Banken wollen neues Pfandrechtsystem
Neue Pfandbriefpaket in Vorbereitung:
von Gerhard Rodler
Ein neues Pfandrecht bahnt sich in Österreich an. Konkret bemüht sich die österreichische Kreditwirtschaft derzeit um eine Neuregelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Covered Bonds, also im Grundbuch besichert.
Diese sollen übersichtlicher und klarer gestaltet werden. Die fünf Verbände der Kreditwirtschaft sowie Vertreter der großen bzw. Pfandbrief emissionsberechtigten Institute haben sich laut unseren Informationen auf eine derartige Neugestaltung bereits geeinigt.
Konkret soll es künftig allen allen Kreditinstituten, die die zukünftigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, möglich sein solche Covered Bonds zu begeben. Auch die neuen Vorgaben der EU und Bankenaufsicht werde da eingearbeitet.
Eine eigene Arbeitsgruppe dafür wurde bereits gestartet und ein externer Berater wurde ebenso beauftragt.
Noch vor der Sommerpause soll der neue Text bereits ausgearbeitet sein, der dann in das Begutachtungsverfahren der Regierung einfließen wird.
Jedenfalls hat das Finanzministerium bereits zugesagt, den gesamten Prozess so abzustimmen, dass die neuen Regelungen dann mit Jahresbeginn 2018 in Kraft sind. Ändern dürfte sich dann - und das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt - die vorgeschriebene Deckungsquote, die dann auch einheitlich sein wird.
Derzeit werden Coverd Bonds entweder auf Basis des Hypothekenbankengesetz (zum Großteil) oder auf Basis des fundierten Bankschuldverschreibungsgesetz oder nach dem Pfandbriefgesetz vergeben.