ÖVI kämpft für Doppelmaklerschaft
"Deutscher Markt nicht vergleichbar"
Von Gerhard Rodler
Kaum in Deutschland eingeführt, wird auch hierzulande der Ruf nach dem Bestellerprinzip für Immobilienmakler laut. „Wie zu befürchten war, hat die geplante Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland Nachahmungstäter hervorgerufen“, meint dazu ÖVI Maklersprecherin Sandra Bauernfeind. Dazu muss vorab betont werden, dass die Mietzinsbildungssysteme in Deutschland und Österreich nicht vergleichbar sind. Während in Deutschland die Miete weitgehend frei vereinbart werden darf, unterliegen große Teile des österreichischen Mietmarktes dem
Richtwertzins und damit engen preislichen Beschränkungen. Das in allen Bereichen der Wirtschaft übliche Einpreisen der Vermarktungskosten wird aber dadurch dem Vermieter in Österreich unmöglich gemacht. „Sollte das Bestel-
lerprinzip in Österreich eingeführt werden, und die
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