Kleine Immo-Steuerentlastung
Wohnungsübertragung an Partner bis 150 m² frei
Von Gerhard Rodler
Wenn eine Wohnung, die der gemeinsame Hauptwohnsitz ist, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern übertragen wird, so ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 m² steuerfrei. Das soll sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden gelten. Besteuert wird nur die Fläche über 150 m².
Im Rahmen der Steuerreform wird die Übertragung von Wohnungen und Grundstücken an Familienmitglieder künftig anders besteuert. Statt des dreifachen Einheitswertes wird ab 2016 der Verkehrswert als Basis der Besteuerung herangezogen. Für Woh-
nungen bis zu einem Wert von 250.000 Euro bedeute dies zumeist eine Verbilligung, so Schelling. Denn bis zu diesem Wert gilt eine Steuer von 0,5 Prozent auf den Verkehrswert statt 2 Prozent auf den dreifachen Einheitswert. Für einen
Wohnungswert zwischen 250.000 und 400.000 Euro
Attraktiver Speckgürtel
Von Gerhard Rodler
Das Immobilienportal willhaben.at hat die Preisunterschiede von Eigentumswohnungen in den österreichischen Landeshauptstädten und den unmittelbar daran angrenzenden Bezirken im Jahr 2014 unter-
sucht. Analysiert wurden die Preise von allen Wohnungen und Dachgeschosswohnungen, die vergangenes Jahr den Besitzer wechselten, auf Basis der Grundbuchdatenbank