Großer Mietrechts-Wurf im Trudeln
Geplanter Abschlusstermin Herbst wackelt
Von Gerhard Rodler
Noch im Mai dieses Jahres hatte Justizminister Wolfgang Brandstetter für die kommende Mietrechtsreform einen „größeren Wurf“ angekündigt. Und zwar schon für diesen Herbst. Das dürfte sich so scheinbar nicht mehr ausgehen.
Auch wenn es noch nicht offiziell ist, zeichnet sich tendenziell eher ein Debakel für dieses Vorhaben ab. Dafür gibt es mehrere Gründe. Am guten Willen, so sickert aus Verhandlungskreisen, scheitere es prinzipiell nicht – an den nach wie vor praktisch diametral gegeneinander stehenden Ausgangspositionen und den „Mühen der
Ebene“ schon eher. Die Vorgabe von Brandstetter fand klarerweise noch den Konsens praktisch aller: „Das Mietrecht solle einheitlich, einfach und transparent werden.“ Die Umsetzung dessen schon weniger.
Schon innerhalb der Arbeitsgruppen sei man nach
Maklerrecht aktuell
Von Christoph Kothbauer
Der OGH hatte vor dem Hintergrund der vorvertraglichen Informationspflichten des Maklers gegenüber Verbrauchern nach § 30b KSchG die Frage zu klären, ob bei sich ändernden Hauptgeschäftsbedingun-
gen noch von einem einzigen Vermittlungsauftrag auszugehen ist, oder ob dann schon mehrere Vermittlungsaufträge vorliegen, vor deren Abschluss die Informationspflichten