolg zeigt unsere Fähigkeit, neben den laufenden Developments auch Immobilien unseres Bestandsportfolios zu verkaufen und forciert so einmal mehr den Fokus der UBM zum aktiven Trade Developer", sagt Michael Wurzinger, Vorstand der UBM Development.
Das Immobilien-Paket umfasst Grundstücksflächen von gesamt 37.977 m² mit insgesamt fünf vollvermieteten Bestandsimmobilien - drei Büroobjekte und ein Hotel im Großraum Graz sowie ein Bürogebäude inklusive einer Liegenschaft im 11. Bezirk in Wien. Die drei Büroobjekte und das Hotel im Großraum Graz wurden 2001 von der UBM entwickelt und befinden sich seitdem im Bestand. Die Immobilien sind voll vermietet und beherbergen über 30 namhafte Unternehmen. Als Teil eines erfolgreichen Büroclusters ist das 2008 von der UBM entwickelte Bürogebäude in Wien von bester Infrastruktur umgeben und überzeugt durch die gute Anbindung zur Süd-Ost Tangente sowie zum Flughafen Wien.
Die Liegenschaften werden alle in Form eines Asset Deals verkauft und wirken sich unmittelbar auf Nettoverschuldung, Gesamtleistung und Umsatzerlöse im zweiten Quartal 2017 aus.
VfGH hebt Urteil gegen Flugpistenbau auf:
Neue Chance für 3. Piste
von Stefan Posch
Gute Nachricht für den Flughafen Wien, der sich mit dem wachsenden Officepark AirportCity Vienna auch immer mehr zu einem wichtigen Bürostandort entwickelt. Der Verfassungsgerichtshof hat heute das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Bau einer dritten Piste für den Flughafen Wien-Schwechat aufgehoben. Der BVwG, der im Februar aufgrund von Umweltschutzinteressen gegen die Errichtung geurteilt hatte, muss nun eine neuerliche Entscheidung treffen. Gegen das damalige Urteil erhob der Flughafen Beschwerde beim VfGH. Auch das Land Niederösterreich hat sich an den VfGH gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht habe in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt, heißt es vonseiten des VfGHs. Das Bundesverwaltungsgericht hätte etwa den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen. Dieses „gehäufte Verkennen der Rechtslage“ belaste die Entscheidung mit Willkür und verletzte die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
Es ist zwar „erfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen“. Aber: Die im Gesetz genannten „sonstigen öffentlichen Interessen“, die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssen aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein. Dazu kommt, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Auswirkungen der Emissionen fälschlich auch auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll beruft, die es in diesem Fall nicht hätte heranziehen dürfen. Auch das Klimaschutzziel in der niederösterreichischen Landesverfassung darf für die Auslegung des Luftfahrtgesetzes nicht herangezogen werden, weil dieses Ziel nur für den Wirkungsbereich des Landes anzuwenden sei.
Das Verwaltungsgericht hätte laut VfGH zudem die Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet. Es wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen („LTO-Emissionen“ - Landing and Take Off). Der Senat des BVwG hingegen hat in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen („Cruise-Emissionen“).