Der demographische Wandel und die Entwicklung des Pflegebedarfs lassen eine sehr dynamische Entwicklung des Betreuten ...Wohnens erwarten. Es bewirkt individuelle Kostenvorteile gegenüber stationärer Pflege und vermehrten Komfort gegenüber normalen Wohn- und Pflegeformen. Betreutes Wohnen verursacht wesentlich geringere volkswirtschaftliche Kosten als andere Formen der Betreuung und Pflege. Zu erwarten ist, dass sich die Angebote an Betreutem Wohnen zwischen städtischem und ländlichem Umfeld differenzieren werden. Im städtischen Umfeld haben gewerbliche Angebote im mittleren Preissegment große Potenziale. Im ländlichen Bereich dürften vor allem Kombinationen mit gefördertem Geschosswohnbau zum Tragen kommen.
„Die älteren Bevölkerungsgruppen wachsen wesentlich rascher als die jüngeren“, so Christian Struber, Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau GmbH, Obmann der ARGE Eigenheim und Präsident des Hilfswerk Salzburg. „Zwei Millionen ÖsterreicherInnen haben heute den 60. Geburtstag hinter sich. Ende der 2030er Jahre werden es drei Millionen sein. Noch dynamischer entwickelt sich nur die Gruppe der Hochbetagten. Fast die Hälfte der Senioren-Haushalte sind Singles, ein überwiegender Teil davon weiblich.“ Der Pflegebedarf ist bei den „jungen Senioren“ (60-80 Jahre) gering. Nur rund 10 Prozent von ihnen beziehen Pflegegeld, weit unter 1 Prozent leben in Heimen. Richtig hoch wird der Pflegebedarf bei den Über-80-jährigen. Rund 60 Prozent der Hochbetagten beziehen Pflegegeld, annähernd 10 Prozent leben in Heimen. Der Pflegebedarf bleibt - bezogen auf die Altersgruppen - recht konstant. Was sich ändert, ist deren Größe. Heute dominiert noch die informelle Pflege durch Angehörige, diese wird jedoch deutlich an Gewicht verlieren und durch professionelle Dienstleistungen ersetzt werden.
„Betreutes Wohnen vereint die “Hardware„ einer barrierefreien Wohnung mit der “Software„ einer sozialen Grundversorgung“, erläutert Struber. „Es kombiniert (leistbares) Wohnen mit mobilen Diensten. Betreutes Wohnen ist wohl in der Wohnbauförderung der meisten Bundesländer verankert, allerdings unterscheiden sich Definitionen und bauliche Anforderungen stark. Im Mietrecht sind “Seniorenwohnungen„ ähnlich dem Betreuten Wohnen definiert (§ 12 Abs 3 MRG). 2012 wurde die ÖNORM/CEN TS 11618 “Betreutes Wohnen„ veröffentlicht. Dennoch ist die öffentliche Wahrnehmung des Betreuten Wohnens inkonsistent. Es bedeutet keine Vollversorgung und keine Betreibergesamtverantwortung. Es ist “Hilfe zur Selbsthilfe„ und bietet Unterstützung und Sicherheit im Bedarfsfall.“ „Betreutes Wohnen richtet sich an ältere Menschen mit noch keinem, mit geringem oder mittlerem Pflegebedarf“, ergänzt Walter Eichinger, Geschäftsführer Silver Living.
Dazu wurde im vergangenen Jahr auch der Dachverband ARGE Betreutes Wohnen gegründet.
„Der Dachverband will die Schärfung des Profils des Betreuten Wohnens in der öffentlichen Wahrnehmung“, erläutert Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW - Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH, einem führenden Dienstleister für wohnungsbezogene Forschung und Beratung in Österreich.
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