Erneuter Wirbel um Hetzgasse 8
Bauträger hat Baubescheid, aber darf nicht abbrechen:
von Charles Steiner
Eigentlich hätte in der Hetzgasse 8, wo ein mittlerweile stark in die Jahre gekommenes Zinshaus hätte abgerissen werden sollen, ein Neubau mit 56 Mietwohnungen entstehen sollen. Der Bauträger, die Soulier Management, hätte dafür auch eine Baugenehmigung. Nur: Die rot-grüne Stadtkoalition hat in eben diesem Gebiet im dritten Bezirk eine Schutzzone eingerichtet - und damit ist ein Rückbau unmöglich. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht am Zug - aber bis da ein entsprechendes Urteil kommt, könnte es noch dauern, womöglich Monate. Gegenüber dem immoflash beklagte Clemens Bauer, Geschäftsführer Soulier Immobilien, dass man trotz gültigen Baubescheids nichts machen könne: „Der Bescheid ist de facto wertlos“, so Bauer. Zum Bescheid habe er zwar eine Abbruchsanzeige gestellt - und auch schon mit Abbruchmaßnahmen begonnen - nur durch die Schutzzone ist ein Abbruchstopp verhängt worden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil blieben Soulier Immobilien also nur zwei Möglichkeiten: „Entweder wir lassen das Objekt verfallen, oder es mit einem - gleichfalls - genehmigten Dachausbau sanieren“, so Bauer. Nur sei die Bausubstanz des Objekts schlecht, voll mit Asbest und der Keller feucht. „Auch wenn wir es in dieser Schmalspurvariante realisieren könnten, hätten wir nur 38 Mietwohnungen statt der geplanten 56 Wohnungen im Neubau“, gibt Bauer zu bedenken - und das ohne Niedrigenergiestandard und auch ohne Tiefgaragen, die mit dem neuen Projekt hätten errichtet werden sollen.
Wohnen tut in dieser Immobilie niemand mehr, wie Bauer sagt: „Wir haben alle Bewohner sehr großzügig abgelöst, die Immobilie steht leer, verfällt und verursacht hohe Stillstandskosten.“ Der Schaden kann er nicht beziffern. Der immoflash hat sich an die Baupolizei Wien gewandt und wollte wissen, wie es passieren kann, einen gültigen Baubescheid zu haben, aber nicht abreißen zu dürfen. Hannes Kirschner von der Baupolizei sagt: „Eine Abbruchbewilligung gibt es nur, wenn sie notwendig ist. Bei einem genehmigten Neubau ist das üblicherweise nicht der Fall. Aber: Der Abbruch wurde kurz nach Auszug des letzten Mieters vorgenommen - und da war die Schutzzone in Kraft, worauf er eine Abbruchbewilligung benötigt hätte.“ Laut Kirschner habe der Projektwerber keine gestellt, sondern nur mit dem gültigen Bescheid eine Abbruchanzeige. „Nur: da war es zu spät, da gab es dann die Schutzzone.“ Jetzt heißt es warten auf das Urteil des Landesverwaltungsgerichts.